- Fahrschulen sparen jährlich 73,5 Millionen Euro Bürokratiekosten
- Theorieunterricht kann künftig vollständig digital absolviert werden
- Modellversuch: Fahrpraxiserwerb unter Anleitung wie in Österreich geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7404 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Fahrlehrergesetz wurde zuletzt zum 1. Januar 2018 grundlegend reformiert. Seitdem haben sich im Vollzug Änderungsbedarfe ergeben. Parallel hat die Europäische Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet, dass die deutschen Regelungen zur Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht korrekt die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG umsetzen. Der Nationale Normenkontrollrat bescheinigte dem Vorhaben, es sei ein ‚großer und entschlossener Schritt zur Modernisierung und Entbürokratisierung der Fahrschulausbildung, der den Erwerb des Führerscheins künftig deutlich verbilligen kann‘ (NKR-Nr. 8102, Stellungnahme vom 19. Mai 2026).
- 73,5 Mio. Euro — jährliche Entlastung der Wirtschaft (Fahrschulen) durch Wegfall von Bürokratiepflichten
- 74.500 Stunden — jährliche Zeitersparnis für Bürger durch Wegfall der Unterschriftspflicht für Ausbildungsnachweise
- 70 Tsd. Euro — einmaliger Umstellungsaufwand für Fahrschulen beim neuen Transparenzregister
- 10 Tsd. Euro — jährliche Entlastung der Landesverwaltungen durch reduzierte Überwachungspflichten
- 1. Juli 2027 — geplantes Inkrafttreten des Gesetzes (Ausnahme: Einsatzfahrzeugregelung am 26. November 2029)
Im Detail
Durch die Digitalisierung und den Abbau bürokratischer Anforderungen wird insgesamt eine Senkung der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis erwartet.
— Begründung BT-Drs. 21/7404, Abschnitt F. Weitere Kosten
Der Führerscheinerwerb soll günstiger werden: Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2026 mit der Drucksache 21/7404 einen umfassenden Gesetzentwurf zur Reform des Fahrlehrerrechts in den Bundestag eingebracht. Die Führerschein-Reform 2027 zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen, die Fahrschulausbildung zu digitalisieren und EU-Recht korrekt umzusetzen.
Was gilt aktuell?
Das Fahrlehrergesetz wurde zuletzt zum 1. Januar 2018 umfassend reformiert. Seitdem schreibt es unter anderem vor, dass Fahrschulen physische Unterrichtsräume und Lehrmittel für den Theorieunterricht vorhalten müssen. Fahrschüler müssen Ausbildungsnachweise unterzeichnen, und Fahrschulen sind verpflichtet, ihre Entgelte durch Aushang in den Geschäftsräumen bekanntzugeben. Fahrlehrer aus anderen EU-Staaten, die vorübergehend in Deutschland tätig sein möchten, mussten sich bislang einer aufwendigen Prüfung ihrer Befähigung unterziehen – obwohl die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie dies beim Fahrlehrerberuf gar nicht erlaubt. Genau diese Lücke hat die Europäische Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren beanstandet.
Was ändert die Führerschein-Reform konkret?
Der Kern des Entwurfs ist die Digitalisierung des Theorieunterrichts: Fahrschulen müssen künftig keinen Unterrichtsraum mehr vorhalten, wenn die theoretische Ausbildung vollständig digital erbracht wird. Das Bundesministerium für Verkehr erwartet dadurch allein jährliche Einsparungen von rund 57,4 Millionen Euro bei Raummieten und Lernmitteln für die rund 9.665 deutschen Fahrschulen. Die vollständige jährliche Entlastung der Wirtschaft beläuft sich laut Gesetzentwurf auf rund 73,5 Millionen Euro.
Gleichzeitig entfällt die Unterschriftspflicht für Ausbildungsnachweise. Diese Bürokratiereduktion spart Fahrschülern jährlich rund 74.500 Stunden, den Fahrschulen rund 16,1 Millionen Euro an Personalaufwand. Auch das Transparenzregister kommt: Fahrschulen übermitteln ihre Entgelte künftig elektronisch an das Bundesministerium für Verkehr, das diese öffentlich abrufbar macht. Verbraucher können so Preise und Bestehensquoten verschiedener Fahrschulen direkt vergleichen. Der Umstellungsaufwand für die Fahrschulen ist mit rund 70.000 Euro einmalig überschaubar.
Führerschein-Reform: Modellversuch und EU-Anpassung
Ein weiterer zentraler Baustein ist der Modellversuch für den sogenannten Fahrpraxiserwerb unter Anleitung (§ 2e StVG neu). Ähnlich wie in Österreich soll erprobt werden, ob Führerscheinbewerber der Klasse B zusätzlich zur Fahrschule Fahrpraxis mit einer erfahrenen Privatperson sammeln können. Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) begleitet die Erprobung wissenschaftlich und legt nach vier Jahren einen Evaluierungsbericht vor. Welche Länder mitmachen, entscheiden diese selbst per Opt-In-Verordnung – was der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 10. Juli 2026 kritisierte und durch ein Opt-Out-Modell ersetzen wollte.
Zur EU-Rechtskonformität: Fahrlehrer aus anderen EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten oder der Schweiz dürfen künftig nach einer einfachen Anzeige vorübergehend und gelegentlich in Deutschland Fahrschüler ausbilden – ohne die bisher erforderliche Prüfung ihrer Qualifikation. Dafür erhalten sie einen Fahrlehrerschein mit entsprechendem Zusatz.
Schließlich führt der Entwurf den neuen Beruf des amtlich anerkannten Fahrerlaubnisprüfers ein – eine eigenständige Qualifikation, die das bestehende System der Sachverständigen und Prüfer ergänzt und Engpässen bei Führerscheinprüfungsterminen entgegenwirken soll.
Bundesrat mit Änderungswünschen
Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 insgesamt 22 Ziffern Stellung genommen. Einige Vorschläge akzeptierte die Bundesregierung bereits in ihrer Gegenäußerung, darunter eine Klarstellung zur Überwachung von Fahreignungsseminaren und eine Anpassung im Kraftfahrsachverständigengesetz. Anderen Vorschlägen – wie der Opt-Out-Lösung für den Modellversuch oder der Streichung der Einsatzfahrzeug-Regelung – widersprach die Bundesregierung ausdrücklich. Zu zahlreichen weiteren Punkten will sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob Anpassungen möglich sind.
Insgesamt bewertet der Nationale Normenkontrollrat (NKR) den Entwurf positiv: Das erhebliche Entlastungspotenzial sei zwar mit Unsicherheiten behaftet, der Entwurf stelle aber einen entschlossenen Schritt zur Modernisierung und Entbürokratisierung dar, der den Führerschein künftig deutlich verbilligen kann. Das Gesetz tritt nach aktueller Planung zum 1. Juli 2027 in Kraft. Mehr zum Thema Transparenzregister und Kostenkontrolle sowie zu den Hintergründen parlamentarischer Kontrolle findet sich in weiteren Beiträgen auf drucksachlich.de.
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Direkt betroffen sind zunächst die rund 9.665 Fahrschulen in Deutschland, die jährlich rund 73,5 Millionen Euro an Bürokratiekosten einsparen sollen. Mittelbar betroffen sind alle Führerscheinbewerber – im Jahr 2024 wurden laut Zentralem Fahrerlaubnisregister rund 1,49 Millionen Führerscheine erteilt. Ebenfalls betroffen sind Fahrlehrer aus anderen EU-Staaten, die künftig leichter vorübergehend in Deutschland tätig sein können, sowie Angehörige von Feuerwehr, THW und Rettungsdiensten durch angepasste Einsatzfahrzeug-Fahrberechtigungen.
Franziska Kersten, ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein BMLEH-Bürokratierückbaugesetz angenommen. Neben dem wichtigen Abbau überflüssiger Bürokratie finden sich auch die Streichung von Förderangeboten unter anderem für die Weidehaltung von Milchkühen sowie die Streichung von Verbraucherschutzregelungen in dem Entwurf. An dieser Stelle meldet die SPD-Bundestagsfraktion… …
Der Gesetzentwurf wurde am 29. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingebracht. Als nächste Schritte folgen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse, die Beratungen im Ausschuss sowie die Abstimmung im Bundestag-Plenum. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, muss anschließend auch der Bundesrat zustimmen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen.
- Fahrpraxiserwerb unter Anleitung
- Ein Modellversuch, bei dem Führerscheinbewerber der Klasse B zusätzlich zur Fahrschulausbildung Fahrpraxis mit einer erfahrenen Begleitperson sammeln können – ähnlich dem österreichischen Modell der Übungsfahrten.
- Richtlinie 2005/36/EG
- EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die regelt, unter welchen Bedingungen Berufsqualifikationen aus einem EU-Mitgliedstaat in einem anderen EU-Staat anerkannt werden müssen.
- Transparenzregister
- Ein öffentlich zugängliches Register, in dem das Bundesministerium für Verkehr die Unterrichtsentgelte aller Fahrschulen sowie deren Bestehensquoten bei praktischen Prüfungen veröffentlicht, um Vergleichbarkeit für Verbraucher herzustellen.
Wann tritt die Führerschein-Reform in Kraft?
Das Gesetz soll laut Entwurf zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Eine Ausnahme gilt für Änderungen zum Fahrerlaubnisrecht bei Einsatzfahrzeugen, die erst am 26. November 2029 in Kraft treten.
Was ändert sich konkret für Fahrschüler?
Der Theorieunterricht kann künftig vollständig digital außerhalb der Fahrschule absolviert werden. Die Unterschriftspflicht für Ausbildungsnachweise entfällt, was Fahrschüler jährlich rund 74.500 Stunden Aufwand erspart.
Was ist der Modellversuch 'Fahrpraxis unter Anleitung'?
Ähnlich wie in Österreich soll erprobt werden, ob Fahrerlaubnisbewerber der Klasse B Fahrpraxis auch außerhalb der Fahrschule unter Anleitung erfahrener Begleitpersonen sammeln können. Die Erprobung erfolgt wissenschaftlich begleitet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7404 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































