- Fördersummen für NGOs in Brandenburg seit 2020 nicht offengelegt
- HochDrei e.V. erhält rund 185.000 Euro für Bildungsprojekt 2026
- 35 Fragen zu Kommunen, Vereinen und Koordinierungsstellen gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7386 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 1702, Titel 684 04 — Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie) finanziert und fördert zivilgesellschaftliche Organisationen, kommunale Partnerschaften und Koordinierungsstellen in den Ländern. In Brandenburg sind u. a. das Landes-Demokratiezentrum und die Koordinierungsstelle ‚Tolerantes Brandenburg‘ als übergeordnete Stellen tätig, an die Bundesmittel zugeteilt werden. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/6272 nach der Förderung gefragt; die Bundesregierung antwortete am 22. Juni 2026 auf BT-Drs. 21/6614, nannte jedoch keine Fördersummen. Die vorliegende Nachfrage-Anfrage vom 3. Juli 2026 wurde am 29. Juli 2026 als Drucksache 21/7386 veröffentlicht.
- 35 Einzelfragen — Umfang der Nachfrage-Anfrage zu Fördersummen aus ‚Demokratie leben!‘ in Brandenburg
- rund 185.000 Euro — Fördersumme für HochDrei e. V. im Programm 2026 laut Drucksache
- ab Haushaltsjahr 2020 — Zeitraum, für den Förderdaten verlangt werden
- 21/6614 — Vorherige Bundesregierungsantwort vom 22. Juni 2026, die keine Fördersummen enthielt
Im Detail
Zwar werden die geförderten Erst-, Zwischen- und Letztempfänger sowie die geförderten Projekte aufgelistet, allerdings ohne die Nennung der jeweiligen Fördersummen, die an die Empfänger geflossen sind.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7386
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fließt seit Jahren in zivilgesellschaftliche Projekte in ganz Deutschland — finanziert von Steuerzahlern über den Bundeshaushalt. In Brandenburg erhalten Vereine, Kommunen und Koordinierungsstellen Mittel aus diesem Programm, doch wie viel Geld an wen genau geflossen ist, blieb bisher im Dunkeln. Genau diese Transparenzlücke ist der Auslöser für die Drucksache 21/7386 vom 29. Juli 2026.
Was gilt aktuell bei der Demokratie leben!-Förderung in Brandenburg?
Die Bundesregierung hatte auf eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6272) am 22. Juni 2026 auf Drucksache 21/6614 geantwortet. Sie listete dabei zwar die Namen der geförderten Erst-, Zwischen- und Letztempfänger sowie die jeweiligen Projekte auf — verzichtete aber vollständig auf die Nennung konkreter Fördersummen. Für das Jahr 2026 ist beispielsweise bekannt, dass der Verein HochDrei e. V. rund 185.000 Euro für das Projekt ‚Hingehören – Körperbezogene politische Bildung für eine vielfältige Gesellschaft‘ erhält. Über weitere Beträge, die über das Landes-Demokratiezentrum Brandenburg oder die Koordinierungsstelle ‚Tolerantes Brandenburg‘ verteilt werden, liegen bisher keine öffentlichen Zahlen vor.
Demokratie leben!-Förderung in Brandenburg: 35 Fragen zu Beträgen
Die Nachfrage-Anfrage BT-Drs. 21/7386 stellt in 35 Einzelfragen die konkreten Fördersummen in den Mittelpunkt. Dabei gliedert sich die Anfrage in drei thematische Blöcke: Erstens die Mittel, die dem Landes-Demokratiezentrum Brandenburg zugeteilt wurden (Fragen 1 und 2). Zweitens die Förderung über die Koordinierungsstelle ‚Gesellschaftlicher Zusammenhalt/Tolerantes Brandenburg‘ (Fragen 3 und 4). Drittens — und mit Abstand am umfangreichsten — die Mittelflüsse im Rahmen der ‚Partnerschaften für Demokratie‘ an zahlreiche Kommunen: darunter das Amt Odervorland, die Gemeinden Schönefeld und Schöneiche bei Berlin, die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße, Teltow-Fläming und Uckermark sowie Städte wie Wittenberge, Bernau bei Berlin, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eisenhüttenstadt, Falkensee, Forst (Lausitz), Frankfurt (Oder), Spremberg, Storkow (Mark), Bad Belzig, Beeskow und Rathenow.
Darüber hinaus fragen die Abgeordneten nach einzelnen namentlich genannten Organisationen, die möglicherweise direkt Mittel aus ‚Demokratie leben!‘ erhalten haben: der Potsdamer mitMachen e. V. | WerkStadt für Beteiligung, die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung, der Paragraph 13 e. V., die CULTUS UG (Potsdam), die Sozialistischen Falken Brandenburg sowie das Autonome Frauenzentrum Potsdam e. V. Für alle diese Organisationen verlangt die Anfrage eine vollständige Auflistung ab dem Haushaltsjahr 2020 — gegliedert nach Kapiteln, Titeln, Empfängerebenen und Projekten, außerdem in maschinenlesbarer Form.
Warum wird die Demokratie leben!-Förderung gerade jetzt hinterfragt?
Die Debatte über die staatliche Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen ist politisch seit Jahren umstritten. Aus Sicht der Fragesteller fehlt die notwendige Kostentransparenz, solange Empfänger benannt, aber keine Beträge genannt werden. Die Forderung nach maschinenlesbarer Bereitstellung der Daten zielt auf eine strukturierte, nachprüfbare Offenlegung der Mittelverwendung. Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ ist bundesweit eines der größten Förderprogramme im Bereich politische Bildung und Demokratiearbeit — es läuft über den Bundeshaushalt (Kapitel 1702, Titel 684 04) und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend koordiniert.
Die Anfrage ist als Nachfrage zur bereits beantworteten Drucksache 21/6614 konzipiert, was zeigt, dass der parlamentarische Informationsaustausch zu diesem Thema mehrere Runden durchläuft. Wer sich für die Haushaltspolitik des Bundes interessiert, findet weitere Hintergründe auch in unserem Beitrag Bundestag 01.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen. Zur finanziellen Lage öffentlicher Haushalte insgesamt bietet unser Beitrag zur Haushaltsnotlageklausel nützlichen Kontext. Ergänzend dazu beleuchtet unser Artikel zur Grundsicherung auf Rekordhoch, wie staatliche Fördermittel in sozialen Bereichen verteilt werden.
Weiterlesen:
- Bundestag 01.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Begriff erklärt: Haushaltsnotlageklausel
- Das bewegt Deutschland — 01.08.2026
Betroffen sind zivilgesellschaftliche Organisationen und Vereine in Brandenburg, die Mittel aus ‚Demokratie leben!‘ erhalten, sowie Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler, die ein Interesse an Transparenz über die Verwendung öffentlicher Fördermittel haben. Konkret benannt werden Organisationen in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder), Bernau bei Berlin und zahlreichen weiteren brandenburgischen Landkreisen und Städten.
Die Anfrage ist am 29. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat ab dem Einreichungsdatum 21 Tage Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 19. August 2026. Anschließend wird die Antwort als neue Drucksache veröffentlicht.
- Erstempfänger / Zwischenempfänger / Letztempfänger
- Bezeichnet die Stufen der Mittelweitergabe: Erstempfänger erhält die Förderung direkt vom Bund, Zwischenempfänger leitet sie weiter, Letztempfänger setzt das Projekt um.
- Partnerschaften für Demokratie
- Ein Förderformat innerhalb von 'Demokratie leben!', bei dem Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) als Ankerpunkte lokale Projekte zur Demokratieförderung koordinieren und Mittel verteilen.
- Kapitel 1702 / Titel 684 04
- Haushaltsstelle im Bundeshaushalt für Kinder- und Jugendpolitik, aus der das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' finanziert wird.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
'Demokratie leben!' ist ein Förderprogramm des Bundes (Kapitel 1702, Titel 684 04), das Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie finanziert — unter anderem über Vereine, Koordinierungsstellen und kommunale Partnerschaften.
Warum fehlen die Fördersummen in der bisherigen Antwort?
Die Bundesregierung listete in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/6614 lediglich die Namen der geförderten Erst-, Zwischen- und Letztempfänger sowie die Projekte auf, nannte aber keine konkreten Beträge — daher die Nachfrage.
Welche Organisationen werden in der Anfrage konkret benannt?
Neben Landesstrukturen wie dem Landes-Demokratiezentrum und 'Tolerantes Brandenburg' werden u. a. HochDrei e. V., mitMachen e. V., CULTUS UG, Paragraph 13 e. V., die Sozialistischen Falken Brandenburg und das Autonome Frauenzentrum Potsdam namentlich gefragt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7386 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































