- Bundesregierung liefert keine Zahlen zu Kirchenfinanzierung 2020–2025
- Auskunft verweigert: Aufwand je 1.000 Zuwendungen über 250 Arbeitsstunden
- Keine institutionelle Förderung der Kirchen laut Bundesregierung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7202 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6849 eine detaillierte Aufstellung aller Bundeshaushaltsmittel verlangt, die in den Jahren 2020 bis 2025 an Kirchen, kirchliche Träger wie Caritas und Diakonie sowie kirchennahe Einrichtungen geflossen sind. Hintergrund ist das verfassungsrechtliche Gebot staatlicher Neutralität in religiösen Fragen sowie die angespannte Haushaltslage des Bundes. Zuwendungen des Bundes unterliegen nach §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) einer Zweckbindung und Verwendungsnachweisprüfung.
Im Detail
Die Ergebnisse einer Abfrage im Sinne der Fragestellung haben ergeben, dass eine Beantwortung der Fragen wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beibringung der Informationen verbunden wäre, nicht erfolgen kann.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7202
Wie viele Bundesmittel fließen jährlich an Kirchen, kirchliche Träger und kirchennahe Organisationen wie Caritas oder Diakonie? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6849 — und bekommt mit der Antwort der Bundesregierung vom 16. Juli 2026 (BT-Drs. 21/7202) keine einzige konkrete Zahl.
Kirchenfinanzierung: Was wurde gefragt?
Die Fragesteller um Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl und Mirco Hanker wollten in acht Einzelfragen wissen, welche Haushaltsmittel der Bund in den Jahren 2020 bis 2025 an Kirchen und kirchliche Einrichtungen gezahlt hat — aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahr, Einzelplan, Kapitel und Titel, in maschinenlesbarer Form. Gefragt wurde nach institutionellen Förderungen, Projektförderungen, Kostenübernahmen sowie nach den jeweils zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen. Hintergrund ist aus Sicht der Fragesteller das verfassungsrechtliche Gebot staatlicher Neutralität in religiösen Fragen sowie die angespannte Haushaltslage des Bundes.
Antwort der Bundesregierung: Aufwand zu hoch
Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, beantwortet die zentralen Fragen 1, 2 und 5 bis 7 nicht inhaltlich. Sie verweist stattdessen auf unzumutbaren Aufwand: Die Daten ließen sich nicht direkt aus dem Bundeshaushalt extrahieren, sondern müssten aus den ressortspezifischen Zuwendungsdatenbanken zusammengetragen werden. Diese Datenbanken sind unterschiedlich strukturiert und erlauben keine einheitliche Suche nach kirchlichen Empfängern. Laut Bundesregierung müsste bei einer geschätzten Bearbeitungszeit von mindestens 15 Minuten je Zuwendung bereits bei 1.000 Förderfällen ein Aufwand von über 250 Arbeitsstunden allein in einem einzelnen Ministerium eingeplant werden — ohne den ressortübergreifenden Koordinierungsaufwand.
Die Bundesregierung beruft sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in einem Urteil vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) bestätigt hat, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Zusätzlich argumentiert die Bundesregierung, es sei nicht Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle, frei im Bundesanzeiger verfügbare Informationen durch die Bundesregierung aufbereiten zu lassen.
Was gilt aktuell?
Zuwendungen des Bundes an kirchliche Einrichtungen unterliegen nach §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) einer strikten Zweckbindung: Sie dürfen nur gewährt werden, wenn ein erhebliches Bundesinteresse besteht, das ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang erfüllt werden kann. Der Zuwendungsempfänger muss die zweckentsprechende Verwendung nachweisen. Eine übergeordnete Systematik zur Beanstandung von Förderverfahren existiert laut Bundesregierung nicht; Rückforderungen richten sich im Einzelfall nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht.
Zu zwei Teilfragen gibt die Bundesregierung jedoch knappe Sachaussagen: Frage 3 nach institutionellen Förderungen der Kirchen beantwortet sie mit dem Satz, die in Frage 1 genannten Einrichtungen würden nicht institutionell gefördert. Frage 4 nach Kostenübernahmen beantwortet sie damit, dass außerhalb der Zuwendungsregelungen der BHO keine Kostenübernahme des Bundes an kirchliche Einrichtungen erfolge. Zu Frage 8, ob Änderungen geplant sind, erklärt die Bundesregierung: Sie plane zurzeit keine Änderungen.
Parlamentarische Transparenz bei der Kirchenfinanzierung
Das Ergebnis der Anfrage ist bemerkenswert: Trotz der grundsätzlichen Auskunftspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag bleiben die Gesamtbeträge der Bundesförderung für kirchliche Einrichtungen über einen Zeitraum von sechs Jahren ohne belastbare Zahlen. Die Bundesregierung verweist Interessierte auf den Bundesanzeiger, wo Förderrichtlinien öffentlich bekannt gemacht werden. Einen vollständigen Überblick über alle Zuwendungen an kirchliche Empfänger bietet diese Quelle jedoch nicht.
Die Frage der staatlichen Neutralität im Umgang mit Religionsgemeinschaften und ihrer Finanzierung aus dem Bundeshaushalt ist politisch dauerhaft relevant. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch beim Bundesverfassungsgericht, das Offenlegungspflichten für Nebeneinkünfte fordert, oder bei der Diskussion um Korruptionsprävention im öffentlichen Sektor. Auch der Umgang mit Datenlücken in der Strafjustiz zeigt, dass fehlende oder schwer zugängliche Verwaltungsdaten ein wiederkehrendes parlamentarisches Problem darstellen.
Weiterlesen:
- Bundesverfassungsgericht: Offenlegungspflicht für Nebeneinkünfte gefordert
- Korruptionsprävention: AfD plant Bundesintegritätsbehörde
- Strafjustiz: Datenlücken bei Verfahrensdauer und Untersuchungshaft
Betroffen sind potenzielle Zuwendungsempfänger wie die großen christlichen Kirchen sowie deren Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, kirchliche Hilfs- und Missionswerke, Stiftungen, Akademien und Bildungswerke. Mittelbar sind alle Steuerzahler betroffen, über deren Abgaben Bundeshaushaltsmittel finanziert werden.
Die Bundesregierung weicht bei den zentralen Fragen 1, 2 und 5 bis 7 vollständig aus und verweist auf unzumutbaren Aufwand. Lediglich zwei Fragen (3 und 4) beantwortet sie knapp mit Sachaussagen; Frage 8 wird mit einem Satz abgetan. Konkrete Zahlen oder Betragsangaben enthält die Antwort nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Kirchenfinanzierung: Bundesausgaben 2020–2025 unter Prüfung →
- §§ 23 und 44 BHO
- Paragraphen der Bundeshaushaltsordnung, die Voraussetzungen und Verfahren für staatliche Zuwendungen regeln. Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn ein erhebliches Bundesinteresse besteht, das ohne die Förderung nicht erfüllt werden könnte.
- Zuwendungsdatenbank
- Interne Datenbank der Bundesministerien, in der Förderbescheide und Zuwendungsempfänger erfasst werden. Die Datenbanken werden in Ressorthoheit geführt und sind nicht einheitlich strukturiert.
- Parlamentarisches Informationsrecht
- Das Recht des Bundestages, von der Bundesregierung Auskunft zu verlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 (2 BvE 2/11) bestätigt, dass dieses Recht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht.
Warum nennt die Bundesregierung keine konkreten Zahlen?
Laut Bundesregierung lassen sich die Daten nicht direkt aus dem Bundeshaushalt extrahieren. Die Zuwendungsdatenbanken der einzelnen Ressorts sind unterschiedlich aufgebaut; eine manuelle Auswertung jedes einzelnen Zuwendungsbescheids wäre bei geschätzter Bearbeitungszeit von 15 Minuten je Zuwendung bereits bei 1.000 Fällen ein Aufwand von über 250 Arbeitsstunden.
Gibt es überhaupt keine Informationen zu Kirchenmitteln?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Förderrichtlinien im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht werden und dort eingesehen werden können. Institutionelle Förderungen der Kirchen verneint sie ausdrücklich.
Plant die Bundesregierung Änderungen bei der Kirchenfinanzierung?
Laut Drucksache 21/7202 plant die Bundesregierung zurzeit keine Änderungen an Umfang oder Struktur der Bundesmittel für kirchliche Einrichtungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7202 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































