- 1,64 Millionen Kinder bezogen im Dezember 2025 Bürgergeld
- Ausländische Kinder mit 36,8 % fünfmal häufiger betroffen als deutsche mit 7,2 %
- Jahressumme der Zahlungsansprüche für alle Kinder: 5,88 Milliarden Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7372 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Drucksache BT-Drs. 21/7372 ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6716) zum Thema Minderjährige im Bürgergeld. Die AfD-Fraktion hatte zuvor in der Vorbemerkung auf Daten aus früheren Anfragen (BT-Drs. 21/2682 und 20/12358) verwiesen, nach denen die Zahl ausländischer Kinder im SGB II seit 2010 stark gestiegen und die entsprechenden Ausgaben zwischen 2010 und 2024 von 668 Millionen auf 3,58 Milliarden Euro gewachsen sein sollen. Diese Zahlen stammen aus der Vorbemerkung der Fragesteller und sind deren politische Einschätzung. Die Bundesregierung beantwortet die Anfrage mit aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamts zum Stichtag 31. Dezember 2025.
- 1,64 Millionen — Kinder im Bürgergeld im Dezember 2025 (davon 856.000 deutsch, 782.000 ausländisch)
- 36,8 Prozent — SGB-II-Quote bei ausländischen Kindern unter 18 Jahren im Dezember 2025
- 7,2 Prozent — SGB-II-Quote bei deutschen Kindern unter 18 Jahren im Dezember 2025
- 5,88 Milliarden Euro — Summe der Zahlungsansprüche für Kinder im SGB II im Gesamtjahr 2025
- 62,7 Prozent — Anteil ausländischer Kinder im Bürgergeld, die zwei Jahre und länger Leistungen beziehen
Im Detail
Im Dezember 2025 lag die SGB II-Quote für minderjährige Kinder insgesamt bei 11,7 Prozent, bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit waren es 7,2 Prozent und bei Kindern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit 36,8 Prozent.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7372, S. 2
Rund 1,64 Millionen Kinder in Deutschland haben im Dezember 2025 Leistungen nach dem Bürgergeld (SGB II) bezogen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die am 27. Juli 2026 als BT-Drs. 21/7372 veröffentlicht wurde. Beantwortet wurden 23 Detailfragen zu Anzahl, Quoten, Bezugsdauer und Ausgaben für Kinder im Bürgergeld.
Bürgergeld-Quote: Deutlicher Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Kindern
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit betrug die SGB-II-Hilfequote für alle Kinder unter 18 Jahren im Dezember 2025 bundesweit 11,7 Prozent. Bei deutschen Kindern lag der Wert bei 7,2 Prozent, bei Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei 36,8 Prozent — also rund fünfmal so hoch. Von den rund 1,64 Millionen leistungsberechtigten minderjährigen Kindern hatten rund 856.000 die deutsche Staatsangehörigkeit, rund 782.000 eine ausländische.
Angaben nach einzelnen Staatsangehörigkeiten (etwa getrennt für Afghanistan, Syrien oder Ukraine) liegen für die Bürgergeld-Quote nicht vor. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist diese Untergliederung nicht aus. Allerdings enthält Tabelle 10 der Drucksache den Bestand an Kindern nach ausgewählten Herkunftsländern: Allein aus Syrien stammten demnach im Dezember 2025 rund 168.734 Kinder im SGB-II-Bezug.
Was gilt aktuell? Ausgaben und Bezugsdauer
Die Jahressumme der Zahlungsansprüche für alle minderjährigen Kinder im Bürgergeld belief sich 2025 auf rund 5,88 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 hatte die Summe noch bei rund 6,22 Milliarden Euro gelegen. Das höchste Volumen entfiel auf Nordrhein-Westfalen (rund 1,70 Mrd. Euro), gefolgt von Baden-Württemberg (rund 582 Mio. Euro) und Berlin (rund 569 Mio. Euro). Am niedrigsten waren die Zahlungsansprüche in Mecklenburg-Vorpommern (rund 80 Mio. Euro), dem Saarland (rund 84 Mio. Euro) und Thüringen (rund 96 Mio. Euro).
Die Bezugsdauer zeigt, dass ein erheblicher Teil der Kinder seit Jahren Bürgergeld bezieht: Von rund 818.000 deutschen Kindern im Regelleistungsbezug im Dezember 2025 bezogen 58,8 Prozent die Leistungen seit mindestens zwei Jahren, 38,7 Prozent seit mindestens vier Jahren. Bei ausländischen Kindern (rund 769.000) waren 62,7 Prozent seit mindestens zwei Jahren, 25,6 Prozent seit mindestens vier Jahren im Bezug.
Regionale Unterschiede beim Bürgergeld-Bezug
Die regionalen Unterschiede beim Bürgergeld-Bezug sind erheblich. Die höchste Gesamtquote für Kinder wies laut Drucksache im Dezember 2025 Gelsenkirchen mit 32,5 Prozent auf. Die niedrigste Quote verzeichnete der Landkreis Ansbach mit 2,1 Prozent. Bei ausländischen Kindern ist die Spannbreite noch ausgeprägter: In Schwerin lag die Quote bei 62,5 Prozent, in Ansbach bei lediglich 11,4 Prozent. Auf Länderebene wiesen Hamburg (50,2 %), Mecklenburg-Vorpommern (49,2 %) und Sachsen-Anhalt (46,9 %) die höchsten Quoten für ausländische Kinder aus. Die niedrigsten Werte verzeichneten Bayern (23,5 %), Baden-Württemberg (26,7 %) und Rheinland-Pfalz (32,3 %).
Bei deutschen Kindern lagen Bremen (17,2 %), Berlin (16,9 %) und Hamburg (11,6 %) an der Spitze; die niedrigsten Werte hatten Bayern (3,0 %), Baden-Württemberg (4,4 %) und Thüringen (5,7 %). Mehr zu regionalen Unterschieden bei staatlicher Förderung findet sich auch im Beitrag über Bundesförderung im Bundestag: Kontrolle, Transparenz und Millionenbeträge.
Familien mit vier und mehr Kindern
Ein weiterer Befund aus der Drucksache: Im Dezember 2025 lebten 21,6 Prozent aller minderjährigen Kinder in Bürgergeld-Haushalten in einer Bedarfsgemeinschaft mit vier oder mehr Kindern. Bei deutschen Kindern waren es 16,2 Prozent, bei ausländischen Kindern 27,8 Prozent. Gleichzeitig lebten im Schnitt 0,62 Kinder pro Bedarfsgemeinschaft bundesweit.
Die Bundesregierung hat die meisten der 23 Fragen mit Daten der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes beantwortet. Für Frage 7 — Aufteilung nach Erwerbstätigkeit der Eltern — lagen keine Daten vor. Bevölkerungsdaten beruhen auf dem Zensus 2022. Weitere Details zu Bevölkerungszahlen und der Entwicklung der Einwanderung finden sich im Beitrag Zwangsarbeit durch ausländische Arbeitsvermittlung rechtlich möglich.
Weiterlesen:
- Bundesförderung im Bundestag: Kontrolle, Transparenz und Millionenbeträge
- Zwangsarbeit durch ausländische Arbeitsvermittlung rechtlich möglich
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder löst keine Probleme
Betroffen sind rund 1,64 Millionen minderjährige Kinder in Deutschland, die im Dezember 2025 Bürgergeld bezogen, sowie ihre Familien. Besonders relevant sind die Ergebnisse für Kommunen und Landkreise mit hohen Quoten wie Gelsenkirchen (32,5 %) oder Bremerhaven (28,8 %). Familien mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind überdurchschnittlich häufig betroffen: Rund 62,7 Prozent der ausländischen Kinder im Regelleistungsbezug beziehen die Leistungen seit mindestens zwei Jahren.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen mit konkreten Daten beantwortet. Zu Frage 7 (Bürgergeld-Kinder in Bedarfsgemeinschaften ohne oder mit erwerbstätigen Erwachsenen nach Staatsangehörigkeit) teilt sie mit, dass hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. SGB II-Hilfequoten nach einzelnen Staatsangehörigkeiten (jenseits der Unterscheidung deutsch/ausländisch) stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bürgergeld: Kinder im SGB-II-Bezug 2025 nach Nationalität →
- SGB II / Bürgergeld
- Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich als Bürgergeld bekannt. Leistungsberechtigte erhalten damit ihren Lebensunterhalt gesichert.
- SGB II-Hilfequote
- Die Quote setzt die Zahl der Leistungsempfänger in Bezug zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Eine Quote von 36,8 % bei ausländischen Kindern bedeutet: Fast jedes dritte ausländische Kind unter 18 Jahren erhält Bürgergeld.
- Minderjährige unverheiratete Kinder (MUK)
- Statistische Bezeichnung für Kinder unter 18 Jahren, die nicht verheiratet sind und in einer Bedarfsgemeinschaft (SGB-II-Haushalt) leben.
Wie viele Kinder bezogen im Dezember 2025 Bürgergeld?
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren es rund 1,64 Millionen leistungsberechtigte minderjährige unverheiratete Kinder, davon rund 856.000 mit deutscher und rund 782.000 mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Wie hoch ist die Bürgergeld-Quote bei deutschen und ausländischen Kindern?
Im Dezember 2025 lag die Quote bei deutschen Kindern bei 7,2 Prozent und bei Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei 36,8 Prozent; insgesamt bei 11,7 Prozent.
In welchem Bundesland ist die Bürgergeld-Quote ausländischer Kinder am höchsten?
Hamburg wies mit 50,2 Prozent die höchste Quote auf, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (49,2 %) und Sachsen-Anhalt (46,9 %).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7372 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































