- 9 Planstellen, rund 62.700 Euro externe Dienstleistungskosten im ersten Jahr
- Keine Evaluation und keine Jahresziele für den Patientenbeauftragten vorgesehen
- Bundesregierung verweigerte Terminlisten-Auskunft mit Verweis auf Funktionsfähigkeit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7175 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt des Patientenbeauftragten der Bundesregierung wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) geschaffen. Seine gesetzlichen Aufgaben sind in § 140h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt. Danach soll der Beauftragte darauf hinwirken, dass die Rechte von Patientinnen und Patienten auf umfassende Beratung, objektive Information und Beteiligung an Fragen der medizinischen Versorgung gewahrt werden. Der Beauftragte wird durch Kabinettsbeschluss bestellt und ist beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. Die AfD-Fraktion hatte in einer früheren Anfrage (BT-Drs. 21/2361) bereits die Gesamtzahl der Regierungsbeauftragten thematisiert; mit BT-Drs. 21/6489 folgte die spezifische Anfrage zur Bilanz des Patientenbeauftragten.
- 9,0 Planstellen (Soll) — davon 8,05 zum Stichtag 1. Januar 2026 tatsächlich besetzt (höherer, gehobener und mittlerer Dienst zusammen)
- ca. 62.700 Euro — Gesamtvolumen externer Dienstleistungen im ersten Jahr, größter Posten: Catering mit 21.190,72 Euro
- 2 Dienstreisen — ausschließlich innerhalb Deutschlands (November 2025 und Februar 2026), beide mit privatem Fahrzeug ohne Kostenerstattung
- 0 Berichte — der Patientenbeauftragte hat dem Bundestag oder seinen Ausschüssen im ersten Jahr keine schriftlichen oder mündlichen Berichte erstattet
- 27 Beauftragte — so viele Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung waren laut BMI-Liste im Juli 2025 aktiv (2000–2002: 19)
Im Detail
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7175, S. 3
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung ist seit mehr als 20 Jahren institutionell verankert — doch wie wirksam arbeitet das Amt, und welche Ressourcen setzt es ein? Diese Fragen hat das Bundesministerium für Gesundheit am 14. Juli 2026 in der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion beantwortet (BT-Drs. 21/7175). Die Antwort gibt erstmals einen detaillierten Einblick in Personal, Kosten und Aktivitäten des Patientenbeauftragten im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode.
Patientenbeauftragter: Personal und externe Kosten
Zum Stichtag 1. Januar 2026 verfügte das Amt über 9 Planstellen, von denen 8,05 besetzt waren. Im höheren Dienst standen 6,0 Soll-Stellen zur Verfügung, besetzt waren 5,3; im gehobenen Dienst je 1,0, im mittleren Dienst 2,0 Soll- gegenüber 1,75 Ist-Stellen. Das Bundesministerium für Gesundheit wendet dabei das Prinzip der sogenannten Topfwirtschaft an, bei der Dienstposten gebündelt und nicht einzeln ausgewiesen werden.
Für externe Dienstleistungen in Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und allgemeinen Amtstätigkeiten wurden insgesamt rund 62.700 Euro ausgegeben. Der größte Einzelposten entfiel mit 21.190,72 Euro auf Catering, gefolgt von Broschüren (10.486,36 Euro), IT-Dienstleistern (7.484,62 Euro) und Videoproduktion (4.183,50 Euro). Hinzu kamen kleinere Posten für Tagungstechnik, Fotografie, Werbematerial, Gutachten und eine Rechtsanwaltskanzlei. Dienstreisen fanden nur zweimal statt — beide Male innerhalb Deutschlands, beide Male mit dem privaten Fahrzeug des Beauftragten ohne Fahrkostenerstattung.
Was gilt aktuell? Aufgaben und Befugnisse
Der Patientenbeauftragte nimmt seine Aufgaben auf Grundlage von § 140h SGB V wahr. Danach soll er darauf hinwirken, dass Patientinnen und Patienten umfassend und unabhängig beraten werden, objektive Informationen erhalten und bei Fragen der medizinischen Versorgung beteiligt werden. Eigene Gesetzgebungsbefugnisse hat das Amt nicht: Der Beauftragte kann zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben Stellung nehmen, nicht aber selbst rechtliche Normen setzen. Im ersten Jahr der Legislaturperiode hat das Amt nach Auskunft der Bundesregierung unter anderem das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz sowie das Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes begleitet.
Keine Evaluation, keine Jahresziele
Auf die Frage, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Wirksamkeit des Patientenbeauftragten bewertet, antwortete das BMG klar: Die Bundesregierung bewertet die Arbeit der Beauftragten nicht. Eine gesetzliche Evaluationspflicht war im GKV-Modernisierungsgesetz, durch das das Amt eingerichtet wurde, nicht vorgesehen. Jahresziele formuliert die Bundesregierung nach eigener Aussage ebenfalls nicht. Stattdessen orientiere sich das Wirken des Beauftragten an allgemeinen Aufgaben wie dem Sichtbarmachen von Themen und der Unterstützung spezifischer Zielgruppen.
Dem Bundestag oder seinen Ausschüssen hat der Patientenbeauftragte im ersten Jahr keine schriftlichen oder mündlichen Berichte erstattet — so die ausdrückliche Auskunft der Bundesregierung auf Frage 13. Lediglich ein jährlicher Bericht an die Gesundheitsministerkonferenz der Länder wird erstellt, jedoch nicht veröffentlicht. Fragen zu konkreten Terminen und Treffen des Beauftragten — etwa mit Ministeriumsvertretern, Lobbyorganisationen oder Landesregierungen — beantwortete die Bundesregierung nicht vollständig. Sie berief sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht: Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, keine administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Eine detaillierte Auflistung aller Termine würde eine umfangreiche manuelle Auswertung von Aktenbeständen und Kalendereinträgen erfordern, die unter Wahrung der Funktionsfähigkeit nicht leistbar sei. Das parlamentarische Fragerecht und seine Grenzen sind dabei ein grundsätzlich diskutiertes Thema.
Soziale Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Zur Öffentlichkeitsarbeit nutzt der Patientenbeauftragte Instagram, LinkedIn und YouTube. Der Instagram-Account dient laut Bundesregierung dem gesetzlichen Auftrag, Patientenrechte in allgemein verständlicher Sprache bereitzustellen. LinkedIn wurde erst kürzlich zur Vernetzung im Gesundheitswesen eingerichtet und befindet sich noch im Aufbau. YouTube wird ausschließlich für die Sicherung von Videoaufzeichnungen und Livestreams genutzt. Konkrete Reichweiten oder Follower-Zahlen nennt die Antwort nicht — diese seien öffentlich einsehbar. Zusätzliche Öffentlichkeitsformate seien geplant.
Die Gesamtzahl der Regierungsbeauftragten ist ein wiederkehrendes parlamentarisches Thema. Laut den in der Anfrage genannten Daten stieg die Zahl von 19 Beauftragten im Jahr 2000 auf bis zu 45 im Jahr 2024, bevor sie auf 27 im Juli 2025 zurückging. Die AfD-Fraktion hatte diesen Trend bereits in einer früheren Anfrage (BT-Drs. 21/2361) thematisiert. Vor dem Hintergrund der laufenden Reformdebatten im Gesundheitsrecht und der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im April 2026 rückt die Frage nach der Steuerungswirkung einzelner Regierungsbeauftragter in den Fokus.
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Das Amt richtet sich an alle gesetzlich Versicherten in Deutschland, die Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Patientenrechte benötigen. Mittelbar sind auch Leistungserbringer, Krankenkassen und Verbände im Gesundheitswesen betroffen, da der Beauftragte als Ansprechpartner für deren Anliegen fungiert. Die parlamentarische Debatte um Kosten und Nutzen des Amtes betrifft alle Steuerzahler.
Die Bundesregierung hat die Fragen 3 bis 6 zu konkreten Terminen und Treffen des Patientenbeauftragten nicht im geforderten Detail beantwortet und verweist stattdessen auf öffentlich zugängliche Presseberichterstattung sowie auf die Grenzen des parlamentarischen Fragerechts. Alle übrigen 15 Fragen wurden inhaltlich beantwortet, teils mit dem Hinweis, dass keine Jahresziele formuliert und keine Evaluationen durchgeführt werden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Patientenbeauftragter: Kosten, Nutzen und Bilanz nach einem Jahr →
- § 140h SGB V
- Gesetzliche Grundlage des Patientenbeauftragten im Fünften Buch Sozialgesetzbuch; legt Aufgaben und Befugnisse des Amtes fest.
- Topfwirtschaft
- Verwaltungspraxis, bei der Dienstposten gebündelt und nicht einzeln ausgewiesen werden; erschwert die genaue Zuordnung von Planstellen.
- GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
- Gesetz aus dem Jahr 2003, durch das das Amt des Patientenbeauftragten der Bundesregierung erstmals eingerichtet wurde.
Wie viele Stellen hat der Patientenbeauftragte?
Zum 1. Januar 2026 standen dem Amt 9 Planstellen zur Verfügung, davon waren 8,05 tatsächlich besetzt (höherer, gehobener und mittlerer Dienst).
Wieviel Geld gibt der Patientenbeauftragte für externe Dienste aus?
Laut Drucksache wurden im ersten Jahr der Legislaturperiode externe Dienstleistungen im Gesamtumfang von rund 62.700 Euro beauftragt, davon entfiel der größte Einzelposten mit 21.190,72 Euro auf Catering.
Gibt es eine Erfolgsmessung für den Patientenbeauftragten?
Nein. Die Bundesregierung bewertet die Arbeit der Beauftragten nicht und formuliert auch keine Jahresziele. Eine gesetzlich vorgeschriebene Evaluation ist nicht vorgesehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7175 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































