- Finanzierung der Güterumfahrung Freiburg laut Ministerium nicht gesichert
- Spatenstich für Planfeststellungsabschnitt 8.1 erfolgte bereits am 29. Mai 2026
- Fernverkehrsanbindung des Freiburger Hbf während Bauphase ungeklärt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7515 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Eisenbahnstrecke Karlsruhe–Basel (Rheintalbahn, Strecke 4000) gehört zu den meistbefahrenen Schienenkorridoren Europas und ist Teil der Zulaufstrecken zum 2016 eröffneten Gotthard-Basistunnel in der Schweiz. Deutschland hat im Rahmen internationaler Verträge den viergleisigen Ausbau dieser Strecke zugesagt. Im Abschnitt Freiburg soll zunächst eine autobahnnahe Güterumgehungsbahn gebaut werden, bevor die Bestandsstrecke saniert und ausgebaut wird. Das Bundesverkehrsministerium hatte im März 2026 schriftlich mitgeteilt, die Finanzierung der Güterumfahrung sei derzeit nicht gesichert — gleichwohl erfolgte der Spatenstich für den ersten Abschnitt (PfA 8.1) am 29. Mai 2026.
Im Detail
„derzeit nicht gesichert“
— Bundesverkehrsministerium, Schreiben vom 23. März 2026, Aktenzeichen E24/519.4/104, zitiert in BT-Drs. 21/7515
Der Ausbau der Rheintalbahn im Bereich Freiburg steht vor einer doppelten Herausforderung: Die Finanzierung des zentralen Infrastrukturelements — der Güterumgehungsbahn Freiburg — ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums vom März 2026 nicht gesichert. Dennoch fiel bereits am 29. Mai 2026 der Spatenstich für den Planfeststellungsabschnitt 8.1. Mit BT-Drs. 21/7515 vom 7. August 2026 fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung in zehn Einzelfragen nach den Hintergründen dieses Widerspruchs sowie nach dem Planungs- und Genehmigungsstand weiterer Abschnitte.
Rheintalbahn-Ausbau: Was ist geplant?
Die Eisenbahnstrecke Karlsruhe–Basel (Strecke 4000) soll viergleisig ausgebaut werden. Deutschland hat sich vertraglich verpflichtet, die Zulaufstrecken zum Gotthard-Basistunnel auszubauen, um den Güterverkehrstransit durch die Alpen zu ermöglichen. Im Abschnitt Freiburg ist als erster Schritt eine autobahnnahe Neubaustrecke ausschließlich für den Güterverkehr vorgesehen — die sogenannte Güterumgehungsbahn Freiburg. Erst danach soll die Bestandsstrecke saniert und ausgebaut werden. Der gesamte Prozess ist in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PfA) unterteilt, von denen jeder ein eigenes Genehmigungsverfahren durchläuft.
Was gilt aktuell?
Derzeit nutzen Personen- und Güterzüge die zweigleisige Bestandsstrecke durch Freiburg gemeinsam. Der Freiburger Hauptbahnhof ist direkt an den Schienenpersonenfernverkehr angebunden. Mit Beginn der Baumaßnahmen könnte diese Anbindung — je nach gewählter Bauablauf-Variante — für viele Jahre unterbrochen werden. Das vorläufige Bauablaufkonzept umfasst fünf Varianten; laut dem Vierten Regionalforum Bahnausbau in der Freiburger Bucht sichern nur Variante 3 und Variante 5 gleichzeitig eine dauerhafte Fernverkehrsanbindung und eine Bauzeit unter zehn Jahren. Bei diesen Varianten würden Fernzüge nach Fertigstellung der Güterumfahrung über neu zu bauende Verbindungskurven und die Breisacher Bahn (Strecke 4310) weiterhin den Freiburger Hauptbahnhof anfahren.
Finanzierungslücke trotz laufendem Bau
Ein zentraler Kritikpunkt der Anfrage ist der Widerspruch zwischen dem Baubeginn und der ungeklärten Finanzierung. Das Bundesverkehrsministerium hatte in einem Schreiben vom 23. März 2026 (Aktenzeichen E24/519.4/104) an den Landtagsabgeordneten Thomas Marwein mitgeteilt, die Finanzierung der Güterumfahrung Freiburg sei „derzeit nicht gesichert“. Gleichwohl erfolgte der Spatenstich für PfA 8.1 rund zwei Monate später, am 29. Mai 2026. Die Grünen-Abgeordneten fragen deshalb konkret, für welche Planfeststellungsabschnitte eine Finanzierung vorliegt und wie der bereits begonnene PfA 8.1 finanziert wird.
Genehmigungsstand und Bauablauf-Varianten
Für die Realisierbarkeit der bevorzugten Bauablauf-Varianten ist insbesondere der Planfeststellungsabschnitt 8.2 entscheidend, der für die Umleitungskonzepte essenziell ist. Die Anfrage erkundigt sich nach dem aktuellen Genehmigungsstand dieses Abschnitts und danach, ob sich einzelne Bauablauf-Varianten aufgrund noch ausstehender Genehmigungen faktisch ausschließen. Zudem fragen die Abgeordneten, ob die DB geprüft hat, für die Ausbauabschnitte 7 (Offenburg–Kenzingen) und 8 (Kenzingen–Riegel/Malterdingen) eine reduzierte Zielgeschwindigkeit von 200 km/h statt 250 km/h anzusetzen — und welche Kosteneinsparungen sich daraus ergäben.
Direkte Anbindung des Freiburger Hauptbahnhofs als Kernfrage
Die Abgeordneten betonen, die durchgehende Anbindung des Freiburger Hauptbahnhofs an den Schienenpersonenfernverkehr sei für die gesamte Region elementar. Sie fragen, welche Fallback-Lösung vorgesehen ist, falls sich die Varianten 3 und 5 als nicht realisierbar erweisen sollten. Außerdem steht zur Debatte, ob die provisorische Verbindungskurve Süd im Bereich Riegel-Malterdingen dauerhaft erhalten bleiben könnte, um die betriebliche Flexibilität zu erhöhen. Parallel dazu ist offen, ob auch die Finanzierung der Ausbauabschnitte 7 und 8 sowie des Tunnels Offenburg gesichert ist — und falls nicht, wann entsprechende Mittel bereitgestellt werden sollen.
Die Antwortfrist der Bundesregierung endet am 28. August 2026. Aktuelle Informationen zum parlamentarischen Betrieb finden sich auch in der Übersicht der Schriftlichen Fragen KW 30/2026 sowie unter Das bewegt Deutschland — 11.08.2026.
Weiterlesen:
- Mobilfunk bei Stromausfall: Mindeststandards gefordert
- Schriftliche Fragen KW 29/2026: 101 Antworten im Überblick
Betroffen sind vor allem Bahnreisende und Pendler in der Region Freiburg sowie im gesamten Korridor zwischen Karlsruhe und Basel. Auch der internationale Güterverkehr durch die Schweiz ist berührt, da die Strecke als zentraler Korridor für den Gütertransit nach und durch den Gotthard-Basistunnel gilt. Darüber hinaus sind Anwohner entlang der geplanten Güterumgehungstrasse sowie die betroffenen Kommunen in der Freiburger Bucht von den Bauplänen betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7515) wurde am 7. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten — die Antwortfrist endet damit am 28. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion das Thema gegebenenfalls im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur weiterverfolgen.
- Planfeststellungsabschnitt (PfA)
- Rechtlich und technisch abgegrenzter Teilabschnitt eines Infrastrukturvorhabens, für den ein eigenes Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) durchgeführt wird.
- Gotthard-Basistunnel
- Mit 57 km der längste Eisenbahntunnel der Welt, 2016 in der Schweiz eröffnet. Für seine volle Kapazitätsnutzung sind leistungsstarke Zulaufstrecken in Deutschland und Italien erforderlich.
- Generalsanierung
- Umfassende Erneuerung einer Bahnstrecke inklusive Gleise, Signaltechnik und weiterer Infrastruktur, in der Regel mit zeitweiser Vollsperrung des betroffenen Abschnitts.
Warum ist die Finanzierung der Güterumfahrung Freiburg ungeklärt?
Laut einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom März 2026 ist die Finanzierung der Güterumfahrung Freiburg derzeit nicht gesichert — dennoch erfolgte der Spatenstich für den ersten Planfeststellungsabschnitt bereits am 29. Mai 2026.
Was ist die Rheintalbahn und warum wird sie ausgebaut?
Die Rheintalbahn ist die Eisenbahnstrecke Karlsruhe–Basel. Sie wird viergleisig ausgebaut, um die Kapazität zu erhöhen und internationale Verpflichtungen für die Zulaufstrecken zum Gotthard-Basistunnel zu erfüllen.
Welche Bauablauf-Varianten sichern die Fernverkehrsanbindung Freiburgs?
Laut dem vorläufigen Bauablaufkonzept (Viertes Regionalforum Bahnausbau) sichern nur die Varianten 3 und 5 eine dauerhafte Fernverkehrsanbindung des Freiburger Hauptbahnhofs bei einer Bauzeit unter zehn Jahren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7515 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































