- Nur 9 von 16 Ländern regeln Haltung gefährlicher Tiere spezifisch
- Tiger brach am 17. Mai 2026 in Leipzig aus und wurde erschossen
- Bundesgesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG als mögliche Grundlage gefragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7412 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 17. Mai 2026 brach in Leipzig ein Tiger aus einer Privathaltung aus und wurde von den Behörden erschossen. Der Vorfall rückte die uneinheitliche Rechtslage in Deutschland in den Fokus: Während Bundesländer wie Bayern oder Hamburg spezifische Gefahrtiergesetze haben, fehlen in anderen Ländern wie Brandenburg vergleichbare Regelungen vollständig. Das Tierschutzgesetz des Bundes (TierSchG) sowie das Bundesnaturschutzgesetz und internationale CITES-Regelungen bilden den bestehenden Rahmen, lassen jedoch erheblichen Spielraum für unterschiedliche Landesregelungen.
- 9 von 16 Bundesländern — haben spezifische Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere (u.a. Bayern, Berlin, Hamburg, Thüringen).
- 17. Mai 2026 — Datum des Tiger-Ausbruchs in Leipzig aus Privathaltung, der die Debatte auslöste.
- 15 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage der AfD, darunter Fragen zu Sachkundeanforderungen, Gesetzgebungskompetenz und Bestandszahlen.
Im Detail
In Brandenburg gilt beispielsweise: „Jeder kann Löwen halten“ – kein Register gefährlicher Tiere, nur minimale Gehege-Vorgaben.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7412
In Deutschland kann je nach Wohnort legal ein Löwe in der Garage stehen — oder auch nicht. Dieses Gefälle in der Regulierung gefährlicher Tiere steht seit einem Vorfall in Leipzig im Mittelpunkt einer parlamentarischen Anfrage: Am 17. Mai 2026 brach ein Tiger aus einer Privathaltung aus und wurde von den Behörden erschossen. Die Anfrage BT-Drs. 21/7412, eingereicht am 29. Juli 2026, thematisiert den uneinheitlichen Regelungsstand zwischen den Bundesländern und fragt die Bundesregierung nach ihrem Handlungsbedarf.
Gefährliche Tiere: Was gilt aktuell?
Nur 9 von 16 Bundesländern haben spezifische Gefahrtiergesetze: Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. In den übrigen sieben Ländern, darunter Brandenburg, bestehen laut der Anfrage keine vergleichbaren Regelungen — kein Register gefährlicher Tiere, nur minimale Gehege-Vorgaben. Bundesweit gelten das Tierschutzgesetz sowie das Bundesnaturschutzgesetz und internationale CITES-Regelungen, die jedoch erheblichen Gestaltungsspielraum für die Länder lassen.
Mindeststandards für gefährliche Tiere: 15 Fragen an die Bundesregierung
Die AfD-Fraktion stellt insgesamt 15 Fragen, die sich in mehrere Themenkomplexe gliedern. Zunächst fragt sie, ob die Bundesregierung zu den Unterschieden zwischen den Ländern bereits eine Arbeitsgrundlage erarbeitet hat und ob der bestehende Regelungsflickenteppich nach Ansicht der Bundesregierung zu Rechtsunsicherheit für Halter und Vollzugsproblemen bei Veterinärämtern führt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gesetzgebungskompetenz: Artikel 74 Absatz 1 Nummer 20 des Grundgesetzes gibt dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz im Tierschutz. Die Anfrage will wissen, ob die Bundesregierung diese Kompetenz nutzen will, um bundeseinheitliche Mindeststandards zu schaffen — etwa für Gehegemindestgrößen, Temperatur, Beleuchtung und Beschäftigungsmöglichkeiten.
Konkret fragt die Anfrage auch nach Sachkundenachweisen für Halter gefährlicher Tiere: Werden bundesweit einheitliche Anforderungen geprüft, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeit unterschiedlichen Ländervorgaben? Ebenso richtet sich die Anfrage auf Kontroll- und Eingriffsbefugnisse der Behörden sowie auf den Austausch in Bund-Länder-Gremien.
Bestandszahlen und Vorfallsdaten unbekannt
Die Anfrage thematisiert eine grundlegende Datenlücke: Die Bundesregierung wird gefragt, ob ihr überhaupt bekannt ist, wie viele gefährliche Tiere derzeit in Deutschland in Privathaltung gehalten werden — aufgeschlüsselt nach Artengruppen wie Großkatzen, Giftschlangen und Primaten sowie nach Bundesländern. Ebenso fragt die Anfrage nach vorliegenden Daten zu Kontrollen, Verstößen und Sicherheitsvorfällen.
Mit Blick auf den Leipziger Tiger-Vorfall will die AfD konkret wissen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung dazu vorliegen, ob die zuständigen Behörden die Haltungsbedingungen im Vorfeld regelmäßig vor Ort kontrolliert hatten.
Positivliste und Bestandsschutz als weitere Themen
Die Anfrage greift auch die in der Tierschutzdiskussion bekannte Idee einer sogenannten Positivliste auf — einer Liste erlaubter Heimtierarten, die alles andere verbietet. Die Bundesregierung wird nach ihrer Haltung dazu gefragt, auch mit Blick darauf, dass Belgien eine solche Liste wegen mangelnder Zweckmäßigkeit wieder abgeschafft hat. Für den Fall einer möglichen Bundesregelung fragt die Anfrage außerdem, ob Übergangsregelungen und Bestandsschutz für bestehende Halter geplant sind.
Abschließend erkundigt sich die Anfrage nach der Zusammenarbeit mit Fachverbänden wie dem Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA) und dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) bei der Erarbeitung etwaiger Standards.
Die Antwortfrist für die Bundesregierung läuft bis zum 19. August 2026. Vergleichbare Debatten über Förderstrukturen und staatliche Kontrolle finden sich auch in anderen Bereichen, etwa bei BAMF-Integrationskursen oder Förderprogrammen für zivilgesellschaftliche Organisationen, wo ebenfalls Transparenz und einheitliche Standards im Mittelpunkt stehen.
Weiterlesen:
- Bundestag 02.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Demokratie leben! Brandenburg: Fördersummen für NGOs gefragt
Betroffen sind private Halter gefährlicher Tiere wie Großkatzen, Giftschlangen oder Primaten in ganz Deutschland, die je nach Bundesland unterschiedlichen Anforderungen unterliegen. Darüber hinaus sind Veterinärämter und Ordnungsbehörden betroffen, die mit einem uneinheitlichen Regelwerk arbeiten müssen, sowie die Bevölkerung in der Umgebung solcher Haltungen.
Die Kleine Anfrage wurde am 29. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage, die Bundesregierung muss bis zum 19. August 2026 antworten. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache auf drucksachlich.de aktualisiert werden.
- Positivliste
- Eine Liste erlaubter Tierarten für die Privathaltung — alles, was nicht auf der Liste steht, ist verboten. Das Gegenteil wäre eine Negativliste (Verbotsliste).
- CITES
- Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen regelt den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten und schränkt damit auch die Privathaltung bestimmter Arten ein.
- Sachkundenachweis
- Ein Nachweis, dass eine Person über ausreichendes Wissen und Fähigkeiten für die artgerechte und sichere Haltung eines bestimmten Tieres verfügt.
Wie viele Bundesländer haben spezifische Gefahrtiergesetze?
Laut der Anfrage haben 9 von 16 Bundesländern spezifische Regelungen: Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Was ist eine Positivliste für Heimtiere?
Eine Positivliste legt fest, welche Tierarten privat gehalten werden dürfen — alles andere ist verboten. Belgien führte eine solche Liste ein, schaffte sie aber wegen mangelnder Zweckmäßigkeit wieder ab.
Welche Rechtsgrundlage hat der Bund für Tierschutzregelungen?
Der Bund kann nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 20 des Grundgesetzes im Bereich Tierschutz Bundesgesetze erlassen; die Länder haben jedoch weitreichende eigene Kompetenzen bei der Gefahrenabwehr.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7412 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































