Antwort der Bundesregierung …
AfD fragt zu Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen im Jahr 2025
Hintergrund
Mitte 2025 waren laut AfD 949.086 Ausländer mit abgelehntem Asylantrag im Ausländerzentralregister erfasst. Von 226.506 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern wurden im ersten Halbjahr 2025 nur 11.807 abgeschoben – eine Quote von etwa 5 Prozent. Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hatte im Mai 2025 eine Migrationswende angekündigt. Besonders kritisch sieht die AfD die Vereinbarung mit Italien und Griechenland, vorerst auf Dublin-Überstellungen zu verzichten.
Die AfD-Fraktion hat am 16. Januar 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zu Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen im Jahr 2025 gestellt. In der Drucksache 21/3692 kritisiert die Fraktion um Dr. Gottfried Curio die aus ihrer Sicht unzureichende Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland.
Nach Angaben der AfD waren Mitte 2025 im Ausländerzentralregister 949.086 Ausländer mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst gewesen. Von 226.506 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern hat Deutschland im ersten Halbjahr 2025 lediglich 11.807 Personen abgeschoben. Das entspricht etwa 5 Prozent. Gleichzeitig sind 16.918 Abschiebeversuche gescheitert.
Kritik an niedrigen Abschiebungsquoten
Deutschland liegt mit seiner Abschiebungsrate deutlich hinter dem EU-Durchschnitt von 27 Prozent zurück, bewertet die AfD kritisch. Die Fraktion sieht darin „jahrzehntelange Versäumnisse bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer“. Dies ist bemerkenswert, da sich die Zahlen auf das erste Halbjahr 2025 beziehen, während bereits umfangreiche Verschärfungen der Asylpolitik diskutiert worden sind. Laut der Anfrage sind Tausende Ausreisepflichtige legalisiert worden: 5.812 haben eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes erhalten.
Die 58 Fragen der AfD zielen auf detaillierte Statistiken zu Abschiebungen, freiwilligen Ausreisen und Dublin-Überstellungen ab. Besonders interessiert sich die Fraktion für die Verteilung auf Bundesländer, Nationalitäten und die Erfolgsquoten bei verschiedenen Verfahren.
Kritik an Vereinbarung mit Italien und Griechenland
Scharf kritisiert wird von der AfD die Vereinbarung der seit Mai 2025 amtierenden Bundesregierung mit Italien und Griechenland. Diese sieht vor, dass Deutschland bis Mitte 2026 von Dublin-Überstellungen in diese Länder absieht. Stattdessen übernimmt man die Asylverfahren. Die AfD bezeichnet dies als Belohnung für jahrelang „rechtswidriges Verhalten“ der beiden Länder.
Die Dublin-III-Verordnung regelt eigentlich, dass der EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Migrant zuerst europäischen Boden betreten hat – meist die Länder an der Außengrenze.
Die AfD sieht die Gefahr, dass die Bundesregierung mit der öffentlichen Bekanntgabe der Abrede riskiert, dass sich „Asylbewerber im Laufe des nächsten halben Jahres in größerer Zahl gezielt auf den Weg nach Deutschland machen“. Hintergrund ist die langjährige Praxis, dass viele Migranten bewusst Länder mit günstigeren Asylbedingungen ansteuerten.
Eine sogenannte Migrationswende hatte die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD angekündigt. Laut AfD bleiben diese Maßnahmen jedoch „weit hinter den Vorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung zurück“. Die Fraktion verweist auf Umfragen, wonach 53 Prozent einen Aufnahmestopp verbunden mit Rückkehr einer größeren Zahl von Migranten wollen.
Betroffen sind ausreisepflichtige Ausländer, abgelehnte Asylbewerber und geduldete Personen. Die Anfrage bezieht sich auch auf die Arbeit der Bundespolizei, der Bundesländer und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Indirekt betroffen sind alle Bürger, die sich Klarheit über die Migrationspolitik wünschen.
Die Bundesregierung muss die 58 Fragen innerhalb der üblichen Frist beantworten. Die Antwort wird voraussichtlich detaillierte Statistiken zu Abschiebungen, freiwilligen Ausreisen und Dublin-Verfahren enthalten. Anschließend kann die AfD die Antworten für weitere parlamentarische Initiativen nutzen.
- Dublin-III-Verordnung
- EU-Verordnung, die regelt, welcher EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist – in der Regel das Land der Ersteinreise.
- Chancen-Aufenthaltsrecht
- Regelung nach § 104c AufenthG, die geduldeten Personen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht.
- Visahebel
- Instrument der EU nach Artikel 25a Visakodex, um unkooperative Staaten bei Rückführungen durch Visabeschränkungen unter Druck zu setzen.























































