- Keine zentrale Erfassung von Cloud-Seeding-Einsätzen in Deutschland
- Genehmigungen liegen bei Landesbehörden — Bund hat keine Daten
- Weder EU-Regelung noch deutsche Positionierung zu Geoengineering geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7282 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Verfahren zur Wettermodifikation wie Cloud Seeding werden weltweit in mehreren Ländern operativ eingesetzt, etwa zur Niederschlagsförderung oder Hagelabwehr. Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) weist auf die variablen Wirksamkeitsnachweise hin. Das Umweltbundesamt betont Unsicherheiten und potenzielle Umweltfolgen von Geoengineering-Ansätzen. Auf internationaler Ebene gilt im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) ein Moratorium für großskalige Geoengineering-Maßnahmen. In Deutschland sind einzelne kommerzielle Anbieter bekannt, die Hagelflüge und Cloud-Seeding-Operationen durchführen. Eine zentrale staatliche Erfassung dieser Tätigkeiten besteht jedoch nicht.
Im Detail
Der Bundesregierung liegen keine zentral erfassten Angaben zu den in den Jahren 2020 bis 2025 in Deutschland eingesetzten Seeding-Partikeln, den jeweiligen Einsatzmengen, hierdurch verursachten Einträgen in Böden und Gewässer oder zu einem speziell hierauf ausgerichteten Langzeitmonitoring vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7282, S. 2
Wettermodifikation per Flugzeug ist keine Science-Fiction: In Deutschland sind Unternehmen aktiv, die mit Silberiodid oder Salzpartikeln in Wolken eingreifen, um Hagel abzuwehren oder Regen zu erzeugen. Wie viele dieser Einsätze stattgefunden haben, welche Stoffe genau verwendet wurden und ob sie genehmigt waren, weiß die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht — jedenfalls nicht über das hinaus, was öffentlich zugänglich ist.
Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7282, Antwort vom 22. Juli 2026). Die Anfrage, ursprünglich als BT-Drs. 21/6978 eingereicht, umfasst zehn Fragen zu kommerziellen Anbietern von Cloud Seeding, zu genehmigten Einsätzen, eingesetzten Seeding-Partikeln und zur Einbindung solcher Firmen in wissenschaftliche Forschung.
Cloud Seeding: Keine zentrale Erfassung in Deutschland
Zu den in Deutschland aktiven Unternehmen erklärt die Bundesregierung, es liege keine zentrale Erfassung entsprechender Anbieter vor. Die AfD-Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage selbst drei Beispiele benannt: Cloud Seeding Technologies/Cloud Technologies GmbH aus Gärtringen, JUMARA Air Service UG sowie IKON Aero. Die Bundesregierung bestätigt deren Existenz weder noch widerlegt sie diese — sie verweist lediglich auf öffentlich zugängliche Informationen.
Ähnliches gilt für Genehmigungen: Luftverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach § 13 LuftVO für das Abwerfen von Stoffen zur Wetterbeeinflussung werden von den Luftverkehrsbehörden der Bundesländer erteilt. Der Bund hat demnach keinen zentralen Überblick darüber, wie viele solcher Genehmigungen zwischen 2020 und 2025 erteilt wurden — weder nach Jahr noch nach Bundesland oder eingesetzten Stoffen.
Keine Daten zu Silberiodid und anderen Seeding-Partikeln
Auch zu den tatsächlich eingesetzten Substanzen — etwa Silberiodid (AgI), Natriumchlorid (NaCl) oder Kaliumchlorid — liegen der Bundesregierung keine zentralen Daten vor. Einträge solcher Stoffe in Böden und Gewässer sowie ein etwaiges Langzeitmonitoring sind demnach ebenfalls nicht erfasst. Weder das Umweltbundesamt noch der Deutsche Wetterdienst haben nach Auskunft der Bundesregierung entsprechende Messreihen geliefert.
Grenzüberschreitende Einsätze von Cloud-Seeding-Technologien, die entweder von Deutschland ausgehen oder auf Deutschland einwirken, sind der Regierung gleichfalls nicht bekannt. Auch zu kommerziellen Anbietern von Solar Radiation Management (SRM) oder Stratosphären-Aerosol-Injektion in Deutschland oder der EU existieren laut Antwort keine Erkenntnisse jenseits öffentlich verfügbarer Quellen.
Keine Positionierung zu internationalen Regelungen
Auf die Frage, ob die Bundesregierung angesichts grenzüberschreitender Effekte und des CBD-Moratoriums zu Geoengineering eine eigene Position erarbeitet habe, antwortet das Ministerium knapp: Eine gesonderte Positionierung zur Tätigkeit kommerzieller Anbieter liege nicht vor. Ob und welche rechtlichen Konsequenzen sich im Einzelfall ergäben, richte sich nach den jeweils einschlägigen Vorschriften und sei im Einzelfall zu prüfen.
Auch für EU-Ebene sieht die Bundesregierung keine Initiativen: Konkrete Legislativvorschläge für eine zentrale Meldepflicht, einheitliche Genehmigungsverfahren oder verbindliche Transparenzvorschriften für Wettermodifikation seien nicht bekannt. Die Bundesregierung plane auch selbst keine entsprechenden Schritte.
Das Thema Wettermodifikation bewegt sich damit in einem regulatorischen Graubereich: Genehmigungen werden dezentral von Landesbehörden vergeben, eine bundesweite Übersicht fehlt, und weder auf nationaler noch auf EU-Ebene sind verbindliche Transparenzregeln in Sicht. Das Vernichtungsverbot für Textilien zeigt exemplarisch, wie EU-Vorgaben nationale Lücken schließen können — im Bereich Geoengineering fehlt ein vergleichbarer Rahmen bislang vollständig.
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Betroffen sind potenziell alle Bürgerinnen und Bürger, über deren Regionen Wettermodifikationsmaßnahmen durchgeführt werden, sowie Landwirte, die auf Hagelschutz angewiesen sind. Auch Umwelt- und Naturschutzverbände haben ein Interesse an Transparenz über eingesetzte Stoffe und deren Wirkung auf Böden und Gewässer.
Die Bundesregierung weicht bei sieben von zehn Fragen mit der Formulierung aus, keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden Erkenntnisse zu besitzen. Zu Genehmigungen verweist sie auf die Länderzuständigkeit. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Regelungsbedarfen erfolgt nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Cloud Seeding: Genehmigungen und Anbieter in Deutschland gefragt →
- Cloud Seeding
- Verfahren zur gezielten Wetterbeeinflussung: Flugzeuge bringen Substanzen wie Silberiodid in Wolken ein, um Regen auszulösen oder Hagelschäden zu reduzieren.
- Solar Radiation Management (SRM)
- Geoengineering-Ansatz, der die Sonneneinstrahlung auf die Erde verringern soll, etwa durch das Einbringen von Aerosolen in die Stratosphäre.
- CBD-Moratorium
- Beschluss im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, der großskalige Geoengineering-Maßnahmen bis zur Klärung von Risiken und Governance-Fragen einschränkt.
Was ist Cloud Seeding?
Cloud Seeding ist ein Verfahren zur Wetterbeeinflussung, bei dem Substanzen wie Silberiodid oder Natriumchlorid aus Flugzeugen in Wolken eingebracht werden, um Niederschlag auszulösen oder Hagel zu verhindern.
Wer genehmigt Cloud-Seeding-Einsätze in Deutschland?
Luftverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach § 13 LuftVO werden von den örtlich zuständigen Luftverkehrsbehörden der Bundesländer erteilt. Der Bund erfasst diese Genehmigungen nicht zentral.
Was ist das CBD-Moratorium zu Geoengineering?
Im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) besteht ein Moratorium für großskalige Geoengineering-Maßnahmen, das deren unkontrollierten Einsatz einschränken soll.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7282 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































