- Kommission tagte unter Stillschweigen — Berechnungen nicht an Regierung übermittelt
- Rentenniveau unter 48 Prozent: Regierung kann keine Aussagen treffen
- Reform betrifft alle heutigen und künftigen Rentner in Deutschland
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7471 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission — auch Rentenkommission genannt — hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Das Reformpaket umfasst unter anderem die Einführung einer kapitalgedeckten Kapitalrente, Änderungen an der Rentenanpassungsformel sowie Regelungen zur Regelaltersgrenze. Die Fraktion Die Linke bezweifelt laut Vorbemerkung zur Anfrage, dass die Bundesregierung ausreichend informiert ist, um die Empfehlungen als Gesamtpaket umzusetzen, da der veröffentlichte Bericht keine detaillierten Verteilungsanalysen enthält.
Im Detail
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission war unabhängig und frei von Weisungen tätig. Sie hat der Bundesregierung keine über den Bericht hinausgehenden Informationen zu intern verwendeten Berechnungen zur Verfügung gestellt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7471, S. 3
Wie sicher ist die Rente nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission wirklich — und welche Verteilungswirkungen hat das geplante Reformpaket? Diese Fragen stellt die Fraktion Die Linke in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7225. Die Antwort der Bundesregierung vom 3. August 2026 (BT-Drs. 21/7471) fällt auf breiter Front knapp aus: Die Bundesregierung erklärt, dass ihr die internen Berechnungen der Kommission schlicht nicht vorliegen.
Rentenkommission: Stillschweigen über interne Daten
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Die Kommission tagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit und vereinbarte Stillschweigen über ihre Beratungen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Antwort festhält, hat die Kommission der Bundesregierung „keine über den Bericht hinausgehenden Informationen zu intern verwendeten Berechnungen zur Verfügung gestellt“. Damit kann die Bundesregierung zentrale Fragen der Anfrage nicht beantworten — darunter Annahmen zur Kapitalrente, zur Dynamisierung der Rentenphase und zu Renditeunterschieden zwischen Geburtskohorten.
Was die Linke konkret wissen wollte
Die Anfrage der Linken richtet sich auf insgesamt 18 Detailfragen zu den Berechnungsgrundlagen der Alterssicherungskommission. Dabei geht es unter anderem darum, ob geringere Rentenanpassungen als im Status quo bis 2031 ausgeschlossen werden können, wenn der Kapitalrentenbeitrag das verfügbare Durchschnittsentgelt und damit das Sicherungsniveau vor Steuern gemäß § 154a SGB VI beeinflusst. Außerdem fragt Die Linke, ob das Gesamtrentenniveau nach Renteneintritt für bestimmte Jahrgänge unter die gesetzlich verankerte Marke von 48 Prozent sinken könnte — und wann genau das einträte. Ferner wird nach den Wahrscheinlichkeiten gefragt, mit denen ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren Einzahlung einen Realwertverlust seiner Kapitalrentenbeiträge erleiden würde.
Was gilt aktuell beim Rentenniveau?
Das Sicherungsniveau vor Steuern ist im geltenden Recht auf mindestens 48 Prozent stabilisiert. Der aktuelle Rentenwert und seine voraussichtliche Entwicklung werden jährlich im Rentenversicherungsbericht dargestellt — zuletzt in BT-Drs. 21/3080. Auf diesen Bericht verweist die Bundesregierung auch in ihrer Antwort auf Frage 2, die nach dem Rentenwert in den nächsten zehn Jahren fragt. Vorausberechnungen unter Einbeziehung aller Kommissionsempfehlungen lägen hingegen noch nicht vor, da die konkrete gesetzgeberische Ausgestaltung noch ausstehe.
Armutsgefährdung: Verweis statt Antwort
Besonders politisch brisant sind die Fragen 6 und 10, die sich mit den Auswirkungen auf die Armutsgefährdung von Frauen im Alter, von Erwerbsgeminderten und von Hinterbliebenen befassen. Die Linke fragt, was passiert, wenn das Umlage-Rentenniveau unter das heutige Niveau fällt und die Kapitalrente nach Renteneintritt nicht dynamisiert wird — also real an Kaufkraft verliert. Die Bundesregierung verweist hier auf ihre eigene frühere Antwort zu den Fragen 22 bis 25 auf BT-Drs. 21/7204, ohne eine eigene aktuelle Einschätzung zu liefern.
Ähnlich verhält es sich bei Frage 13: Die Linke fragt, um wie viele Prozentpunkte das Rentenniveau steigen könnte, wenn die für die Kapitalrente vorgesehenen Beitragserhöhungen stattdessen vollständig ins Umlagesystem flössen. Die Antwort der Bundesregierung ist eindeutig kurz: „Entsprechende Berechnungen liegen der Bundesregierung nicht vor.“
Rentenreform: Umsetzung offen, Details unklar
Die Alterssicherungskommission empfiehlt laut ihrem Bericht unter anderem die Wiederanwendung von Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel nach 2031, eine Erhöhung des Nachhaltigkeitsfaktor-Parameters Alpha von 0,25 auf 0,33 sowie die Einführung der Kapitalrente. Bundeskanzler Merz hatte nach der Übergabe des Berichts erklärt, alle Elemente des Reformpakets müssten „zügig umgesetzt werden“. Wie diese Umsetzung konkret aussehen wird, ist laut Bundesregierung noch offen. Den Ausgestaltungen der gesetzgeberischen Umsetzung sowie deren Wirkungen könne „nicht vorgegriffen werden“.
Für Rentnerinnen und Rentner sowie Beitragszahler bedeutet das: Die entscheidenden Fragen — ob die Kapitalrente tatsächlich eine ausreichende Ergänzung zum sinkenden Umlage-Niveau darstellt und welche Generationen dabei gewinnen oder verlieren — bleiben vorerst unbeantwortet. Mehr zum Thema soziale Ungleichheit in der Sozialversicherung sowie zu Arbeitsmarktentwicklungen, die langfristig auch die Beitragsbasis der Rentenversicherung beeinflussen, finden sich in weiteren Beiträgen auf drucksachlich.de.
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Betroffen sind alle heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sowie Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung. Besonderes Augenmerk legt die Anfrage auf Frauen im Alter, Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene, die bei einem sinkenden Umlage-Rentenniveau besonders auf eine ausreichende Kompensation durch die Kapitalrente angewiesen wären.
Die Bundesregierung weicht bei der großen Mehrzahl der Fragen aus, indem sie auf die Unabhängigkeit der Kommission und fehlende interne Datenweitergabe verweist. Bei Fragen zur Armutsgefährdung (Fragen 6 und 10) verweist sie auf andere Drucksachen, ohne eigene Einschätzungen zu liefern. Nur Frage 2 wird mit einem konkreten Verweis auf den Rentenversicherungsbericht teilweise beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Alterssicherungskommission: 18 Fragen zu Rentenberechnungen →
- Alterssicherungskommission
- Ein von der Bundesregierung eingesetztes unabhängiges Expertengremium, das Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet und seinen Bericht am 23. Juni 2026 vorgelegt hat.
- Kapitalrente
- Eine von der Alterssicherungskommission empfohlene kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Beiträge am Kapitalmarkt angelegt und später als Rente ausgezahlt werden.
- Sicherungsniveau vor Steuern
- Das gesetzlich definierte Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittslohn. Es ist aktuell auf mindestens 48 Prozent festgelegt und gibt Auskunft darüber, wie gut die Rente den Lebensstandard im Vergleich zu Erwerbstätigen sichert.
Warum kann die Bundesregierung die Berechnungen nicht offenlegen?
Die Alterssicherungskommission hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt und Stillschweigen über ihre Beratungen vereinbart. Sie hat der Bundesregierung keine internen Berechnungsdaten übermittelt.
Was ist die Kapitalrente, die die Kommission empfiehlt?
Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Beiträge angespart und später verrentet werden — ergänzend zur bestehenden umlagefinanzierten Rente.
Könnte das Rentenniveau unter 48 Prozent fallen?
Die Linke fragte konkret danach, wie viele Jahre nach Renteneintritt das Gesamtrentenniveau verschiedener Jahrgänge unter 48 Prozent sinken würde. Die Bundesregierung konnte dies nicht beantworten, da ihr keine internen Berechnungen der Kommission vorliegen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7471 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































