- 16.713 unerlaubte Einreisen in Baden-Württemberg von Mai 2025 bis Juni 2026
- 13.447 Personen wurden an den Binnengrenzen zurückgewiesen
- 2.539 Bundespolizistinnen und -polizisten in BW eingesetzt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7891 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den deutschen Landbinnengrenzen schrittweise ausgeweitet: An der deutsch-schweizerischen Grenze in Baden-Württemberg laufen sie seit Oktober 2023, an der deutsch-französischen Grenze seit September 2024. Grundlage sind Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodex, der vorübergehende Grenzkontrollen bei Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit erlaubt. Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte — darunter der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das Verwaltungsgericht Berlin und das Verwaltungsgericht Koblenz — haben die Rechtmäßigkeit der Kontrollen und der Zurückweisungspraxis in Urteilen angezweifelt oder verneint.
- 16.713 — Personen mit unerlaubter Einreise im Bereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, 7. Mai 2025 bis 31. Juni 2026
- 13.447 — Zurückweisungen im gleichen Zeitraum und Gebiet
- 2.539 — Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Juli 2026
- 715 — Unbegleitete Minderjährige unter den zurückgewiesenen Personen
- 149.244 — Überstunden-Stand bei der Bundespolizeidirektion Stuttgart im Mai 2026 (höchster gemessener Monatswert im Berichtszeitraum)
Im Detail
Der von den Fragestellern wiederkehrend verwendete Begriff der „stationären Grenzkontrolle“ ist überwiegend unzutreffend. Die Bundespolizei führt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 2 Bundespolizeigesetz die an den Landbinnengrenzen gemäß Artikel 25 ff. Schengener Grenzkodex vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nicht starr durch, sondern kontrolliert in diesem Zusammenhang lageangepasst, d. h. örtlich und zeitlich flexibel.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7891
Seit dem 7. Mai 2025 registriert die Bundespolizeidirektion Stuttgart im Bereich der Landbinnengrenzen Baden-Württembergs 16.713 Fälle unerlaubter Einreise und 13.447 Zurückweisungen — das sind die zentralen Zahlen, die die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7891 vom 7. September 2026 als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt hat. Der Erhebungszeitraum reicht bis einschließlich 31. Juni 2026.
Binnengrenzkontrollen in Baden-Württemberg: Die Zahlen
Die stärksten Fallzahlen entfallen auf die Bundespolizeiinspektionen Offenburg (7.321 unerlaubte Einreisen) und Weil am Rhein (7.011). Die Inspektion Offenburg verzeichnet mit 5.593 auch die zweithöchste Zahl an Zurückweisungen, während Weil am Rhein mit 6.693 an der Spitze liegt. Ergänzend wurden 406 Personen zurückgeschoben und 1.611 Haftbefehle vollstreckt. Von den 13.447 Zurückgewiesenen äußerten 162 Personen ein Asylgesuch und wurden dennoch nach § 18 Absatz 2 Asylgesetz zurückgewiesen. Unter den Zurückgewiesenen befanden sich laut Anlage 715 unbegleitete Minderjährige. Die häufigsten Staatsangehörigkeiten der zurückgewiesenen Personen waren Algerien (1.866), Afghanistan (1.482) und Türkei (1.292).
Was gilt aktuell?
Die Binnengrenzkontrollen in Baden-Württemberg stützen sich auf Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodex, der EU-Mitgliedstaaten bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen erlaubt. An der Grenze zur Schweiz laufen die Kontrollen seit Oktober 2023, an der deutsch-französischen Grenze seit September 2024. Die Bundesregierung bezeichnet die Maßnahmen in ihrer Vorbemerkung ausdrücklich als lageangepasst — örtlich und zeitlich flexibel — und distanziert sich vom Begriff „stationäre Grenzkontrolle“. Neun Straßenverbindungen wurden laut Antwort infrastrukturell für die Kontrolldurchführung ertüchtigt. Auf die Benennung einzelner Grenzübergangsstellen verzichtet die Bundesregierung aus Verhältnismäßigkeits- und Flexibilitätsgründen.
Personalstärke und Überstunden
Zum Stichtag 1. Juli 2026 sind insgesamt 2.539 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Baden-Württemberg eingesetzt. Die größten Einheiten sind die Inspektionen Weil am Rhein (465), Flughafen Stuttgart (388) und Stuttgart (317). Ergänzend unterstützt die Direktion Bundesbereitschaftspolizei die Bundespolizeidirektion Stuttgart mit 160 weiteren Vollzugsbeamtinnen und -beamten. Die Gesamtpersonalstärke der relevanten Inspektionen ist zwischen Juli 2022 (rund 1.103 Vollzeitäquivalente) und Juli 2026 (rund 1.578) deutlich gestiegen, während die Zahl unbesetzter Dienstposten im gleichen Zeitraum von 399 auf 74 zurückging. Der Überstunden-Stand der Bundespolizeidirektion Stuttgart erreichte im Mai 2026 mit 149.244 Stunden seinen Höchstwert im Berichtszeitraum.
Datenlücken bei Detailfragen
Für mehrere konkret gestellte Fragen — etwa zur Anzahl der an einzelnen Bahnhöfen kontrollierten Personen, zur Zahl der überprüften Züge oder zu Zugverspätungen durch Kontrollen — antwortete die Bundesregierung, dass statistische Daten im Sinne der Fragestellung nicht vorlägen. Auch eine Aufschlüsselung der Personaleinsatzstunden nach grenzpolizeilichen und bahnpolizeilichen Aufgaben sei nicht möglich, da die Bundespolizei ihre Kräfte grundsätzlich aufgabenübergreifend einsetzt. Zu den Gesamtkosten der Binnengrenzkontrollen verweist die Regierung auf eine separate Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7233). Nur in zwei Fällen wurden Zurückweisungen im Raum Baden-Württemberg nach erneuter Prüfung zurückgenommen; zwei Eilanträge gegen Zurückweisungen wurden gestellt. Mehr zum Thema Abschiebung und Schutzstatus sowie zum Bereich innere Sicherheit und Strafverfolgung finden sich in weiteren Beiträgen auf dieser Seite.
Unmittelbar betroffen sind Pendlerinnen und Pendler, Unternehmen und Handwerksbetriebe in den Grenzregionen Baden-Württembergs, die täglich zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich wechseln. Darüber hinaus sind Schutzsuchende betroffen, die an der Grenze zurückgewiesen werden, sowie die rund 2.539 in Baden-Württemberg eingesetzten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die die Kontrollen durchführen.
Auf mehrere konkrete Fragen — etwa zur Anzahl kontrollierter Personen an einzelnen Bahnhöfen, zu kontrollierten Zügen und Verspätungszeiten sowie zur Aufschlüsselung von Personaleinsatzstunden — antwortete die Bundesregierung, dass statistische Daten im Sinne der Fragestellung nicht vorlägen. Bei Fragen zu Kosten und abgeordneten Kräften verwies die Regierung auf andere Drucksachen oder frühere Antworten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Grenzkontrollen Baden-Württemberg: Kosten und Personalaufwand gefragt →
- Schengener Grenzkodex
- EU-Verordnung, die die Regeln für das Überschreiten der Schengen-Außen- und -Binnengrenzen festlegt. Artikel 25 ff. erlaubt Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Binnengrenzen.
- Zurückweisung nach § 18 AsylG
- Maßnahme der Bundespolizei, mit der Personen, die ein Asylgesuch geäußert haben, an der Grenze abgewiesen werden, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis ist gerichtlich umstritten.
- Lageangepasste Binnengrenzkontrollen
- Von der Bundesregierung verwendeter Begriff für flexible, örtlich und zeitlich variabel durchgeführte Grenzkontrollen — im Unterschied zu durchgehenden stationären Kontrollen an festen Übergängen.
Wie viele Personen wurden in BW zurückgewiesen?
Vom 7. Mai 2025 bis 31. Juni 2026 wurden im Bereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart insgesamt 13.447 Personen zurückgewiesen, davon 162 nach § 18 Absatz 2 Asylgesetz.
Welche Bundespolizeiinspektionen sind in BW zuständig?
Zur Bundespolizeidirektion Stuttgart gehören die Inspektionen Stuttgart, Stuttgart Flughafen, Offenburg, Karlsruhe, Konstanz und Weil am Rhein.
Seit wann gibt es Binnengrenzkontrollen in BW?
An der Landgrenze zur Schweiz laufen die Kontrollen seit Oktober 2023, an der Landgrenze zu Frankreich seit September 2024.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7891 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































