- Redispatch-Kosten belaufen sich laut Wirtschaftsministerium auf 3 Mrd. Euro jährlich
- Geplanter Redispatch-Vorbehalt könnte Netzanschlüsse für Erneuerbare bis zu 10 Jahre sperren
- 32 Fragen zur Vereinbarkeit des Netzanschlusspakets mit den Ausbauzielen für Erneuerbare Energien
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7643 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat im März 2026 erstmals öffentlich Stellung zu einem im Januar geleakten Entwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes genommen. Kern des sogenannten Netzanschlusspakets ist der Redispatch-Vorbehalt, der in Netzgebieten mit hohen Engpassmengen den Anspruch auf Ausgleichszahlungen für erneuerbare Erzeugungsanlagen für bis zu zehn Jahre aussetzen soll. Parallel dazu liegt eine Studie im Auftrag des Übertragungsnetzbetreibers Amprion vor, die bereits ohne zusätzliche Rechtsänderungen mit einem deutlichen Rückgang der Redispatch-Kosten in den kommenden Jahren rechnet.
- 3 Mrd. Euro — Jährliche Kosten für abgeregelten Strom laut Wirtschaftsministerin Reiche (zitiert in der Anfrage)
- bis zu 10 Jahre — Maximale Dauer des geplanten Verzichts auf Redispatch-Ausgleichszahlungen in kapazitätslimitierten Gebieten
- 3 Prozent — Vorgeschlagener Grenzwert der Redispatchmengen aus den Vorjahren zur Definition kapazitätslimitierter Netzgebiete
- bis zu 22 Preiszonen — Mögliche Aufteilung des deutschen Strommarkts laut Ariadne-Studie, die erhebliche Netzkostensenkungen verspricht
- über 2 Mrd. Euro — Mögliche jährliche Dämpfung der Übertragungsnetzkosten durch staatliche Beteiligung an Netzbetreibern laut Studie des Dezernat Zukunft
Im Detail
„jedes Jahr wird Strom für drei Milliarden Euro einfach weggeworfen“
— Zitat von Wirtschaftsministerin Reiche, zitiert in BT-Drs. 21/7643
Der Streit um das geplante Netzanschlusspaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) nimmt parlamentarische Formen an. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 18. August 2026 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7643 insgesamt 32 Fragen an die Bundesregierung gerichtet — und damit eine der umstrittensten energiepolitischen Debatten des laufenden Jahres ins Parlament getragen.
Im Kern geht es um den sogenannten Redispatch-Vorbehalt: Das geplante Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts sieht vor, dass Betreiber erneuerbarer Erzeugungsanlagen in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten ihren Anspruch auf Ausgleichszahlungen verlieren — und zwar für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Hintergrund ist, dass heute Milliarden Euro anfallen, wenn Wind- und Solaranlagen wegen überlasteter Leitungen gedrosselt werden und die Betreiber dafür entschädigt werden müssen. Wirtschaftsministerin Reiche bezifferte diese Kosten mit dem Satz, „jedes Jahr wird Strom für drei Milliarden Euro einfach weggeworfen“.
Was gilt aktuell beim Redispatch-Vorbehalt?
Nach geltendem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Betreiber von Erzeugungsanlagen, deren Einspeisung aus Netzengpassgründen reduziert wird, grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. Der neue Entwurf würde diesen Anspruch in Gebieten mit überdurchschnittlich hohen Engpassmengen — definiert als mehr als drei Prozent der eingespeisten Energie aus den Vorjahren — für neue Anlagen bis zu zehn Jahre aussetzen. Das BMWE hat diesen Ansatz am 20. März 2026 erstmals öffentlich verteidigt.
Grüne zweifeln an Notwendigkeit und Folgen
Die Fraktion verweist auf eine Studie im Auftrag des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, der zufolge die Redispatch-Kosten bereits ohne zusätzliche Gesetzesänderungen in den kommenden Jahren deutlich sinken dürften. Auf dieser Grundlage fragen die Abgeordneten, wie die Bundesregierung die Aussage der Ministerin begründe und ob sie die Amprion-Einschätzung teile. Die Anfrage zielt auch darauf ab, wie viel Fläche und wie viele bereits genehmigte oder in Genehmigungsverfahren befindliche Erneuerbare-Anlagen bei unterschiedlichen Schwellenwerten (3, 5, 10 und 15 Prozent) als kapazitätslimitiert eingestuft würden — aufgeschlüsselt nach Technologien und Bundesländern.
Aus Sicht der Fragesteller stellt der Redispatch-Vorbehalt einen grundlegenden Paradigmenwechsel dar: Bislang wurde der Netzausbau am Bedarf der Erneuerbaren ausgerichtet; künftig soll der Ausbau der Erneuerbaren dem Stand des Netzes angepasst werden. Dies, so die Befürchtung, käme einer starken Drosselung der Energiewende gleich — insbesondere für standortgebundene Anlagen wie Windräder in ausgewiesenen Windvorranggebieten, die keine Ausweichmöglichkeiten haben.
Netzentwicklungsplan 2025 im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft den Netzentwicklungsplan 2025 (NEP25). Darin sollen die bisherigen Gleichstromvorhaben DC 40/40+ und DC 41 entfallen, während neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungen (DC42plusDC43, DC44) vorgeschlagen werden. Die Fraktion fragt, welche Auswirkungen diese Umplanung auf Redispatch-Bedarf und -Kosten hat und ob die Bundesregierung am sogenannten Klimaneutralitätsnetz als Zielnetzentwicklung gemäß § 12a EnWG festhält.
Darüber hinaus thematisiert die Anfrage Flexibilitätstechnologien wie Batteriespeicher, Wärmenetze und Elektrolyseure sowie die Digitalisierung der Energieinfrastruktur durch Smart Grids und intelligente Messsysteme. Die Fragen 22 bis 24 befassen sich konkret damit, welche Rolle netzdienliche Speicher bei der Reduzierung des Redispatch-Bedarfs spielen könnten und welche regulatorischen Änderungen das BMWE plant. Zum Vergleich: Eine Studie des Dezernat Zukunft kommt zu dem Ergebnis, dass ein teilweiser Staatseinstieg bei Netzbetreibern die Übertragungsnetzkosten um über 2 Milliarden Euro jährlich dämpfen könnte — auch dazu wird die Bundesregierung um eine Bewertung gebeten. Zudem fragt die Fraktion, ob nach der Beteiligung an TenneT Germany weitere staatliche Beteiligungen an Übertragungsnetzbetreibern geplant sind.
Die geplante KfW-Klimastrategie und die Modernisierungsagenda des Bundes sind weitere Baustellen, die den energiepolitischen Rahmen prägen, in dem das Netzanschlusspaket diskutiert wird. Die Bundesregierung hat nun grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt Zeit, die Fragen zu beantworten.
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Betroffen sind vor allem Betreiber von Wind- und Solaranlagen, die in Regionen mit überlasteten Stromnetzen neue Anlagen errichten oder bereits betreiben. Darüber hinaus sind Netzbetreiber auf Verteilnetzebene sowie letztlich alle Stromverbraucher betroffen, da Redispatch-Kosten über die Netzentgelte auf die Stromrechnung umgelegt werden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7643) ist am 18. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zu beantworten; § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages sieht hierfür grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Die Antwort wird anschließend als eigenständige Drucksache veröffentlicht.
- Redispatch
- Maßnahme der Netzbetreiber, bei der Kraftwerke gezielt hoch- oder heruntergeregelt werden, um Überlastungen im Stromnetz zu beheben. Betreiber abgeregelter Anlagen erhalten üblicherweise eine Ausgleichszahlung.
- Netzentwicklungsplan (NEP)
- Der Netzentwicklungsplan legt fest, welche Stromleitungen in Deutschland in den nächsten Jahren neu gebaut oder ausgebaut werden müssen, um den zukünftigen Strombedarf sicher zu decken.
- Kapazitätslimitiertes Netzgebiet
- Begriff aus dem geplanten Netzanschlusspaket für Netzabschnitte, in denen die Redispatchmengen einen festgelegten Grenzwert überschreiten und in denen für neue Erneuerbare-Anlagen besondere Einschränkungen gelten sollen.
Was ist der Redispatch-Vorbehalt?
Der Redispatch-Vorbehalt sieht vor, dass Betreiber erneuerbarer Erzeugungsanlagen in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten keinen Anspruch auf die übliche Ausgleichszahlung haben, wenn ihre Anlage wegen Netzengpässen gedrosselt wird. Diese Regelung soll laut Entwurf bis zu zehn Jahre gelten.
Was sind kapazitätslimitierte Netzgebiete?
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sollen Netzgebiete als kapazitätslimitiert gelten, in denen die Redispatchmengen der beiden Vorjahre einen Grenzwert von drei Prozent überschreiten.
Was ist Redispatch und warum kostet es Milliarden?
Beim Redispatch werden Kraftwerke gezielt hoch- oder heruntergeregelt, um Netzengpässe zu beheben. Wenn erneuerbare Anlagen dabei abgeregelt werden müssen, erhalten die Betreiber eine Ausgleichszahlung — diese Kosten werden auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7643 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































