- 21 % der 8- bis 17-Jährigen zeigen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten
- 216 Jugendliche haben 2024 Suizid begangen
- Fehlende Bedarfsplanung begünstigt regionale Unterversorgung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7401 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die COPSY-Längsschnittstudie (2020–2024) zeigt, dass sich Kinder und Jugendliche bis heute einsamer und gestresster fühlen als vor der Pandemie. Das Deutsche Schulbarometer stellt bei 21 Prozent der 8- bis 17-Jährigen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten fest. 216 Jugendliche haben im Jahr 2024 Suizid begangen, während Essstörungen bei Mädchen seit 2019 deutlich zunehmen. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zu einer Strategie ‚Mentale Gesundheit für junge Menschen‘ bekannt, deren konkrete Umsetzungsschritte noch ausstehen.
- 21 % — der 8- bis 17-Jährigen zeigen laut Deutschem Schulbarometer Hinweise auf psychische Auffälligkeiten.
- 216 — Jugendliche haben 2024 laut Statistischem Bundesamt Suizid begangen.
- ca. 1/5 — aller Kinder und Jugendlichen bleibt seit 2023 dauerhaft psychisch beeinträchtigt (COPSY-Studie 2020–2024).
- 50 % — der Erwachsenen mit chronischen psychischen Erkrankungen zeigten erste Symptome bereits vor dem 14. Lebensjahr.
Im Detail
Bei rund 50 Prozent der Erwachsenen mit chronischen psychischen Erkrankungen treten erste Symptome bereits vor dem 14. Lebensjahr auf.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7401, Die Linke
Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland verschlechtert sich messbar: 21 Prozent der 8- bis 17-Jährigen weisen laut Deutschem Schulbarometer Hinweise auf psychische Auffälligkeiten auf, 216 Jugendliche haben im Jahr 2024 Suizid begangen, und seit 2023 bleibt rund ein Fünftel aller jungen Menschen dauerhaft psychisch beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke am 29. Juli 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7401 beim Deutschen Bundestag eingereicht und stellt der Bundesregierung insgesamt 34 Fragen zur Versorgungslage in der Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Kinder-Psychotherapie: lange Wartezeiten als strukturelles Problem
Kern der Anfrage ist die Frage nach tatsächlichen Wartezeiten auf Therapieplätze für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche. Die Linke fragt, in wie vielen Fällen Betroffene ein bis zwei Jahre oder länger gewartet haben und in wie vielen Fällen trotz Bedarf überhaupt kein Therapieplatz gefunden wurde. Gleichzeitig fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung eine strukturelle Unterversorgung — insbesondere in einkommensschwachen und ländlichen Regionen — anerkennt und ob sie eine gesonderte Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendpsychotherapie befürwortet. Nach geltendem Recht fehlt eine solche eigenständige Planung; die Versorgung richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben des § 101 SGB V, ohne spezifische Altersgruppen zu berücksichtigen.
Stationäre Kapazitäten: Betten und Personal unter der Lupe
Neben der ambulanten Versorgung thematisiert die Drucksache auch den stationären Bereich. Gefragt wird, wie sich die Anzahl der Klinikbetten und tagesklinischen Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie seit 2020 entwickelt hat, wie groß die Gruppen in stationären Einrichtungen sind und wie die personelle Ausstattung — aufgeschlüsselt nach ärztlichem Dienst, Pflegepersonal und pädagogischem Personal — aussieht. Außerdem fragt die Fraktion, in wie vielen Fällen eine stationäre Aufnahme erst bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung erfolgte, weil zuvor kein ambulanter Behandlungsplatz verfügbar war — ein Indikator für systemische Lücken im Versorgungsnetz.
Rechtliche Hürden: Zustimmungspflicht der Eltern als Zugangsbarriere
Ein besonderes Augenmerk legt die Anfrage auf rechtliche Zugangsbarrieren. Für Kinder unter 15 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten zur Psychotherapie in der Regel zwingend erforderlich. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für die eigenständige Inanspruchnahme ab einem bestimmten Alter — etwa ab 12 Jahren — analog zu § 8 Absatz 3 SGB VIII für verfassungskonform hält und ob sie dem Bundestag entsprechende Gesetzesvorschläge unterbreiten will. Auch die Frage der Rechtssicherheit für Therapeutinnen und Therapeuten, die einsichtsfähige Minderjährige ohne elterliche Zustimmung beraten möchten, wird aufgeworfen. Damit berührt die Anfrage ein rechtlich sensibles Spannungsfeld zwischen Kindesschutz und dem Recht auf gesundheitliche Versorgung.
Strategie ‚Mentale Gesundheit für junge Menschen‘ und eingestellte Schulprogramme
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist für die 21. Legislaturperiode eine ressortübergreifende Strategie zur mentalen Gesundheit junger Menschen vorgesehen, die Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit besser verzahnen soll. Die Linke fragt konkret, welche Maßnahmen bis Ende 2026, 2027 und 2028 geplant sind. Zudem nimmt die Anfrage das eingestellte Schulprogramm ‚Mental Health Coaches‘ in den Blick, das laut Vorbemerkung der Fragesteller trotz nachgewiesener Wirksamkeit beendet wurde. Gefragt wird, ob die Bundesregierung den Ausbau von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen oder andere Ersatzmaßnahmen plant. Parallel erkundigt sich die Fraktion nach der Nutzung niedrigschwelliger Online-Angebote wie ‚[U25] Online-Beratung‘, ‚krisenchat‘, ‚Nummer gegen Kummer‘ und ‚JugendNotmail‘ in den Jahren 2020 bis 2025.
Soziale Ungleichheit und besondere Risikogruppen
Die Anfrage thematisiert auch den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und dem Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung. Gefragt wird, ob Jugendliche aus Haushalten mit SGB-II-Leistungsbezug seltener an Versorgungsstrukturen angebunden sind als Gleichaltrige ohne Leistungsbezug. Daneben fragt die Fraktion nach der Situation von Kindern in stationären Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegeverhältnissen und Herkunftsfamilien sowie nach spezifischen Programmen für Jugendliche mit Fluchterfahrung. Auch die volkswirtschaftlichen Langzeitfolgen unbehandelter psychischer Erkrankungen — etwa Bildungsabbrüche, Suchtentwicklungen und spätere Erwerbslosigkeit — sind Gegenstand der Anfrage. Laut internationaler Forschung treten bei rund 50 Prozent der Erwachsenen mit chronischen psychischen Erkrankungen erste Symptome bereits vor dem 14. Lebensjahr auf — frühzeitige Behandlung gilt als entscheidend für die Prävention von Chronifizierung. Die Antwort der Bundesregierung auf die insgesamt 34 Fragen wird zeigen, über welche Datenbasis sie zur Kinder-Psychotherapie überhaupt verfügt und welche konkreten Schritte sie plant. Einen ähnlichen Blick auf GKV-Versorgungsfragen wirft auch der Antrag der Grünen zur GKV-Versorgung bei Geschlechtsinkongruenz. Zur allgemeinen Gesundheitsversorgungspolitik lohnt ein Blick auf die aktuellen Drucksachen des Bundestages vom 30. Juli 2026.
Weiterlesen:
- GKV-Versorgung bei Geschlechtsinkongruenz: Grüne fordern Gesetz
- Schwerbehindertenausweis: Wartezeit bis zu 18 Monate je nach Bundesland
- Bundesagentur für Arbeit: Defizit droht bis 2030 auf 23 Mrd. Euro zu steigen
Betroffen sind Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre, insbesondere gesetzlich Krankenversicherte mit langen Wartezeiten auf Therapieplätze, Kinder aus einkommensschwachen Haushalten sowie junge Menschen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Auch Kinder in stationären Jugendhilfeeinrichtungen und Pflegeverhältnissen stehen im Fokus der Anfrage.
Die Kleine Anfrage wurde am 29. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 34 Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 19. August 2026. Erst nach Eingang der Antwort ist eine inhaltliche Bewertung der Versorgungslage durch die Bundesregierung öffentlich nachvollziehbar.
- COPSY-Studie
- Längsschnittstudie zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, durchgeführt von 2020 bis 2024 mit Fokus auf Pandemiefolgen.
- Bedarfsplanung (§ 101 SGB V)
- Gesetzliches Instrument zur Steuerung der ambulanten Versorgung — legt fest, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten in einer Region zugelassen werden dürfen.
- § 36 SGB I
- Regelung im Sozialgesetzbuch, die unter bestimmten Voraussetzungen auch Minderjährigen erlaubt, Sozialleistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen.
Warum ist die Versorgung psychisch kranker Kinder ein Problem?
Laut der Drucksache fehlt eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapie, Wartelisten sind lang und in ländlichen Regionen ist die Unterversorgung besonders ausgeprägt.
Was ist die Strategie 'Mentale Gesundheit für junge Menschen'?
Sie ist im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung verankert und soll Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit besser verzahnen. Erste Schritte sind laut Koalitionsvertrag für 2026 geplant.
Dürfen Minderjährige selbstständig Psychotherapie in Anspruch nehmen?
Aktuell ist dafür grundsätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Anfrage fragt, ob eine gesetzliche Regelung für eigenständige Inanspruchnahme ab einem bestimmten Alter erwogen wird.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7401 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































