- 10 Auslandsreisen in die USA im ersten Legislaturjahr
- Keine Erfolgsmessung: Bundesregierung lehnt Wirksamkeitsbewertung ab
- Für Öffentlichkeitsarbeit stehen dem Koordinator keine Mittel zur Verfügung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7157 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Koordinator für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit ist ein Amt im Bereich des Auswärtigen Amts. Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung schwankte laut früherer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2361) zwischen 19 (2000–2002) und 45 (2024). Stand Juli 2025 waren es laut BMI-Liste 27. Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6618 eine Bilanz des ersten Jahres des Koordinators gefordert. Parallel hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine eigene Anfrage zu demselben Amt gestellt (BT-Drs. 21/6173); die AfD hatte zudem eine Große Anfrage eingereicht (BT-Drs. 21/6171), auf die die Bundesregierung am 28. Mai 2026 antwortete.
- 10 Auslandsreisen — fast ausschließlich in die USA (Juli 2025 bis Februar 2026), eine Reise auch nach Kanada.
- 3 Inlandsreisen — Elmau (MSC Retreat), München (Sicherheitskonferenz), Leipzig (Vortrag zu transatlantischen Beziehungen).
- 3.729,00 Euro — Kosten für den einzigen genannten externen Dienstleister (Catering-Firma L & D GmbH für einen Empfang).
- 0 Euro — Budget für Öffentlichkeitsarbeit; dem Koordinator stehen keine finanziellen oder personellen Mittel dafür zur Verfügung.
- 27 Beauftragte — Gesamtzahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung laut BMI-Liste, Stand Juli 2025.
Im Detail
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des Koordinators ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7157, S. 5
Wie transparent ist die Arbeit des Transatlantik-Koordinators der Bundesregierung — und lässt sich sein Nutzen überhaupt messen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7157) vom 14. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6618). Das Auswärtige Amt beantwortet darin 18 Fragen zur Bilanz des ersten Jahres des Koordinators für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit.
Transatlantik-Koordinator: Reisen als Kerntätigkeit
Im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode unternahm der Transatlantik-Koordinator zehn Auslandsreisen, nahezu alle in die USA — von Juli 2025 bis Februar 2026. Eine weitere Reise führte nach Kanada. Im Inland reiste er nach Elmau zum MSC Retreat (November/Dezember 2025), nach München zur Sicherheitskonferenz (Februar 2026) sowie nach Leipzig für einen Vortrag zu transatlantischen Beziehungen (April 2026). Auf seinen Auslandsreisen wurde er laut Bundesregierung in der Regel von einer niedrigen einstelligen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amts oder anderer Ministerien begleitet. Externe Begleitung erfolgte nicht.
Konkrete Reisekosten nennt die Antwort nicht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass laut Bundesreisekostengesetz die Antragsfrist zur Reisekostenerstattung sechs Monate nach Reiseende beträgt — zum Zeitpunkt der Antwort waren demnach noch nicht alle Dienstreisen vollständig abgerechnet.
Keine Erfolgsmessung vorgesehen
Auf die Fragen, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Wirksamkeit des Transatlantik-Koordinators bewertet, welche Ziele nicht erreicht wurden und ob eine Evaluation geplant sei, antwortete die Bundesregierung in gebündelter Form: Eine Wirksamkeitsbewertung anhand quantitativer oder qualitativer Kriterien ist nicht vorgesehen. Begründung: Es handele sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt. Messbare Erfolge werden in der Antwort nicht ausgewiesen.
Für Öffentlichkeitsarbeit stehen dem Koordinator weder finanzielle noch personelle Mittel zur Verfügung. Der einzige in der Antwort ausgewiesene externe Dienstleisterauftrag betrifft Catering: Die Firma L & D GmbH wurde für einen Empfang mit 3.729,00 Euro beauftragt.
Transparenz gegenüber dem Bundestag
Die Fragen zu Treffen mit Ministerien, Verbänden, Landesregierungen und internationalen Organisationen (Fragen 3 bis 6) beantwortet die Bundesregierung pauschal: Der Koordinator pflege den Informationsaustausch mit einer Vielzahl inländischer und ausländischer Akteure. Eine vollständige Erfassung sei weder rechtlich geboten noch mit zumutbarem Aufwand leistbar — eine detaillierte Dokumentation würde das Büro des Koordinators über mehrere Tage beanspruchen.
Zur Frage der parlamentarischen Transparenz verweist die Bundesregierung darauf, dass der Koordinator Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde und damit der parlamentarischen Kontrolle unterworfen sei. Sie hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und pressebezogenen Informationsmöglichkeiten für ausreichend. Nicht zuletzt sei der Koordinator selbst Mitglied des Deutschen Bundestages und stehe damit in regelmäßigem Austausch mit Mitgliedern, Fraktionen und Ausschüssen.
Verweis auf frühere Antworten
Mehrfach verweist die Bundesregierung auf Antworten zu früheren Anfragen zum selben Thema: Die Anfrage der Grünen (BT-Drs. 21/6173) zu Personalausstattung und die Große Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/6171) zu Zielen und Ergebnissen. Die Drucksache 21/7157 ergänzt damit ein parlamentarisches Bild, das aus mehreren Anfragesträngen besteht. Ähnliche Fragen zur Transparenz von Regierungsstrukturen thematisiert auch der Beitrag zu Verfassungsschutz-Beobachtung von Abgeordneten, bei dem die Bundesregierung ebenfalls Auskünfte verweigerte.
Der Transatlantik-Koordinator ist kein Einzelfall in der Bundesregierung. Laut früherer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2361) schwankte die Gesamtzahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten zwischen 19 (2000–2002) und 45 (2024). Stand Juli 2025 waren es laut BMI-Liste 27 solcher Posten — ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr, aber noch deutlich mehr als zu Beginn der 2000er-Jahre. Das Thema Regierungsbeauftragte berührt grundsätzliche Fragen der Verwaltungsstruktur und parlamentarischen Kontrolle, wie sie auch beim Zukunftszentrum Halle oder bei Förderprogrammen wie Bürgergeld-Auswertungen regelmäßig aufgeworfen werden.
Weiterlesen:
- Verfassungsschutz-Beobachtung von Abgeordneten: Bundesregierung verweigert Auskunft
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
- Zukunftszentrum Halle: Kosten steigen auf 277 Mio. Euro
Das Thema betrifft in erster Linie Steuerzahler, da das Amt mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Darüber hinaus sind Parlamentarier betroffen, die ein Interesse an transparenter parlamentarischer Kontrolle von Regierungsstrukturen haben. Indirekt berührt das Thema die transatlantischen Beziehungen zwischen Deutschland und den USA sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die in diesem Feld tätig sind.
Bei mehreren Fragen — insbesondere zu Treffen mit Ministerien, Verbänden und internationalen Organisationen (Fragen 3–6) — verweist die Bundesregierung auf fehlende Erfassungspflicht und unverhältnismäßigen Aufwand. Zu Kosten und Besoldungsdetails wird auf frühere Antworten (BT-Drs. 21/6173) verwiesen. Die Fragen zur Wirksamkeit (15–18) beantwortet die Regierung mit dem Hinweis, dass keine Zielmessung vorgesehen sei.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Transatlantik-Koordinator: AfD fragt nach Kosten und Bilanz →
- Transatlantik-Koordinator
- Ein von der Bundesregierung eingesetztes Amt zur Pflege der gesellschaftlichen, kulturellen und informationspolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und Nordamerika, angesiedelt beim Auswärtigen Amt.
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
- Interne Verwaltungsvorschrift, die u. a. regelt, welche Beauftragten und Koordinatoren die Bundesregierung einsetzen kann (§ 21 Abs. 3 GGO).
- Bundesreisekostengesetz
- Gesetz, das Ansprüche von Bundesbeamten auf Erstattung von Reisekosten regelt; die Antragsfrist beträgt sechs Monate nach Ende der Dienstreise.
Wie viele Reisen hat der Transatlantik-Koordinator unternommen?
Im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode unternahm der Koordinator zehn Auslandsreisen, fast alle in die USA, sowie drei Inlandsreisen (Elmau, München, Leipzig).
Gibt es eine Erfolgsmessung für den Koordinator?
Nein. Die Bundesregierung erklärt, eine Wirksamkeitsbewertung anhand quantitativer oder qualitativer Kriterien sei nicht vorgesehen, da die Aufgaben politisch geprägt seien.
Wie hoch sind die Ausgaben für externe Dienstleister?
Für einen Empfang wurde die Firma L & D GmbH für Catering-Dienstleistungen in Höhe von 3.729,00 Euro beauftragt — das ist der einzige genannte externe Dienstleisterauftrag.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7157 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































