- Stationäre psychiatrische Behandlungsfälle bei unter 22-Jährigen stiegen von 2020 bis 2024 bundesweit an
- Bundesregierung plant gesonderte Bedarfsplanung für Kinder-Psychotherapie
- 615.597 Beratungen bei Nummer gegen Kummer von 2020 bis 2025
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7613 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat sich nach Studienlage seit der Corona-Pandemie verschlechtert. Stationäre psychiatrische Behandlungsfälle bei unter 22-Jährigen sind laut Statistischem Bundesamt in den meisten Bundesländern von 2020 bis 2024 gestiegen. Gleichzeitig fehlt es an einer gesonderten Bedarfsplanung speziell für die Kinder- und Jugendpsychotherapie, was nach Angaben der Fragesteller zu regionaler Unterversorgung — besonders in ländlichen und strukturschwachen Gebieten — beiträgt. Im Koalitionsvertrag der Regierung aus CDU, CSU und SPD ist eine Strategie ‚Mentale Gesundheit für junge Menschen‘ vorgesehen.
- 615.597 — Beratungen über das Angebot ‚Nummer gegen Kummer‘ (Telefon und Online) von 2020 bis 2025
- 21.499 — Beratungen über ‚krisenchat‘ im Jahr 2025, gegenüber 3.672 im Jahr 2020
- 35.531 — Stationäre psychiatrische Behandlungsfälle bei unter 22-Jährigen in NRW im Jahr 2024
- 8.861 Vollkräfte — Pflegepersonal in der Kinder- und Jugendpsychiatrie 2024, etwa 20 Prozent mehr als 2020
- 4 Prozent — Geringere Wahrscheinlichkeit für Kinder aus ALG-II-Haushalten, Psychotherapie in Anspruch zu nehmen (AOK-Regionaldaten)
Im Detail
Die Bundesregierung nimmt die Kritik an bestehenden Wartezeiten ernst. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7613, S. 3
Wie gut sind Kinder und Jugendliche in Deutschland psychotherapeutisch versorgt? Und wo fehlen Daten, um diese Frage überhaupt zu beantworten? Die Bundesregierung hat auf 34 Fragen der Fraktion Die Linke geantwortet — und dabei in mehreren Bereichen eingestanden, keine eigenen validen Zahlen zu besitzen. Die Antwort vom 13. August 2026 liegt als BT-Drs. 21/7613 vor.
Kinder-Psychotherapie: Steigende Fallzahlen in fast allen Ländern
Die stationären Behandlungsfälle mit Hauptdiagnosen aus dem Bereich psychische und Verhaltensstörungen (ICD-Kapitel F00 bis F99) bei Null- bis 21-Jährigen sind laut Statistischem Bundesamt in den meisten Bundesländern von 2020 bis 2024 gestiegen. Bayern verzeichnete 2024 insgesamt 25.734 Fälle, nach 23.074 im Jahr 2020. Nordrhein-Westfalen meldete mit 35.531 Fällen den höchsten absoluten Wert. Sachsen stieg von 8.150 auf 9.370 Fälle. Lediglich in einigen Ländern wie Thüringen blieben die Zahlen nahezu stabil. Für ambulante Behandlungen — also den Kernbereich der Kinder-Psychotherapie — verfügt die Bundesregierung hingegen über keine nach Bundesland aufgeschlüsselten Daten zu behandelten Personen.
Wartezeiten: Keine validen Daten vorhanden
Zu den durchschnittlichen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Therapieplatz für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine differenzierten, validen Daten vor. Die Drucksache verweist darauf, dass Wartezeiten allein die Versorgungssituation nur bedingt beschreiben, weil auch die therapeutische Passung zwischen Patient und Therapeutin eine Rolle spiele. Damit bleiben konkrete Fragen — etwa wie viele Kinder ein Jahr oder länger warten mussten — unbeantwortet. Laut Robert Koch-Institut zählen lange Wartezeiten, weite Anfahrtswege, regionale Unterversorgung, Fachkräftemangel und Schnittstellenprobleme zu den zentralen strukturellen Hürden beim Zugang zur Kinder-Psychotherapie.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es keine gesonderte Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Stattdessen gilt die allgemeine Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), von der Kassenärztliche Vereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen abweichen können. Minderjährige GKV-Versicherte haben zwar keinen Eigenanteil zu zahlen (§ 61 SGB V), können aber nicht selbstständig einen Behandlungsvertrag abschließen — die Zustimmung der Sorgeberechtigten ist grundsätzlich erforderlich. Die Bundesregierung plant keine Gesetzesänderung, um einsichtsfähigen Minderjährigen eine eigenständige Inanspruchnahme zu ermöglichen.
Kinder-Psychotherapie: Geplante Reformen
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Voraussetzungen für eine gesonderte Bedarfsplanung für Therapeutinnen und Therapeuten zu schaffen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Laut Drucksache soll damit die Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten steigen und Wartezeiten auf wohnortnahe Angebote sinken. Ein Regelungsvorschlag soll „zeitnah“ vorgelegt werden. Außerdem plant die Bundesregierung eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ mit Schwerpunkt auf Prävention, Früherkennung und besserer Vernetzung von Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit — erste Maßnahmen sollen noch 2026 folgen.
Online-Beratung und Notfallangebote im Aufwärtstrend
Der Beratungschat „krisenchat“ verzeichnete 2025 insgesamt 21.499 abgeschlossene Beratungen — nach nur 3.672 im Jahr 2020. Das Angebot „Nummer gegen Kummer“ führte zwischen 2020 und 2025 insgesamt 615.597 Beratungen durch, davon 532.414 telefonisch und 83.183 per Mail oder Chat. „JugendNotmail“ meldete 2025 mit 8.238 Beratungen einen deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren. Die Bundesregierung bewertet diese niedrigschwelligen digitalen Angebote als wichtige Ergänzung — nicht als Ersatz — für professionelle Therapieangebote. Zu spezifischen Programmen für Jugendliche mit Fluchterfahrung teilt die Bundesregierung mit, aktuell keine entsprechenden Programme zu fördern.
Soziale Ungleichheit und Zugangsbarrieren
Regionale Auswertungen des AOK-Gesundheitsreports 2023 zeigen, dass 6- bis 17-Jährige aus Haushalten mit ALG-II-Bezug eine um 4 Prozent geringere Wahrscheinlichkeit hatten, Leistungen der Kinder-Psychotherapie in Anspruch zu nehmen — obwohl sie insgesamt stärker belastet sind. Bundesweite Daten zu dieser Frage fehlen. Für Kinder mit Migrationsgeschichte nennt das Robert Koch-Institut Sprachbarrieren, Informationsdefizite und Vorbehalte gegenüber psychiatrischen Angeboten als besondere Hürden. Zu Versorgungsunterschieden zwischen Kindern in Herkunftsfamilien, Pflegeverhältnissen oder stationären Einrichtungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ähnlich lückenhaft ist die Datenlage beim Thema Kinder-Psychotherapie in der kommunalen Jugendhilfeplanung: Die Bundesregierung verweist hier auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Mehr über Datenlücken in anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung zeigt der Beitrag zu strukturellen Versorgungsfragen.
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Betroffen sind Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre, die psychotherapeutische oder psychiatrische Hilfe benötigen — insbesondere in ländlichen Regionen und in Haushalten mit niedrigem sozioökonomischem Status. Auch Familien mit Migrationsgeschichte stoßen laut Robert Koch-Institut auf besondere Zugangsbarrieren wie Sprachschwierigkeiten und Informationsdefizite.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren konkreten Datenfragen aus, indem sie auf fehlende eigene Daten verweist — etwa zu Wartezeiten, Gruppengrößen, Versorgungsunterschieden nach sozialer Lage und stationären Aufnahmen wegen fehlender ambulanter Plätze. Zu Reformplänen antwortet sie inhaltlich, bleibt aber bei Zeitplänen allgemein.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Kinder-Psychotherapie: 34 Fragen zur Versorgungslage 2026 →
- Bedarfsplanung
- Regelwerk des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), das festlegt, wie viele Therapeutinnen und Therapeuten in einer Region zugelassen werden dürfen. Derzeit gibt es keine gesonderte Planung speziell für Kinder und Jugendliche.
- Richtlinientherapie
- Von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Psychotherapie, die nach den Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA durchgeführt wird.
- PPP-RL
- Richtlinie des G-BA zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik, die Mindestvorgaben für das Fachpersonal in psychiatrischen Einrichtungen festlegt.
Plant die Bundesregierung eine eigene Bedarfsplanung für Kinder-Psychotherapie?
Ja. Laut Koalitionsvertrag sollen die Voraussetzungen für eine gesonderte Bedarfsplanung für Therapeutinnen und Therapeuten geschaffen werden, die überwiegend Kinder und Jugendliche behandeln. Ein konkreter Regelungsvorschlag soll zeitnah vorgelegt werden.
Wie haben sich stationäre Behandlungsfälle bei Kindern entwickelt?
Laut Statistischem Bundesamt stiegen die stationären Behandlungsfälle mit Hauptdiagnosen aus dem Bereich psychische und Verhaltensstörungen bei Null- bis 21-Jährigen in fast allen Bundesländern von 2020 bis 2024 an — etwa in Bayern von 23.074 auf 25.734 Fälle.
Können Minderjährige selbstständig eine Psychotherapie beginnen?
Nein, grundsätzlich ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Lediglich einwilligungsfähige Minderjährige — die Art, Bedeutung und Risiken einer Behandlung eigenständig erfassen können — können unter bestimmten Bedingungen selbst zustimmen. Die Bundesregierung plant keine Gesetzesänderung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7613 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































