- Erfüllungsaufwand soll um 10 Mrd. Euro sinken — Umsetzung unklar
- 41 Fragen zu Maßnahmenstatus, Verzögerungen und Wirksamkeit
- Normenkontrollrat warnt vor fehlender ressortübergreifender Steuerung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7312 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat im Oktober 2025 die Modernisierungsagenda Bund verabschiedet. Das Programm zielt darauf ab, Bürokratiekosten zu senken, Verwaltungsleistungen nutzerfreundlicher zu gestalten und die Bundesverwaltung effizienter zu organisieren. Der Nationale Normenkontrollrat hat nach Angaben der Fragesteller im März 2026 gewarnt, dass ohne klare ressortübergreifende Steuerung und Transparenz über den Umsetzungsstand die Agenda ein Stückwerk bleiben könnte. Die Anfrage nimmt neun Monate nach dem Start der Agenda eine Zwischenbilanz vor.
Im Detail
Vertrauen in den Staat entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch verlässliche, transparente und adressatenfreundliche Staatsmodernisierung.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7312, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bürger, Unternehmen und Kommunen warten auf eine spürbare Entlastung von Bürokratie: Die Bundesregierung hat im Oktober 2025 die Modernisierungsagenda Bund verabschiedet und damit versprochen, den Erfüllungsaufwand um 10 Mrd. Euro zu senken, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und die Rechtsetzung praxistauglicher zu gestalten. Rund neun Monate später stellen Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen in BT-Drs. 21/7312 (eingereicht am 24. Juli 2026) insgesamt 41 Fragen zum Stand der Umsetzung.
Was gilt aktuell?
Die Modernisierungsagenda Bund sieht Maßnahmen mit Umsetzungsfristen von drei, sechs und neun Monaten vor. Welche davon bereits abgeschlossen sind und welche noch ausstehen, ist öffentlich nicht systematisch dokumentiert. Der Nationale Normenkontrollrat hat laut der Anfrage im März 2026 gewarnt, dass ohne klare ressortübergreifende Steuerung und öffentliche Transparenz die Agenda ein Stückwerk bleiben könnte. Auch die Frage, wie der angestrebte Abbau des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro auf die einzelnen Bundesressorts aufgeteilt wird, bleibt bislang offen.
Modernisierungsagenda Bund: Worum geht es konkret?
Die Fragesteller um Dr. Moritz Heuberger, Dr. Anna Lührmann und Karoline Otte erkundigen sich in 41 detaillierten Fragen nach dem konkreten Umsetzungsstand einzelner Maßnahmen, möglichen Verzögerungen sowie den zuständigen Ressorts. Dabei geht es nicht nur um den Abbau von Regelungen nach Stückzahl, sondern um messbare Entlastungswirkungen: Wie lange dauern Verwaltungsverfahren tatsächlich? Werden staatliche Leistungen häufiger in Anspruch genommen? Sind neue Gesetze praxistauglich?
Konkret fragen die Abgeordneten unter anderem, bei welchen Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode sogenannte Praxischecks, Bürgerchecks und Digitalchecks durchgeführt wurden — jeweils mit Bitte um Auflistung nach Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis. Auch die Funktionsweise des EinfachMachen-Portals, über das Bürger Vereinfachungsvorschläge einreichen können, und der Initiative „Deutschland, was geht?“ steht auf dem Prüfstand.
Transparenz und Steuerung als Kernfragen
Mehrere Fragen der Anfrage zielen auf die Steuerungsarchitektur der Modernisierungsagenda: Wer trägt innerhalb der Bundesregierung die Gesamtverantwortung? Welche Koordinierungs- und Weisungsbefugnisse bestehen gegenüber den Ressorts? Beabsichtigt die Bundesregierung ein öffentlich einsehbares Monitoring-Dashboard, aus dem Maßnahmenstatus, Zieltermine und Wirkungsindikatoren hervorgehen?
Daneben fragen die Abgeordneten nach dem Effizienzfonds, dessen Einrichtung die Modernisierungsagenda vorsieht, sowie nach dem Einsatz externer Beratungsleistungen bei der Umsetzung — aufgeschlüsselt nach Ressort, Projekt, Auftragnehmer und Mittelhöhe. Auch die Frage, inwieweit die Auslagerung strategischer Aufgaben an Beratungsunternehmen mit dem erklärten Ziel vereinbar ist, den Beratereinsatz binnen 36 Monaten messbar zu reduzieren, wird gestellt.
Kommunen und föderale Dimension
Ein eigener Fragenkomplex widmet sich der föderalen Dimension der Staatsreform: Inwieweit stellt der Bund Finanzmittel für Länder und Kommunen bereit? Wie hängen die Modernisierungsagenda und der geplante Zukunftspakt für die Kommunen zusammen? Werden Zuständigkeitsverschiebungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen diskutiert — und wenn ja, mit welchen finanziellen Einsparungen? Diese Fragen betreffen direkt die Leistungsfähigkeit von Rathäusern und Kreisbehörden, mit denen Bürger täglich in Kontakt kommen.
Hintergrund ist auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Zentralisierung der Datenschutzaufsicht: Die Fragesteller wollen wissen, welche konkreten Schritte dazu bereits unternommen wurden. Ähnlich gelagert ist die Frage nach dem Zentrum für Legistik — einer neuen Einheit zur Verbesserung der Gesetzgebungsqualität —, zu der die Abgeordneten nach Stellenbesetzung, rechtlicher Grundlage und Zugang für Bundestagsfraktionen fragen. Zum Thema Gesetzgebungsqualität bietet der Beitrag StGB-Reform: Strafverschärfung für Wiederholungstäter geplant einen weiteren Einblick in aktuelle Gesetzgebungsverfahren. Wer die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung grundsätzlich verstehen möchte, findet beim Beitrag Parlamentarisches Fragerecht bei Treuhandverwaltung eine hilfreiche Einordnung.
Weiterlesen:
- Parlamentarisches Fragerecht bei Treuhandverwaltung
- Bundestag 27.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- StGB-Reform: Strafverschärfung für Wiederholungstäter geplant
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die durch den Bürokratieabbau entlastet werden sollen. Besonders relevant ist die Anfrage für Kommunen, die laut Frage 39 gesondert ausgewiesen werden sollen, sowie für Unternehmen, die von der angestrebten Senkung des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro profitieren könnten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7312) wurde am 24. Juli 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage und läuft bis zum 14. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als neue Drucksache veröffentlicht.
- Erfüllungsaufwand
- Kosten, die Bürger, Unternehmen und Verwaltungen durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben entstehen, etwa durch Dokumentationspflichten oder Antragsverfahren.
- One-in-one-out-Regel
- Grundsatz, nach dem jede neue Bürokratiebelastung durch den Abbau einer bestehenden Belastung gleicher Höhe kompensiert werden muss.
- Normenkontrollrat
- Unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, das Gesetzentwürfe auf ihren bürokratischen Aufwand prüft und Empfehlungen zum Bürokratieabbau gibt.
Was ist die Modernisierungsagenda Bund?
Die Bundesregierung hat im Oktober 2025 einen Umsetzungsplan vorgelegt, der Bürokratiekosten senken, Verwaltungsleistungen digitalisieren und die Bundesverwaltung effizienter organisieren soll.
Um wie viel soll der Erfüllungsaufwand gesenkt werden?
Laut der Anfrage strebt die Bundesregierung eine Absenkung des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro an. Wie dieser Betrag auf die einzelnen Ressorts aufgeteilt wird, ist Gegenstand einer der 41 Fragen.
Was ist die One-in-one-out-Regel?
Die Regel besagt, dass für jede neue Bürokratiebelastung eine bestehende in gleicher Höhe abgebaut werden muss. Die Anfrage fragt, welche Ausnahmen von dieser Regel weiterhin bestehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7312 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































