- Scholz & Friends erhielt allein beim BMG über 25 Mio. Euro für Kampagnen
- Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt): 11,1 Mio. Euro in 2020, sinkend auf 952.000 Euro in 2025
- Antwort ohne Vollständigkeitsanspruch — nachgeordnete Behörden nicht vollständig erfasst
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7328 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundesministerien und Bundesbehörden dürfen für ihre Öffentlichkeitsarbeit externe Dienstleister beauftragen, müssen dabei jedoch laut Bundesverfassungsgericht sachlich informieren und dürfen keine parteipolitische Selbstdarstellung betreiben. Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6721) eine titelscharfe, ressortübergreifende und maschinenlesbare Aufschlüsselung der Ausgaben für Haushaltsjahre 2020 bis 2025 verlangt. Hintergrund ist die anhaltende Debatte über den Umfang staatlicher Kommunikationsausgaben sowie die angespannte Haushaltslage des Bundes.
- 11.140.909 Euro — Ausgaben Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt) im Jahr 2020, dem höchsten Einzeljahreswert in dieser Kategorie.
- 25.335.350 Euro — tatsächlich gezahltes Volumen an Scholz & Friends für Kampagnen des BMG (Gesundheitsministerium) über mehrere Jahre.
- 12.230.049 Euro — tatsächlich gezahltes Volumen an neues handeln AG, Köln, im Rahmen eines Kommunikationsvertrags mit dem BMFTR (2023–2026).
- 11.963.583 Euro — Auszahlungen des BPA an ‚Zum Goldenen Hirschen‘ aus zwei Rahmenverträgen (2018–2022 und 2022–2026).
- 6 Haushaltsjahre — Berichtszeitraum der Antwort (2020 bis 2025), wobei die Antwort ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Im Detail
Die vorliegende Antwort beschränkt sich daher auf die innerhalb der verfügbaren Zeit ermittelbaren Informationen und erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7328
Wie viel Geld geben Bundesministerien für externe Kommunikationsberatung, PR-Agenturen und Werbeagenturen aus? Diese Frage steht seit Jahren im Zentrum der Debatte über staatliche Öffentlichkeitsarbeit und die Grenzen des verfassungsrechtlichen Informationsauftrags. Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7328 vom 23. Juli 2026 legt nun ressortweise offen, welche Dienstleister zwischen 2020 und 2025 beauftragt wurden — und zu welchen Konditionen.
Externe Öffentlichkeitsarbeit: Millionenverträge in fast allen Ressorts
Die Ausgaben für externe PR-Agenturen und Kommunikationsberatung variieren stark zwischen den Ressorts. Allein das Bundeskanzleramt (Einzelplan 04) gab im Jahr 2020 über 11,1 Millionen Euro für derartige Leistungen aus — ein Wert, der bis 2025 auf rund 952.000 Euro sank. Das Bundesgesundheitsministerium (Einzelplan 15) verzeichnete 2021 mit fast 13,5 Millionen Euro seinen Spitzenwert, der auf den umfangreichen Kommunikationsbedarf während der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Auch das Bundesforschungsministerium (Einzelplan 30) zahlte 2022 über 14,3 Millionen Euro an externe Dienstleister.
Besonders auffällig: Einzelne Agenturen erhielten über mehrere Ressorts und Jahre hinweg erhebliche Beträge. Scholz & Friends, Berlin, taucht in zahlreichen Einzelplänen auf — beim BMG wurden für Kampagnen tatsächlich über 25,3 Millionen Euro ausgezahlt, beim BMV allein für Verkehrssicherheitskampagnen rund 17,9 Millionen Euro über zwei Verträge (2020–2022 und ab 2022). Auch das Bundespresseamt (BPA) zahlte an ‚Zum Goldenen Hirschen‘ aus zwei aufeinanderfolgenden Rahmenverträgen knapp 12 Millionen Euro für Entwicklung und Gestaltung von Kommunikationsmaßnahmen.
Externe Öffentlichkeitsarbeit: Was gilt aktuell?
Bundesministerien dürfen externe Dienstleister für ihre Öffentlichkeitsarbeit beauftragen, sofern diese im Rahmen des verfassungsrechtlichen Informationsauftrags tätig werden. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass staatliche Öffentlichkeitsarbeit sachlich zu informieren hat und nicht der parteipolitischen Darstellung dienen darf. Die Vergabe erfolgt je nach Auftragsvolumen entweder per Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder offenem EU-weiten Verfahren. Viele Ministerien nutzen dabei Rahmenverträge, die über das Kaufhaus des Bundes (KdB) abgerufen werden können.
Medientrainings für Staatssekretäre offengelegt
Auf die Frage nach Medientrainings und Coachings für einzelne Mitglieder der Bundesregierung sowie für beamtete und Parlamentarische Staatssekretäre listet die Drucksache Ausgaben aus mehreren Ressorts auf. Das Bundeskanzleramt zahlte für Coaching und Medientraining insgesamt rund 27.800 Euro, das Auswärtige Amt rund 13.900 Euro für Coaching. Im BMJV wurden zwei Aufträge an die Fulmidas Medienagentur für Medientraining vergeben (zusammen rund 8.550 Euro), im BMAS wurden Medientraining, Coaching und Redecoaching für rund 15.700 Euro in Anspruch genommen. Die Namen der Auftragnehmer und der trainierten Personen werden zum Schutz des Persönlichkeitsrechts teilweise nicht genannt.
Einschränkungen der Antwort
Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Antwort keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ressortübergreifende Abfragen innerhalb nachgeordneter Behörden konnten wegen des begrenzten Zeitrahmens nicht vollständig durchgeführt werden. Auslandsöffentlichkeitsarbeit ist nicht erfasst. Bei einzelnen Vergabeverfahren und beauftragten Volumen ist lediglich ‚k.A.‘ (keine Angaben) vermerkt. Zu Frage 7 — wie die Bundesregierung die Einhaltung verfassungsrechtlicher Sachlichkeitspflichten sicherstellt — verweist die Regierung pauschal auf ihre eigene Vorbemerkung, ohne konkrete Kontroll- oder Prüfmechanismen zu benennen. Das Thema externe Öffentlichkeitsarbeit des Bundes bleibt damit trotz der umfangreichen Anlage nur teilweise transparent.
Weitere Einordnungen zu staatlichen Ausgaben und deren Kontrolle finden sich auch im Zusammenhang mit dem Thema Finanzkontrolle und staatliche Aufsicht. Fragen zur Transparenz bei öffentlichen Ausgaben berühren auch Debatten über Haushaltsreste und deren Verwendung. Der Bereich Digitalisierung staatlicher Kommunikation wird etwa bei der EUDI-Wallet sichtbar, die ebenfalls externe Dienstleister einbindet.
Weiterlesen:
- Cum-Cum-Geschäfte: BaFin-Abfrage ergibt 4,8 Mrd. Euro Belastungen
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit: 98.186 Strafverfahren 2025
- EUDI-Wallet 2027: 214 Mio. Euro Gesamtkosten, Start am 2. Januar
Betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Ausgaben für externe Kommunikationsleistungen aller Bundesressorts finanzieren. Mittelbar betroffen sind auch die beauftragten PR- und Werbeagenturen sowie deren Beschäftigte, die erhebliche Teile ihrer Umsätze aus Bundesaufträgen erzielen.
Die Bundesregierung hat die Fragen grundsätzlich beantwortet, verweist jedoch ausdrücklich auf fehlende Vollständigkeit: Ressortübergreifende Abfragen nachgeordneter Behörden konnten wegen des begrenzten Zeitrahmens nicht durchgeführt werden. Einzelne Vergabeverfahren sind mit 'k.A.' (keine Angaben) ausgewiesen. Die Fragen 2, 3, 4, 5 und 8 wurden gemeinsam in einer umfangreichen Anlage beantwortet; Frage 7 zur Sicherstellung verfassungsrechtlicher Sachlichkeit wurde mit einem pauschalen Verweis auf die eigene Vorbemerkung beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bundesausgaben für PR-Agenturen: AfD fragt nach 2020–2025 →
- Rahmenvertrag
- Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, der Konditionen für künftige Einzelaufträge über einen definierten Zeitraum festlegt. Einzelleistungen werden per 'Abruf' aus dem Rahmenvertrag beauftragt.
- Kaufhaus des Bundes (KdB)
- Zentraler Online-Beschaffungsmarktplatz der Bundesverwaltung, über den Behörden Produkte und Dienstleistungen aus bestehenden Rahmenvereinbarungen abrufen können.
- Einzelplan
- Haushaltsgliederungsebene im Bundeshaushalt, die einem einzelnen Ministerium oder einer obersten Bundesbehörde zugeordnet ist (z.B. Einzelplan 04 = Bundeskanzleramt).
Welche Agentur hat am meisten vom Bund erhalten?
Laut Drucksache erhielt Scholz & Friends vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) allein für Kampagnen über 25,3 Millionen Euro. Das Bundespresseamt zahlte an 'Zum Goldenen Hirschen' aus zwei Rahmenverträgen knapp 12 Millionen Euro.
Gilt die Antwort für alle Bundesbehörden?
Nein. Die Bundesregierung hat ausdrücklich erklärt, dass die Antwort keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Nachgeordnete Geschäftsbereiche und Auslandsöffentlichkeitsarbeit sind nicht erfasst.
Wurden auch Medientrainings für Minister offengelegt?
Ja. Die Drucksache listet Medientrainings und Coachings für einzelne Staatssekretäre bei Bundeskanzleramt, AA, BMVg, BMJV, BMFSFJ, BMAS, BMV und BMG auf, verzichtet aber zum Persönlichkeitsschutz auf Namensnennung der Trainingsanbieter.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7328 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































