- Alle 18 deutschen Biosphärenreservate haben UNESCO-Überprüfungen bestanden
- Bundesregierung sieht kein Risiko für Verlust des UNESCO-Status
- Schorfheide-Chorin: Brandenburg plant Novelle, kein Entwurf liegt Bund vor
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7892 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Land Brandenburg novelliert derzeit die Schutzgebietsverordnung für das UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Das Reservat ist Teil des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (Man and Biosphere, MAB). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte die Bundesregierung mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7702, ob mögliche Schutzabsenkungen durch die Novelle den UNESCO-Status gefährden könnten. Im Jahr 2026 wurden bereits die Verordnungen der Biosphärenreservate Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie Schwäbische Alb novelliert.
- 18 — Biosphärenreservate in Deutschland besitzen aktuell UNESCO-Status.
- 10 Jahre — Überprüfungsrhythmus, in dem jedes Biosphärenreservat seinen UNESCO-Status nachweisen muss.
- 2022 — Im Jahr 2022 reichten sechs deutsche Biosphärenreservate ihre Überprüfungsunterlagen bei der UNESCO ein, darunter Schorfheide-Chorin.
- 2027 — Das jüngste Biosphärenreservat Schwarzwald steht erst 2027 vor seiner ersten Überprüfung.
- 3 — Mitarbeiterinnen (einschließlich Abteilungsleiterin) sind in der MAB-Geschäftsstelle beim BfN tätig; Änderungen sind nicht geplant.
Im Detail
Nein, die Bundesregierung sieht derzeit kein Risiko für den Verlust des UNESCO-Status bei einem deutschen Biosphärenreservat.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7892
Das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin in Brandenburg steht vor einer Neuordnung seiner Schutzverordnung — und damit im Fokus einer parlamentarischen Debatte über den UNESCO-Schutzstatus. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort vom 7. September 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7702), dass sie bei keinem der 18 deutschen Biosphärenreservate ein Risiko für den Verlust des UNESCO-Titels sieht.
Biosphärenreservate in Deutschland: Was gilt aktuell?
Deutschland verfügt über 18 Biosphärenreservate, die im UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) anerkannt sind. Alle Reservate werden im 10-Jahresrhythmus überprüft — nach Angaben der Bundesregierung haben sämtliche deutschen Biosphärenreservate diese Überprüfungen bislang bestanden. Die jüngste erste Überprüfung steht dem Biosphärenreservat Schwarzwald im Jahr 2027 bevor. Das Reservat Schorfheide-Chorin reichte seine Unterlagen zuletzt 2022 bei der UNESCO ein.
Zuständig für die inhaltliche Beurteilung des Schutzstatus ist das MAB-Nationalkomitee beim Bundesamt für Naturschutz (BfN). Die Geschäftsstelle ist mit drei Mitarbeiterinnen besetzt; Änderungen sind laut Bundesregierung nicht geplant.
Schorfheide-Chorin: Novelle ohne Entwurf beim Bund
Der konkrete Anlass der Kleinen Anfrage ist die geplante Novellierung der Schutzgebietsverordnung des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin durch das Land Brandenburg. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte, ob mögliche Absenkungen von Schutzstandards — etwa Erleichterungen für Bauvorhaben bis 300 Meter von Siedlungsrändern oder die Streichung eines Leitbilds für ökologische Landnutzung — den UNESCO-Status gefährden könnten. Laut Fragesteller wirtschaften 70 Prozent der Betriebe im Gebiet ökologisch, was auch zur Steigerung der Feldvogelpopulation beigetragen habe.
Die Bundesregierung erklärt hierzu, ihr liege kein Entwurf der novellierten Schutzgebietsverordnung vor. Sie hat sich zu den konkreten naturschutzfachlichen Auswirkungen einer möglichen Schutzabsenkung keine eigene Position gebildet und verweist auf die Zuständigkeit des MAB-Nationalkomitees und des Internationalen Koordinierungsrats des UNESCO-MAB-Programms.
Wo bleibt die Bundesposition?
Bei mehreren der 13 Fragen — darunter zur Konformität einer Herabstufung von Schutzgeboten zu bloßen Entwicklungszielen sowie zu den volkswirtschaftlichen Folgen eines möglichen Statusverlusts — antwortet die Bundesregierung mit einem klaren Nein: Weder eine inhaltliche Bewertung noch eine volkswirtschaftliche Folgenabschätzung wurden vorgenommen. Auf die Frage, ob Baurechtslockerungen im Außenbereich den UNESCO-Status beeinflussen könnten, verweist die Antwort auf Frage 3 und die generelle Kompetenz des MAB-Komitees.
Eine außerplanmäßige Zwischenüberprüfung — wie sie die Grünen-Fraktion als mögliche Konsequenz ins Spiel gebracht hatte — ist laut Bundesregierung nicht möglich: Die Überprüfungsintervalle sind von der UNESCO vorgegeben und sehen keine unterjährigen Ausnahmen vor.
Im Jahr 2026 wurden außerdem die Verordnungen der Biosphärenreservate Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie Schwäbische Alb novelliert. Über weitere laufende Novellierungsvorhaben hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Kenntnis. Die regionalwirtschaftlichen Effekte des Tourismus in allen deutschen Biosphärenreservaten — einschließlich Schorfheide-Chorin — hat das BfN in eigenen Forschungsvorhaben untersucht und veröffentlicht.
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Betroffen sind vor allem die Bevölkerung und die Landnutzer in den 18 deutschen Biosphärenreservaten, insbesondere im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin in Brandenburg. Laut Angaben der Fragesteller wirtschaften rund 70 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe im Schorfheide-Chorin-Gebiet ökologisch. Darüber hinaus hat der Tourismus in allen deutschen Biosphärenreservaten regionalwirtschaftliche Bedeutung, die das Bundesamt für Naturschutz in eigenen Studien untersucht hat.
Bei mehreren Fragen zu konkreten Folgen einer Schutzabsenkung (Fragen 3, 6, 7, 8, 9) verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit des MAB-Nationalkomitees und verneint eigene Positionierung. Zu den volkswirtschaftlichen Folgen eines möglichen UNESCO-Statusverlusts (Frage 13) wurde keine Bewertung vorgenommen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Biosphärenreservate: UNESCO-Status durch Novelle gefährdet? →
- MAB-Programm
- Das UNESCO-Programm "Der Mensch und die Biosphäre" (Man and Biosphere) zeichnet besonders schützenswerte Landschaften weltweit als Biosphärenreservate aus und überprüft deren Status im 10-Jahresrhythmus.
- MAB-Nationalkomitee
- Das beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) angesiedelte Fachgremium, das die deutschen Biosphärenreservate betreut, die Überprüfungen koordiniert und gegenüber der UNESCO vertritt.
- Periodische Überprüfung
- Die von der UNESCO vorgegebene, alle zehn Jahre stattfindende Bewertung, ob ein Biosphärenreservat die internationalen Kriterien weiterhin erfüllt. Eine außerplanmäßige Zwischenüberprüfung ist nicht vorgesehen.
Wie oft werden UNESCO-Biosphärenreservate überprüft?
Die UNESCO lässt jedes Biosphärenreservat individuell im 10-Jahresrhythmus überprüfen. Eine außerplanmäßige Zwischenüberprüfung ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen.
Wie viele deutsche Biosphärenreservate gibt es?
Deutschland hat 18 UNESCO-Biosphärenreservate. Alle haben ihre bisherigen periodischen Überprüfungen bestanden.
Was ist das MAB-Nationalkomitee?
Das MAB-Nationalkomitee (Man and Biosphere) ist das zuständige Fachgremium beim Bundesamt für Naturschutz, das die deutschen Biosphärenreservate betreut und gegenüber der UNESCO vertritt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7892 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































