- 3,46 Mio. Euro Bundesförderung 2024 im Wahlkreis Erfurt–Weimar
- 14 Projekte in beiden Wahlkreisen 2024 gefördert, max. 90 % Bundesmittel
- Für 2025 und 2026 fehlen Übersichten der Letztempfänger
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7890 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortet und fördert Projekte zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Bundesweit wurden im Jahr 2024 rund 167,4 Mio. Euro ausgegeben. Thüringen erhielt davon insgesamt etwa 7,44 Mio. Euro. Die AfD-Fraktion hatte die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7534) am 10. August 2026 eingereicht; die Antwort des Bundesministeriums datiert vom 4. September 2026.
- 167,4 Mio. Euro — Gesamtvolumen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ bundesweit im Jahr 2024
- 3,46 Mio. Euro — Fördermittel im Wahlkreis 192 (Erfurt–Weimar) im Jahr 2024
- 495.000 Euro — Fördermittel im Wahlkreis 189 (Eisenach–Wartburgkreis) im Jahr 2024
- 1.641.097 Euro — Bewilligung allein für das Landes-Demokratiezentrum Thüringen (WK 192) im Jahr 2024
- 1.701,70 Euro — Rückforderungsbetrag beim Deutschen Kinderschutzbund Thüringen nach Verwendungsnachweisprüfung 2024
Im Detail
Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7890, Seite 2
Rund 3,96 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ flossen im Förderjahr 2024 in zwei thüringische Wahlkreise. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7890 vom 7. September 2026). Den weitaus größten Anteil erhielt der Wahlkreis 192 (Erfurt–Weimar–Weimarer Land II) mit rund 3,46 Mio. Euro, während in den Wahlkreis 189 (Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis) etwa 495.000 Euro flossen.
Demokratie leben! — Was wird gefördert?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert Projekte in drei Bereichen: Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Die Mittel werden über verschiedene Säulen ausgereicht — darunter kommunale Partnerschaften für Demokratie, Landes-Demokratiezentren sowie Modellprojekte und ein Innovationsfonds. Im Wahlkreis 192 entfiel mit rund 1,64 Mio. Euro der größte Einzelposten auf das Landes-Demokratiezentrum Thüringen, dessen Erstempfänger das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist. Das Landes-Demokratiezentrum leitete Mittel unter anderem an Mobile Beratung (Mobit e.V., rund 548.000 Euro), Opferberatung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (rund 406.000 Euro) sowie Ausstiegsberatung über Drudel 11 e.V. (rund 248.000 Euro) weiter.
Welche Projekte wurden konkret gefördert?
Im Förderjahr 2024 listet die Bundesregierung insgesamt 14 Projekte in beiden Wahlkreisen auf. Im Bereich Demokratieförderung erhielt der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V. rund 145.221 Euro für das Projekt ‚#Kinderrechte digital leben!‘, der Landesjugendring Thüringen e.V. rund 200.000 Euro für ‚JUGEND PRÄGT‘. Im Bereich Extremismusprävention wurde Distanz e.V. mit 200.000 Euro für das D-Netz-Projekt (Netzwerke der Distanzierungsarbeit mit rechtsextrem gefährdeten Jugendlichen) gefördert. Für Prävention und Deradikalisierung im Strafvollzug erhielt UNITYED e.V. rund 404.067 Euro. Aus dem Innovationsfonds flossen je rund 100.000 Euro an Distanz e.V. (Interventionen gegen Verschwörungserzählungen) und die Stiftung EJBW Weimar (Projekt zu sozialer Ungleichheit), sowie knapp 100.000 Euro an Arbeit und Leben Thüringen e.V.
Die Kommunen im Wahlkreis 189 erhielten als Partnerschaften für Demokratie folgende Bewilligungen: Unstrut-Hainich-Kreis 125.000 Euro, Stadtverwaltung Eisenach 160.000 Euro, Wartburgkreis 210.000 Euro. Im Wahlkreis 192 gingen 210.000 Euro an die Landeshauptstadt Erfurt und 160.000 Euro an die Stadt Weimar. Landes- und kommunale Kofinanzierungen — überwiegend durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport — ergänzen diese Bundesmittel, da maximal 90 Prozent der Gesamtausgaben durch den Bund gedeckt werden.
Wie funktioniert die Haushaltskontrolle?
Rechtliche Grundlage der Kontrolle sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P bzw. ANBest-Gk) in Verbindung mit § 44 Bundeshaushaltsordnung. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) fungiert als Bewilligungsbehörde und prüft Verwendungsnachweise. Vertiefte Prüfungen der Letztempfänger finden laut Bundesregierung nur anlassbezogen statt. Informationen zu Vollzeitäquivalenten werden nicht systematisch erfasst — eine von der AfD-Fraktion explizit angefragte Angabe.
Zum Stichtag der Antwort waren für das Förderjahr 2024 mehrere Verwendungsnachweise noch nicht abgeschlossen, darunter die der kommunalen Partnerschaften und des Landes-Demokratiezentrums. Abgeschlossen und ohne Beanstandung bewertet wurden u. a. die Prüfungen für Landesjugendring Thüringen, Distanz e.V. (D-Netz) und die Stiftung EJBW Weimar. Beim Deutschen Kinderschutzbund Thüringen ergab die Prüfung eine Rückforderung von 1.701,70 Euro zuzüglich Zinsen wegen nicht anerkannter Ausgaben. Bei der Stiftung EJBW Weimar wurden 5,66 Euro nicht verbrauchter Mittel zurückgefordert. Hinweise auf Doppelfinanzierungen oder zweckwidrige Mittelverwendung lagen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Für die Förderjahre 2025 und 2026 liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor. Die Verwendungsnachweisprüfung für 2025 ist noch nicht abgeschlossen, für 2026 existieren noch keine Verwendungsnachweise. Einen vergleichbaren Überblick zum Demokratie-leben!-Programm im Berliner Bezirk Mitte bietet der Beitrag Demokratie leben! Berlin-Mitte: NGO-Förderung seit 2016. Zur Frage, wie Bundesförderprogramme generell auf Wirksamkeit geprüft werden, lohnt sich ein Blick auf den Beitrag Wohnbauförderung: Erfolgskontrolle lückenhaft.
Weiterlesen:
- Business Scouts for Development: 62 Mio. Euro mit Mängeln
- Medienförderung: Bund finanziert 19 Projekte ab 2026
Betroffen sind Kommunen, Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in den thüringischen Wahlkreisen Erfurt–Weimar–Weimarer Land II (WK 192) und Eisenach–Wartburgkreis–Unstrut-Hainich-Kreis (WK 189), die Fördermittel aus dem Bundesprogramm erhalten. Dazu zählen u. a. der Landesjugendring Thüringen e.V., die Stiftung EJBW Weimar, UNITYED e.V., die Landeshauptstadt Erfurt sowie mehrere Landkreise als kommunale Träger.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen durch Verweis auf Anlage 1 und frühere Drucksachen (21/7168). Konkrete Angaben zu Vollzeitäquivalenten werden verweigert mit dem Hinweis, diese würden nicht systematisch erfasst. Für 2025 und 2026 fehlen Letztempfänger-Übersichten. Hinweise auf Doppelfinanzierung oder zweckwidrige Mittelverwendung lagen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: 18 Fragen zur Mittelkontrolle in Thüringen →
- Partnerschaft für Demokratie
- Kommunales Förderformat im Bundesprogramm 'Demokratie leben!', bei dem Landkreise oder Städte als Erstzuwendungsempfänger Mittel an lokale Vereine und Initiativen weiterleiten.
- Verwendungsnachweis
- Rechenschaftsdokument, das Zuwendungsempfänger nach Projektabschluss einreichen müssen, um die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel zu belegen.
- Kursorische Prüfung
- Oberflächliche Plausibilitätsprüfung des Verwendungsnachweises durch die Bewilligungsbehörde; im Gegensatz dazu prüft die vertiefte Prüfung Belege detailliert.
Wie viel Geld floss 2024 in die beiden Wahlkreise?
In den Wahlkreis 192 (Erfurt–Weimar) flossen rund 3,46 Mio. Euro, in den Wahlkreis 189 (Eisenach–Wartburgkreis) rund 495.000 Euro aus dem Bundesprogramm 'Demokratie leben!'.
Wer kontrolliert die Mittelverwendung?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) prüft als Bewilligungsbehörde die Verwendungsnachweise. Vertiefte Prüfungen der Letztempfänger erfolgen nur anlassbezogen.
Gab es Rückforderungen?
Für das Projekt '#Kinderrechte digital leben!' des Deutschen Kinderschutzbundes wurden 1.701,70 Euro zuzüglich Zinsen zurückgefordert. Bei der Stiftung EJBW Weimar wurden 5,66 Euro nicht verbrauchter Mittel zurückgefordert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7890 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































