- 28 Mio. Euro Rüstungsexporte nach Israel im ersten Quartal 2025
- Linke fragt nach Genehmigungen für April bis Juni 2026
- Fragen zum möglichen Einsatz deutscher Waffen in Gaza
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7457 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung veröffentlicht quartalsmäßig Berichte über erteilte Rüstungsexportgenehmigungen. Für das erste Quartal 2025 wies das Bundeswirtschaftsministerium Genehmigungen für Rüstungsausfuhren nach Israel im Wert von rund 28 Mio. Euro aus. Im Jahresbericht 2025 waren die Gesamtgenehmigungswerte ebenfalls erhöht. Die Bundesregierung hatte politische Ankündigungen zur Einschränkung bestimmter Exporte gemacht, deren Umsetzung die Anfrage für das zweite Quartal 2026 überprüft. Der Konflikt in Gaza dauert an und stellt den politischen Rahmen für die parlamentarische Kontrolle dar.
- 28 Mio. Euro — Rüstungsexportgenehmigungen nach Israel im ersten Quartal 2025 laut Bundeswirtschaftsministerium
- 11 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Genehmigungsarten, Mengen und Unterstützungsinstrumenten
- 13 Unterstützungsinstrumente — Die Anfrage listet 13 staatliche Förderinstrumente für Rüstungsexporte auf, nach deren Nutzung gefragt wird (u.a. Bürgschaften, Exportkreditgarantien, Rüstungskooperationen)
Im Detail
Insbesondere vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage im Nahen Osten und der Bedeutung Deutschlands als wichtiger Rüstungslieferant stellt sich die Frage nach Umfang und Ausgestaltung der Waffenexporte nach Israel.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7457
Die deutschen Rüstungsexporte nach Israel stehen seit dem Ausbruch des Gaza-Konflikts unter intensiver parlamentarischer Beobachtung. Im ersten Quartal 2025 lagen die Genehmigungen für Rüstungsausfuhren nach Israel bei rund 28 Mio. Euro — ein Wert, der politisch umstritten ist und die Grundlage für die aktuelle Anfrage bildet. Mit BT-Drs. 21/7457 vom 3. August 2026 fragt die Fraktion Die Linke nun systematisch nach dem Stand der Rüstungsexporte nach Israel im zweiten Quartal 2026 (April bis Juni).
Rüstungsexporte nach Israel: Was wird gefragt?
Die elf Fragen der Anfrage decken das gesamte Spektrum staatlicher Exportkontrolle ab. Zunächst fragt Die Linke nach dem Gesamtvolumen aller Genehmigungen im zweiten Quartal 2026 — aufgeschlüsselt nach Einzelgenehmigungen und kumulierten Meldungen für die Allgemeine Genehmigung Nummer 33. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine detaillierte Auflistung jeder einzelnen Genehmigung nach Monaten, Wert, Güterart und Ausfuhrlisten-Position.
Ein besonderes Augenmerk legen die Fragesteller auf Kriegswaffenausfuhren: Gefragt wird sowohl nach erteilten Genehmigungen als auch nach dem tatsächlich ausgeführten Volumen an Kriegswaffen. Zudem sollen Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungs- und Dual-Use-Güter offengelegt werden, die neben Israel auch andere Empfängerstaaten einschließen.
Einsatz deutscher Waffen in Gaza
Besonders politisch sensibel ist Frage 9 der Anfrage: Die Fraktion fragt die Bundesregierung direkt, ob ihr bekannt ist, dass aus Deutschland ausgeführte Kriegswaffen oder Rüstungsgüter durch israelische Streitkräfte in Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten eingesetzt werden. Falls keine solchen Erkenntnisse vorliegen, soll die Bundesregierung laut Frage 10 darlegen, ob sie einen solchen Einsatz auf Basis von Vereinbarungen mit Israel ausschließen kann. Diese Fragen zielen auf eine der zentralen Debatten der deutschen Rüstungsexportpolitik: die Endverbleibskontrolle.
Staatliche Unterstützungsinstrumente für Rüstungsexporte
Die umfangreichste Einzelfrage (Frage 11) listet dreizehn verschiedene staatliche Instrumente auf, mit denen die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel aktiv unterstützen kann. Darunter fallen Unterstützungsschreiben, Regierungskontakte, Besuchsdiplomatie, Exportkreditgarantien, Bürgschaften, Mandatsverträge, Agenturbeschaffungen, Rüstungskooperationen, Ausbildungsunterstützung, militärische Güteprüfungen, Preis- und Mengengerüstprüfungen, Zertifizierungen sowie Informationsaustausch im Rahmen von Geheimschutzvereinbarungen. Die Anfrage verlangt für jedes dieser Instrumente eine detaillierte Kostenaufstellung nach Empfängerland, Güterart, exportierendem Unternehmen und zuständigem Bundesministerium.
Was gilt aktuell?
Deutschland gehört zu den bedeutenden Rüstungslieferanten Israels. Die Genehmigungspraxis unterliegt dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Für Kriegswaffen gilt zusätzlich das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Bundesregierung veröffentlicht Quartalsdaten zu Rüstungsexportgenehmigungen, wobei detaillierte Aufschlüsselungen nach Güterart und Empfängerland häufig erst mit zeitlichem Verzug oder auf parlamentarische Anfragen hin zugänglich werden. Politische Ankündigungen zur Einschränkung bestimmter Exporte nach Israel wurden von der Bundesregierung gemacht — ihre konkrete Umsetzung im zweiten Quartal 2026 ist Gegenstand dieser Anfrage.
Die Anfrage wurde von 18 Abgeordneten der Fraktion Die Linke unterzeichnet, darunter Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek und Sören Pellmann. Die Bundesregierung muss bis spätestens 24. August 2026 antworten. Ob und in welchem Umfang die Regierung alle Fragen vollständig beantwortet — insbesondere zur Einsatzfrage in Gaza — bleibt abzuwarten. Ähnliche Anfragen in früheren Wahlperioden zeigen, dass die Regierung zu sensiblen Endverbleibsfragen häufig nur eingeschränkte Auskünfte erteilt, etwa mit Verweis auf Verschlusssachen oder fehlende eigene Erkenntnisse.
Zur Debatte um atomare Abrüstung und Sicherheitspolitik sowie zu Fragen der Transparenz bei Militärhilfen gibt es auf drucksachlich.de weitere Hintergrundinformationen.
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Betroffen sind deutsche Rüstungsunternehmen, die Exportgenehmigungen für Israel beantragen, sowie mittelbar die Bevölkerung in den betroffenen Konfliktgebieten. Die Anfrage richtet sich an alle Bundesministerien, die an der Genehmigung und Unterstützung von Rüstungsexporten beteiligt sind.
Die Linke: Die Fraktion erklärt laut Vorbemerkung der Drucksache, es bestehe ein fortbestehendes parlamentarisches Informationsinteresse an der Entwicklung der Rüstungsexporte nach Israel im Jahr 2026 — insbesondere vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage im Nahen Osten.
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Die Anfrage wurde am 3. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit zu antworten — die gesetzliche Antwortfrist läuft bis zum 24. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion die Angaben parlamentarisch auswerten.
- Kriegswaffenliste (KWL)
- Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz, die alle Waffen und Waffensysteme aufführt, für deren Ausfuhr eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.
- Dual-Use-Güter
- Waren und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können und daher besonderen Exportkontrollvorschriften unterliegen.
- Sammelausfuhrgenehmigung
- Eine Genehmigung, die Exporte mehrerer gleichartiger Güter an mehrere Empfänger in verschiedenen Staaten in einem einzigen Bescheid zusammenfasst.
Was genau wird in der Anfrage gefragt?
Die Anfrage umfasst elf Fragen zu Genehmigungsvolumen, Einzelgenehmigungen, Kriegswaffenausfuhren, Sammel- und Handelsgenehmigungen sowie staatlichen Unterstützungsinstrumenten für Rüstungsexporte nach Israel im zweiten Quartal 2026.
Wie hoch waren die deutschen Rüstungsexporte nach Israel zuletzt?
Laut Bundeswirtschaftsministerium beliefen sich die Genehmigungen im ersten Quartal 2025 auf rund 28 Mio. Euro. Für das zweite Quartal 2026 liegen noch keine Zahlen vor.
Was sind Allgemeine Genehmigungen Nummer 33?
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 33 erlaubt bestimmte Rüstungsexporte ohne Einzelfallprüfung — sie wird kumuliert erfasst und ist Teil der Gesamtrechnung für Exportgenehmigungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7457 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































