Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8166 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Tabaksteuer soll ab 2027 um rund 750 Mio. Euro jährlich steigen
- Grüne fragen nach gesundheitspolitischen Grundlagen der Steuererhöhung
- Auch E-Zigaretten, Nikotinbeutel und Grenzkäufe sind Thema der Anfrage
Hintergrund
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Bitten der Regierungsfraktionen eine Formulierungshilfe für Tabaksteuererhöhungen erarbeitet, die über den offiziellen Regierungsentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes hinausgeht. Während der Regierungsentwurf fiskalische Ziele und Gesundheitsschutz nennt, begründet die Formulierungshilfe die weitergehenden Erhöhungen laut Drucksache ausschließlich mit zusätzlichen Mehreinnahmen. Der Zigarettenpreis in Polen liegt laut Drucksache rund 44 Prozent unter dem deutschen Niveau, in Tschechien rund 19 Prozent — ein Preisabstand, der bei starken Steuererhöhungen Grenzeinkäufe begünstigen kann.
- 750 Mio. Euro — Zusätzliche jährliche Mehreinnahmen ab 2027 laut Formulierungshilfe gegenüber dem Regierungsentwurf
- 44 Prozent — Preisabstand zwischen deutschen und polnischen Zigaretten zum 1. Januar 2026 (Polen günstiger)
- 19 Prozent — Preisabstand zwischen deutschen und tschechischen Zigaretten zum 1. Januar 2026 (Tschechien günstiger)
- 38 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu fiskalischen, ökonomischen und gesundheitspolitischen Aspekten der Tabaksteuerreform
- ab 1. Januar 2027 — Geplanter Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Tabaksteuersätze
Im Detail
Die in der Formulierungshilfe vorgesehenen weitergehenden Steuererhöhungen werden demgegenüber ausschließlich mit der Erzielung zusätzlicher Mehreinnahmen von jährlich rund 750 Mio. Euro ab dem 1. Januar 2027 gegenüber dem Regierungsentwurf begründet.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8166
Ab dem 1. Januar 2027 sollen Zigaretten und andere Tabakprodukte in Deutschland spürbar teurer werden. Die Bundesregierung plant eine Anhebung der Tabaksteuer — und darüber hinaus hat das Bundesministerium der Finanzen auf Bitten der Regierungsfraktionen eine Formulierungshilfe erarbeitet, die noch weitergehende Erhöhungen vorsieht. Diese würden dem Staat laut Drucksache jährlich rund 750 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen gegenüber dem Regierungsentwurf bringen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt dazu in BT-Drs. 21/8166 vom 24. September 2026 insgesamt 38 Fragen an die Bundesregierung.
Tabaksteuererhöhung: Fiskal- oder Gesundheitsziel?
Der Kern der Anfrage richtet sich auf einen auffälligen Widerspruch: Während der Regierungsentwurf seine Tabaksteuererhöhung sowohl mit fiskalischen Zielen als auch mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit begründet, nennt die Formulierungshilfe für die weitergehenden Steuersätze laut Drucksache ausschließlich fiskalische Motive. Die Fragesteller wollen deshalb wissen, welche gesundheitspolitischen und ökonomischen Annahmen den Berechnungen zugrunde liegen — etwa wie stark Raucher auf Preiserhöhungen reagieren, ob sie auf günstigere Produkte wie Feinschnitt ausweichen und welche Auswirkungen die Reform auf die Raucherprävalenz, insbesondere bei Jugendlichen, hat.
Grenzkäufe und illegaler Markt als Risiko
Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf die Frage nach Grenzkäufen. Zum 1. Januar 2026 lagen die durchschnittlichen Zigarettenpreise in Polen rund 44 Prozent unter dem deutschen Niveau, in Tschechien rund 19 Prozent. Steigen die deutschen Preise durch höhere Tabaksteuern weiter, könnten grenznahe Käufer verstärkt im Ausland einkaufen — was die erwarteten Mehreinnahmen des Staates schmälert und die gesundheitspolitische Lenkungswirkung untergräbt. Das Bundesfinanzministerium geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Steuererhöhungen keine signifikanten Auswirkungen auf Grenzkäufe haben werden. Auf welcher empirischen Grundlage diese Einschätzung beruht, ist eine der zentralen Fragen der Anfrage. Zugleich erkundigen sich die Abgeordneten nach dem Bedarf der Zollverwaltung, um einem möglichen Anstieg des illegalen Tabakhandels entgegenzuwirken.
Was gilt aktuell?
Das bestehende Tabaksteuergesetz sieht unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Produktkategorien vor — Fabrikzigaretten, Feinschnitt, Zigarren, erhitzten Tabak und E-Zigaretten werden jeweils unterschiedlich belastet. Kritisch ist dabei laut Anfrage, dass Feinschnitt je vergleichbarer Konsumeinheit deutlich geringer besteuert wird als Fabrikzigaretten. Frühere Zigarettensteuererhöhungen haben in der Vergangenheit nachweislich zu Verlagerungen auf günstigeren Feinschnitt geführt — ein Effekt, der die gesundheitspolitische Lenkungswirkung teilweise zunichtemacht.
Neuartige Nikotinprodukte und Regulierungslücken
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft den wachsenden Markt für neuartige Nikotinprodukte: E-Zigaretten, erhitzten Tabak, Nikotinbeutel und sogar Nikotinzahnstocher oder Nikotinstreifen. Die Fragesteller wollen wissen, nach welchen gesundheitlichen, pharmakologischen und fiskalischen Kriterien die unterschiedliche steuerliche Belastung dieser Produkte bemessen wird. Außerdem fragen sie, ob die Bundesregierung plant, Nikotinbeutel in Deutschland regulär zuzulassen — bislang befinden sie sich in einer rechtlichen Grauzone. Auf europäischer Ebene läuft zudem eine Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie (Richtlinie 2011/64/EU), zu der die Bundesregierung ihre Position darlegen soll. Themen wie Regulierungsreformen mit gesellschaftlicher Breitenwirkung beschäftigen den Bundestag in der laufenden Wahlperiode an vielen Stellen.
Verteilungswirkungen und Prävention
Die Anfrage thematisiert auch die sozialpolitische Dimension der Tabaksteuererhöhung: Menschen mit niedrigen Einkommen rauchen häufiger und reagieren auf Preiserhöhungen möglicherweise stärker — sei es durch Konsumreduktion, Umstieg auf günstigere Produkte oder größere finanzielle Belastung. Die Grünen fragen, welche Begleitmaßnahmen zur Tabakentwöhnung die Bundesregierung für erforderlich hält und ob sie die Wirksamkeit von Plain Packaging sowie weiteren Werbeeinschränkungen bewertet. Vergleichswerte aus Ländern wie Irland, Frankreich oder Norwegen sollen dabei herangezogen werden. Das gesellschaftliche und finanzielle Gewicht des Tabakkonsums zeigt sich auch darin, dass die Anfrage nach den jährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten fragt — aufgeschlüsselt nach GKV-Ausgaben, Produktionsausfällen, Erwerbsminderung und verlorenen Lebensjahren.
Weiterlesen:
Direkt betroffen sind rund 18 Millionen Raucher in Deutschland, die ab 2027 höhere Preise für Tabakwaren zahlen sollen. Besonders relevant ist die Reform für Menschen mit niedrigen Einkommen, da Tabakkonsum in dieser Gruppe überdurchschnittlich verbreitet ist. Auch Hersteller und Händler von Tabak- und Nikotinprodukten sowie die Zollverwaltung, die den illegalen Handel überwachen muss, sind von den geplanten Änderungen betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8166) ist am 24. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde an das Bundeskanzleramt weitergeleitet. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit zur Antwort. Die Antwort steht noch aus.
- Tabaksteuergesetz (TabStG)
- Formulierungshilfe
- Ein vom Bundesministerium der Finanzen erarbeiteter Textentwurf, der Regierungsfraktionen als Vorlage für Änderungsanträge dient und nicht automatisch Teil des offiziellen Regierungsentwurfs ist.
- Preiselastizität der Nachfrage
- Gibt an, wie stark der Konsum eines Produkts auf Preisänderungen reagiert. Eine hohe Preiselastizität bedeutet, dass Käufer bei Preiserhöhungen deutlich weniger kaufen.
- Steuerliche Inzidenz
- Beschreibt, wer die wirtschaftliche Last einer Steuer tatsächlich trägt — ob Unternehmen die Steuer in Form höherer Preise an Verbraucher weitergeben oder selbst tragen.
Wann sollen die neuen Tabaksteuern gelten?
Laut Drucksache sind die höheren Steuersätze für Tabakwaren und verwandte Produkte ab dem 1. Januar 2027 geplant.
Wie viel Mehreinnahmen erhofft sich der Staat?
Die Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums sieht gegenüber dem Regierungsentwurf zusätzliche Mehreinnahmen von rund 750 Mio. Euro jährlich ab 2027 vor.
Warum fragen die Grünen nach den Berechnungsgrundlagen?
Aus Sicht der Fragesteller ist unklar, ob die Bundesregierung bei der Steuerschätzung Ausweichbewegungen auf günstigere Produkte, Grenzkäufe und Auswirkungen auf die Raucherprävalenz ausreichend berücksichtigt hat.

































































