- Referat VN05 bzw. S05 und S09 war federführend für IRD-Förderung
- Akten aus 2013–2019 liegen nur in Papierform vor
- Bundesregierung verweist bei Sicherheitshinweisen auf Drucksache 19/24269
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7704 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrechnungshof hat die Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt in zwei abschließenden Prüfmitteilungen vom 10. und 17. Dezember 2019 kritisiert. Dabei wurde beanstandet, dass das Auswärtige Amt keine nachvollziehbare Grundlage für seine positive Einschätzung der Organisation dokumentiert hatte. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7057 Fragen zu diesem Vorgang gestellt; die vorliegende Drucksache 21/7704 ist die Antwort auf eine Nachfrage (BT-Drs. 21/7525), da die erste Antwort vom 9. Juli 2026 aus Sicht der Fragesteller zentrale Fragen zum internen Entscheidungsprozess offengelassen hatte.
Im Detail
Ihre stereotyp gegebenen Zusicherungen, alles Erforderliche sei getan, nur halt nicht dokumentiert worden, werden, je häufiger vorgetragen, desto weniger glaubwürdig.
— Bundesrechnungshof, zitiert in der Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7704
Das Auswärtige Amt hat staatliche Fördermittel an Islamic Relief Deutschland e.V. (IRD) vergeben — trotz sicherheitsbehördlicher Hinweise auf islamistische Verbindungen des internationalen Netzwerks der Organisation. Der Bundesrechnungshof hat diesen Vorgang in zwei Prüfberichten aus dem Jahr 2019 scharf kritisiert. Nun hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Nachfrage der AfD-Fraktion geantwortet, die in BT-Drs. 21/7704 vom 24. August 2026 dokumentiert ist.
Was wird gefragt?
Die AfD-Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter und Heinrich Koch hatten mit ihrer Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7525 elf konkrete Fragen zum internen Entscheidungsprozess im Auswärtigen Amt gestellt. Sie wollten wissen, welche Referate beteiligt waren, welche Erkenntnisse von BND und Verfassungsschutz vorlagen, ob Informationen mit ausländischen Partnerdiensten ausgetauscht wurden, wer letztlich die Förderbewilligung unterzeichnete und ob nach der Rechnungshofkritik interne Prozesse reformiert wurden. Hintergrund war, dass die erste Antwort der Bundesregierung vom 9. Juli 2026 (BT-Drs. 21/7057) nach Einschätzung der Fragesteller zentrale Fragen zum behördlichen Entscheidungsablauf offen gelassen hatte.
Islamic Relief Deutschland: Wer war federführend?
Eine der wenigen inhaltlich direkten Antworten betrifft die Frage nach den beteiligten Referaten. Laut Bundesregierung war der damalige Arbeitsstab humanitäre Hilfe mit der Bezeichnung VN05 federführend zuständig, später dessen Nachfolgereferate S05 und S09. Grundsätzlich werden bei Förderentscheidungen dieser Art auch das zuständige Länderreferat sowie die jeweilige Auslandsvertretung im Hinblick auf außenpolitische Bedenken einbezogen. Zu Frage 10 nach Dokumentationspflichten erläutert die Regierung, dass Grundlage der Förderentscheidung der sogenannte Antragsprüfungsvermerk gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sei. Die Projekte wurden nach Abschluss einer vertieften Verwendungsnachweisprüfung unterzogen; dabei seien keine Hinweise auf eine nicht zweckgemäße Mittelverwendung festgestellt worden.
Verweise statt Antworten bei Kernfragen
Bei den politisch sensiblen Fragen weicht die Bundesregierung auf frühere Drucksachen aus. Die Fragen 3 bis 5 — konkret: welche Erkenntnisse von BND und Bundesamt für Verfassungsschutz zum Zeitpunkt der Förderentscheidungen vorlagen, ob Informationen mit ausländischen Partnerdiensten ausgetauscht wurden und welche Empfehlungen diese Sicherheitsbehörden gaben — beantwortet die Regierung durch Verweis auf eine Antwort vom 13. November 2020 (BT-Drs. 19/24269) sowie auf BT-Drs. 19/9415 vom April 2019. Die Fragen zur Beteiligung weiterer Bundesbehörden und Ministerien (Fragen 2 und 7) sowie zur Frage, welche Reformen nach der Rechnungshofkritik umgesetzt wurden (Frage 11), werden ebenfalls durch Verweis auf BT-Drs. 21/7057 beantwortet.
Akten nur in Papierform verfügbar
Für die eingeschränkte Beantwortung nennt die Bundesregierung einen praktischen Grund: Die relevanten Projektakten aus dem Zeitraum 2013 bis 2019 liegen nicht digital vor. Sie müssten händisch recherchiert werden, wobei Teile der Unterlagen beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und beim Bundesarchiv angefordert werden müssten. Laut Bundesregierung würde eine solche Auswertung eine Bürokraft mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund erklärt sie eine weitergehende Beantwortung eines Teils der Fragen für nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.
Rechnungshof-Kritik im Wortlaut
Der Bundesrechnungshof hatte in seinem zweiten Prüfbericht formuliert: „Ihre stereotyp gegebenen Zusicherungen, alles Erforderliche sei getan, nur halt nicht dokumentiert worden, werden, je häufiger vorgetragen, desto weniger glaubwürdig.“ Diese Einschätzung zitieren die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung.
Die Fragesteller sehen darin einen Beleg dafür, dass das Auswärtige Amt trotz sicherheitsbehördlicher Hinweise Förderentscheidungen zugunsten von IRD getroffen hat, ohne dies hinreichend zu dokumentieren. Die Bundesregierung selbst stellt in ihrer Vorbemerkung fest, dass die Prüfmitteilungen des Rechnungshofes vom 10. und 17. Dezember 2019 öffentlich zugänglich sind, und verweist auf diese als abschließende Bewertung des Vorgangs. Mehr zu den grundsätzlichen Fragen parlamentarischer Finanzkontrolle findet sich im Beitrag Begriff erklärt: Budgetvetorecht.
Das Anfrageverfahren ist mit dieser Antwort abgeschlossen. Ob die AfD-Fraktion weitere parlamentarische Schritte einleitet, geht aus der Drucksache nicht hervor. Einen Überblick über weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet die Zusammenfassung Bundestag 28.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
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Unmittelbar betroffen ist das Auswärtige Amt als fördernde Behörde sowie Islamic Relief Deutschland e.V. als damaliger Zuwendungsempfänger. Mittelbar berührt das Thema alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da es um die Verwendung öffentlicher Fördermittel und die Kontrollmechanismen bei der Mittelvergabe geht.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Kernfragen — insbesondere zu Sicherheitshinweisen von BND und BfV (Fragen 3–5), zur Beteiligung anderer Bundesbehörden (Fragen 2 und 7) sowie zu Reformmaßnahmen nach der Rechnungshofkritik (Frage 11) — ausschließlich durch Verweis auf ältere Drucksachen. Bei Frage 6 zur konkreten Entscheidungsverantwortung wird ebenfalls auf Vorbemerkungen und frühere Antworten verwiesen; eine inhaltlich eigenständige Antwort bleibt aus.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Islamic Relief: Rechnungshof rügt Auswärtiges Amt →
- Antragsprüfungsvermerk
- Pflichtdokument bei staatlichen Förderentscheidungen gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO, § 44), in dem die Prüfung der Förderwürdigkeit schriftlich festgehalten wird.
- Verwendungsnachweisprüfung
- Nachträgliche Kontrolle durch die Förderbehörde, ob die bewilligten Zuwendungsmittel zweckgemäß eingesetzt wurden.
- Muslimbruderschaft
- Internationale islamistische Organisation, die in mehreren westlichen Ländern als extremistisch eingestuft oder beobachtet wird. Dem internationalen Islamic-Relief-Netzwerk werden von den Fragestellern Verbindungen zu dieser Organisation vorgeworfen.
Welche Stellen im Auswärtigen Amt entschieden über die IRD-Förderung?
Laut Antwort der Bundesregierung war federführend der damalige Arbeitsstab humanitäre Hilfe (Referat VN05) sowie dessen Nachfolgereferate S05 und S09 zuständig. Zudem wurden das Länderreferat und die jeweiligen Auslandsvertretungen einbezogen.
Warum beantwortet die Bundesregierung viele Fragen nicht vollständig?
Die Regierung begründet dies damit, dass die relevanten Projektakten aus dem Zeitraum 2013 bis 2019 nur in Papierform vorliegen und teilweise beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder dem Bundesarchiv angefordert werden müssten. Die Auswertung würde eine Bürokraft mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Hat der Bundesrechnungshof die IRD-Förderung beanstandet?
Ja, der Bundesrechnungshof hat die Förderung in zwei Prüfberichten vom 10. und 17. Dezember 2019 kritisiert. Er stellte fest, das Auswärtige Amt habe die Grundlage für seine positive Einschätzung der Organisation nicht erklären können.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7704 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































