- Kein operativer KI-Einsatz in Rüstungskontrolle-Behörden
- Auswärtiges Amt förderte seit 2021 Projekte mit über 10 Mio. Euro
- Bundeswehr testet KI-Verifikation in geschlossener Testumgebung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7323 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Rüstungskontrollverträge wurden für konventionelle Hardware konzipiert und erfassen immaterielle Technologien wie KI-Algorithmen nur unzureichend. Internationale Organisationen wie die IAEO und die CTBTO setzen bislang keine KI-gestützten Verifikationswerkzeuge ein, obwohl Forschungsinstitute deren Potenzial für Satellitenbildanalyse und Datenfusion seit Jahren diskutieren. Das Auswärtige Amt hat im Jahresabrüstungsbericht 2024 auf Seite 39 bis 40 sowie im Bericht 2025 (BT-Drs. 21/5850, S. 12) auf laufende Forschungsaktivitäten hingewiesen. Die Antwort des Auswärtigen Amts vom 23. Juli 2026 stellt den aktuellen Stand der deutschen Behördenpraxis dar.
- 0 Behörden — Kein Bundesministerium oder nachgeordnete Behörde setzt KI operativ in der Rüstungskontrolle ein (Stand Juli 2026).
- 957.720 Euro (2021) + 969.816 Euro (2022) — Förderung des IFSH-Projekts ‚Rüstungskontrolle und Neue Technologien‘ Phase I durch das Auswärtige Amt.
- 1.108.000 Euro (2024) + je 1.157.000 Euro (2025/2026) — Förderung des IFSH-Projekts Phase II.
- 758.751 Euro (2023) bis 570.405 Euro (2026, Soll) — Förderung des CNTR-Clusters am PRIF Frankfurt für technikwissenschaftliche Rüstungskontrollforschung.
- 400.000 Euro (2024) + 500.000 Euro (2025) — Zuwendungen an UNIDIR für deren Science & Technology Programme.
Im Detail
Folglich werden zum jetzigen Zeitpunkt durch die Bundesregierung keine KI-gestützten Systeme oder Verfahren des maschinellen Lernens direkt oder indirekt im Rahmen der Rüstungs- oder der Exportkontrolle eingesetzt.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7323
Künstliche Intelligenz verändert die globale Sicherheitspolitik — doch in deutschen Bundesbehörden spielt sie bei der Überwachung von Rüstungsabkommen bislang keine operative Rolle. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7323, beantwortet vom Auswärtigen Amt am 23. Juli 2026). Kein Bundesministerium und keine nachgeordnete Behörde setzt KI-gestützte Systeme oder maschinelles Lernen direkt oder indirekt in der Rüstungs-, Export- oder Verifikationskontrolle ein.
KI in der Rüstungskontrolle: Was gilt aktuell?
Bestehende Rüstungskontrollverträge sehen keinen KI-Einsatz vor. Die Zuständigkeiten sind auf mehrere Ressorts verteilt: Exportkontrolle liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem BAFA, Rüstungskontrolle und Verifikation beim Auswärtigen Amt, die praktische Umsetzung beim Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr. Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) erprobt KI-Anwendungen derzeit ausschließlich in einer geschlossenen Testumgebung — ein operativer Regelbetrieb besteht noch nicht.
Ein grundlegendes Problem benennt die Bundesregierung offen: Es ist technisch nicht abschließend möglich zu verifizieren, ob andere Staaten KI-Modelle für militärische Zwecke trainieren. Algorithmen lassen sich digital verbergen, kopieren oder modifizieren, und tiefe Einblicke in Serverstrukturen fremder Staaten sind völkerrechtlich nicht durchsetzbar. Dieses Kontrolldilemma bleibt ungelöst.
Millionenförderung für KI-Rüstungskontrollforschung seit 2021
Während die Behördenpraxis noch keine KI-gestützte Verifikation kennt, fließen erhebliche Fördermittel in die Forschung. Alle in der Drucksache aufgeführten Projekte werden aus Abrüstungsmitteln des Auswärtigen Amts (Haushaltstitel 0501–687 27) finanziert. Das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) erhält für sein Projekt ‚Rüstungskontrolle und Neue Technologien Phase II‘ von 2023 bis 2026 jährlich bis zu 1.157.000 Euro. Für Phase I (2019–2022) lagen die Jahresbeträge bei rund 958.000 bis 970.000 Euro. Das CNTR-Cluster am Leibniz-Institut PRIF Frankfurt erhält 2023–2027 zwischen 542.000 und 964.000 Euro pro Jahr. Das UN-Institut UNIDIR bekommt 400.000 Euro (2024) und 500.000 Euro (2025) für sein Science & Technology Programme. Das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) führt mehrere Projekte durch, darunter eines zu KI, nuklearer Entscheidungsfindung und völkerrechtlicher Compliance sowie eines zu Quantentechnologien in der Rüstungskontrollverifikation (je ab 2026).
Die KI in der Rüstungskontrolle wird also intensiv erforscht — der Weg in den Behördenalltag ist aber noch offen. Die Bundesregierung nennt als Hürden fehlende internationale Akzeptanz von KI-Ergebnissen, ungeklärte Potenziale und Grenzen sowie die besondere Vertrauensfrage im bi- und multilateralen Kontext.
Exportkontrolle für KI-Software: Regeln bestehen, Entbürokratisierung läuft
KI-Software unterliegt denselben Exportkontrollregeln wie konventionelle Software: Militärische KI fällt unter Listennummer A0021 der Ausfuhrliste, der zugehörige Quellcode unter A0022. Dual-Use-fähige KI-Software wird nach Anhang I der EU-Verordnung 2021/821 geprüft. Das BAFA hat seit August 2023 mehrere Maßnahmenpakete erlassen, die Bearbeitungszeiten reduziert haben. Die Bundesregierung räumt ein, dass schnellere Genehmigungsverfahren und gründliche Sicherheitsprüfungen in einem Spannungsverhältnis stehen — besonders für KMU und Start-ups, die API-Schnittstellen international anbieten.
Das BAFA informiert Unternehmen über Merkblätter, Newsletter und Veranstaltungen wie den Exportkontrolltag. Die Einhaltung der Exportkontrollpflichten liegt jedoch in der Eigenverantwortung der Ausführer — Verstöße sind strafbewährt. Die Cyberagentur hat nach Angaben der Bundesregierung keine Programme zu KI-Regulierungs- oder Verifikationsmethoden in der Rüstungskontrolle.
Das Thema KI in der Rüstungskontrolle berührt damit drei politische Felder gleichzeitig: internationale Sicherheitsarchitektur, Innovationspolitik für die deutsche KI-Wirtschaft und die Glaubwürdigkeit von Abrüstungsverträgen. Zum verfassungsrechtlichen Rahmen staatlicher Cyberabwehr hat der Bundestag zuletzt ebenfalls Grundsatzfragen diskutiert. Auf dem Feld autonomer Waffensysteme und KI-Sicherheit verweisen Forschungsinstitute zudem auf die Relevanz internationaler Regulierungsinitiativen — ähnliche Fragen stellen sich beim Umgang mit atomarer Abschreckung.
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Betroffen sind deutsche Exporteure von KI-Software und Dual-Use-Technologien, die exportkontrollrechtlichen Pflichten unterliegen, sowie kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups, die API-Schnittstellen international anbieten. Mittelbar berührt das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da die Verlässlichkeit von Rüstungskontrolle die internationale Sicherheit beeinflusst.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen 1 und 2 sowie 9 und 10 sowie 12 bis 12c jeweils gebündelt und verweist für mehrere Detailfragen auf die Vorbemerkung. Zu Frage 9/10 über die grundsätzliche Verifizierbarkeit militärischer KI-Nutzung anderer Staaten gibt die Regierung zu, dass eine abschließende Verifikation nicht möglich ist.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. KI in der Rüstungskontrolle: Bundesregierung unter Befragung →
- LAWS (Lethal Autonomous Weapon Systems)
- Autonome Waffensysteme, die ohne menschliche Steuerung Ziele auswählen und angreifen können. Ihre Regulierung ist international noch ungeklärt.
- Dual-Use
- Güter oder Technologien mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck, die besonderen Exportkontrollvorschriften unterliegen.
- BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — zuständige Behörde für die Genehmigung von Rüstungs- und Dual-Use-Exporten aus Deutschland.
Nutzt Deutschland KI bereits zur Rüstungskontrolle?
Nein. Laut Bundesregierung setzt keine Bundesbehörde KI-Systeme operativ in der Rüstungs- oder Exportkontrolle ein. Bestehende Verträge sehen das nicht vor.
Wird KI im Bereich Rüstungskontrolle erforscht?
Ja. Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr erprobt KI in einer geschlossenen Testumgebung. Das Auswärtige Amt fördert seit 2021 mehrere Forschungsprojekte.
Wie viel Geld fließt in KI-Rüstungskontroll-Forschung?
Allein das IFSH-Projekt 'Rüstungskontrolle und Neue Technologien Phase II' erhält 2023–2026 jährlich bis zu 1,157 Mio. Euro. Dazu kommen weitere Projekte bei SIPRI, ELN und UNIDIR.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7323 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































