- Keine Genehmigungen für gezielte Aerosolfreisetzungen im deutschen Luftraum
- Aluminium, Barium und Beryllium werden im Monitoring nicht erfasst
- Bundesregierung sieht keinen Anpassungsbedarf bei Überwachung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7278 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Weltweit werden verschiedene Ansätze zur Wettermodifikation erprobt, darunter Cloud-Seeding-Programme in China und Marokko sowie Geoengineering-Forschungsprojekte auf EU-Ebene wie Co-CREATE und GENIE. Die AfD-Fraktion hatte im Zusammenhang mit Berichten über erhöhte Spurenelementgehalte in Niederschlägen nach dem Stand des deutschen Überwachungssystems gefragt. Die Antwort der Bundesregierung datiert vom 22. Juli 2026 und wurde durch das Bundesministerium für Verkehr übermittelt.
Im Detail
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Vorhaben im deutschen Luftraum vor, die auf eine großräumige gezielte Einbringung von Aerosolen oder anderen Stoffen in die Atmosphäre gerichtet waren.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7278
Wettermodifikation und atmosphärische Stoffeinträge durch Flugzeuge sind ein Thema, das in Teilen der Öffentlichkeit unter dem Stichwort „Chemtrails“ diskutiert wird. Die AfD-Fraktion hat dazu eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6975) an die Bundesregierung gerichtet, die nun mit BT-Drs. 21/7278 vom 22. Juli 2026 beantwortet wurde. Die Kernaussage: Der Bundesregierung sind keine gezielten großräumigen Aerosolfreisetzungen im deutschen Luftraum bekannt, und sie sieht keinen Anpassungsbedarf beim bestehenden Umweltmonitoring.
Genehmigungen für Stofffreisetzungen aus Luftfahrzeugen
Auf die Frage nach Genehmigungen für Flüge mit atmosphärischen Messungen oder Stofffreisetzungen zwischen 2020 und 2025 erklärt die Bundesregierung, dass eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht vorliegt. Luftverkehrsrechtliche Genehmigungen werden nicht nach wissenschaftlichen Untersuchungsgegenständen oder möglichen Stofffreisetzungen ausgewertet. Grundsätzlich gilt ein Verbot des Abwerfens oder Ablassens von Stoffen aus Luftfahrzeugen; Ausnahmen sind nach § 13 Absatz 2 der Luftverkehrs-Ordnung möglich, jedoch nur wenn keine Gefahr für Personen oder Sachen besteht. Zuständig für solche Ausnahmegenehmigungen sind die Landesbehörden.
Wettermodifikation im deutschen Luftraum
Konkret auf Vorhaben zur gezielten Einbringung von Aerosolen oder anderen Stoffen im deutschen Luftraum angesprochen, gibt die Bundesregierung an, darüber keine Kenntnisse zu besitzen. International laufen zwar Programme wie das britische SATAN-Projekt mit Schwefeldioxid-Freisetzungen in der Stratosphäre oder großräumige Cloud-Seeding-Vorhaben in China und Marokko — im deutschen Luftraum seien solche Vorhaben jedoch nicht bekannt. Auch auf EU-Ebene laufende Forschungsprojekte wie Co-CREATE oder GENIE betreffen nach Darstellung der Bundesregierung keine tatsächlichen Stofffreisetzungen im deutschen Luftraum.
Umweltmonitoring: Was wird gemessen — und was nicht
Das bestehende Monitoring erfasst atmosphärische Niederschläge und Staubdepositionen regelmäßig. Das Umweltbundesamt misst im Rahmen internationaler Programme wie OSPAR, HELCOM und EMEP die Deposition von Ionen, Metallen und Quecksilber. Zu den regelmäßig erfassten Stoffen zählen Schwermetalle wie Cadmium, Nickel, Blei, Arsen und Quecksilber. Analytisch kommt dabei die Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) zum Einsatz.
Allerdings gibt es Lücken: Aluminium, Barium und Beryllium — Stoffe, die in Zusammenhang mit Chemtrail-Theorien oft genannt werden — werden in den Depositionsmessprogrammen nicht systematisch erfasst. Strontium wird zwar bei Messungen mitregistriert, die Daten gelten jedoch nicht als qualitätsgesichert und fließen nicht in die reguläre Auswertung ein. Ob dies eine Überwachungslücke darstellt oder den tatsächlichen Prioritäten der Schadstoffüberwachung entspricht, bewertet die Bundesregierung nicht weiter.
Lebensmittelsicherheit: Keine Erkenntnisse zu Silberiodid
Zu möglichen Rückständen von Cloud-Seeding-Substanzen, insbesondere Silberiodid, in importierten Lebensmitteln aus Marokko und Staaten der Levante teilt die Bundesregierung mit: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ Ebenso fehlen gezielte Analysen von Saharastaub-Ereignissen, die mit einer Vergleichsstudie des Instituts für chemische Verfahrenstechnik Tuzla aus dem Jahr 2022 korrespondieren würden.
Kein Anpassungsbedarf laut Bundesregierung
Abschließend stellt die Bundesregierung klar, dass sie angesichts der internationalen Entwicklungen im Bereich Wettermodifikation und Geoengineering derzeit keinen Anpassungsbedarf beim Umweltmonitoring oder bei den Genehmigungsverfahren sieht. Die bestehenden Programme orientierten sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und deckten die relevanten Schadstoffe ab. Die internationale wissenschaftliche und regulatorische Entwicklung werde jedoch fortlaufend verfolgt. Ähnliche Fragen zur staatlichen Kontrolle und Transparenz bei Umweltprogrammen tauchen auch in anderen Bereichen auf — etwa bei der Fördermittelkontrolle oder bei staatlich geförderten Programmen.
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Potentiell betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur Luftqualität und Lebensmittelsicherheit haben, sowie Importeure und Verbraucher landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Marokko und Staaten der Levante, die laut Fragesteller auf mögliche Cloud-Seeding-Rückstände hin untersucht werden sollten.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen weitgehend vollständig, verweist jedoch bei mehreren Punkten auf fehlende statistische Erfassungen und das Fehlen einschlägiger Erkenntnisse. Zu Silberiodid-Rückständen in Lebensmitteln sowie zu gezielten Saharastaub-Analysen gibt sie schlicht an, keine Informationen zu besitzen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Wettermodifikation: AfD fragt nach Genehmigungen und Umweltmonitoring →
- Cloud-Seeding
- Technisches Verfahren zur gezielten Wetterbeeinflussung durch Einbringen von Substanzen wie Silberiodid in Wolken, um Niederschlag auszulösen.
- ICP-MS
- Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma — ein analytisches Messverfahren zur genauen Bestimmung von Spurenelementen und Schwermetallen in Umweltproben.
- Deposition
- Ablagerung von Schadstoffen oder Partikeln aus der Luft auf Böden, Gewässern oder Pflanzen — entweder durch Regen (nasse Deposition) oder direkt (trockene Deposition).
Gibt es gezielte Aerosolfreisetzungen im deutschen Luftraum?
Laut Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Vorhaben vor, die auf eine großräumige gezielte Einbringung von Aerosolen im deutschen Luftraum gerichtet waren.
Werden Aluminium und Barium im Umweltmonitoring gemessen?
Nein. Aluminium, Barium und Beryllium werden in den Depositionsmessprogrammen des Bundes nicht erfasst. Strontium wird zwar mitgemessen, die Daten sind aber nicht qualitätsgesichert.
Was ist Cloud-Seeding?
Cloud-Seeding ist ein Verfahren zur gezielten Wetterbeeinflussung, bei dem Substanzen wie Silberiodid in Wolken eingebracht werden, um Niederschlag auszulösen oder zu verstärken.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7278 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































