- 431 weniger anonyme Kindesabgaben dank SchwHiAusbauG 2014–2021
- 71 Fragen zu Babyklappen, Hilfetelefon und Väterrechten gestellt
- Beratungen zur vertraulichen Geburt zeigen sinkende Tendenz seit 2019
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7740 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland kennt seit 1999 verschiedene Formen anonymer Kindesabgabe, darunter Babyklappen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) am 1. Mai 2014 wurde ein rechtlich geregelter Rahmen geschaffen, der anonyme Geburten außerhalb medizinischer Einrichtungen reduzieren soll. Evaluationen des Gesetzes aus den Jahren 2017 und 2024 bewerteten die Regelungen als Erfolg; laut Ministeriumsangaben wurden zwischen 2014 und 2021 rund 431 anonyme Kindesabgaben verhindert. Zuletzt verzeichneten Beratungen zur vertraulichen Geburt jedoch eine sinkende Tendenz, was die Fragesteller zum Anlass der Anfrage nehmen.
- 431 Fälle — So viele anonyme Kindesabgaben weniger sollen laut Bundesministerium zwischen 2014 und 2021 durch das SchwHiAusbauG verhindert worden sein.
- 1999 — In diesem Jahr wurden in Deutschland erstmals Babyklappen eingerichtet, zunächst ohne gesetzliche Regelung.
- 1. Mai 2014 — Inkrafttreten des SchwHiAusbauG, das die vertrauliche Geburt erstmals bundesweit rechtlich regelt.
- 16. Geburtstag — Ab diesem Alter können Kinder, die durch eine vertrauliche Geburt zur Welt kamen, ihre Abstammung erfahren.
- 20 Sprachen — In so vielen Sprachen ist das Hilfetelefon Schwangere in Not laut Drucksache erreichbar, darunter Arabisch, Türkisch und Ukrainisch.
Im Detail
„Es herrscht aber Einigkeit, dass einem Kind, dessen Eltern anonym bleiben, ‚ein schwerer Schaden zugefügt' wird“ (Bundestagsdrucksache 17/190, S. 24).
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7740, Fraktion der AfD
Schwangere in extremen Notsituationen haben in Deutschland seit 2014 das Recht auf eine vertrauliche Geburt — eine medizinisch begleitete Entbindung, bei der die Identität der Mutter nur einer gesetzlich zum Schweigen verpflichteten Beraterin offenbart wird. Das Kind erhält ab dem 16. Geburtstag die Möglichkeit, seine Abstammung zu erfahren. Wie gut dieses System funktioniert, welche Lücken es gibt und welche Kosten dem Bund entstehen, fragt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7740 vom 26. August 2026 mit insgesamt 71 Einzelfragen.
Was gilt aktuell?
Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Es ergänzt die seit 1999 bestehenden Babyklappen, die bis heute bundesrechtlich nicht einheitlich geregelt sind. Das Gesetz verpflichtet Beratungsstellen, Jugendämter, Krankenhäuser und Hebammen zur Mitwirkung und schafft laut Bundesfamilienministerium eine rechtssichere Handlungsgrundlage. Ein beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedeltes Hilfetelefon steht rund um die Uhr in 20 Sprachen zur Verfügung — von Deutsch und Arabisch bis Vietnamesisch.
Laut einer Datenaktualisierung des Bundesfamilienministeriums soll es zwischen 2014 und 2021 aufgrund des SchwHiAusbauG zu 431 weniger anonymen Kindesabgaben gekommen sein als ohne das Gesetz. Die Evaluationen von 2017 und 2024 bewerteten die Regelungen grundsätzlich als Erfolg. Gleichwohl verzeichnen die Beratungen zur vertraulichen Geburt nach den vorliegenden Daten eine sinkende Tendenz: In den Jahren 2017 und 2018 kamen auf eine Frau, die sich für die vertrauliche Geburt entschied, noch etwa 1,4 Frauen, die danach ein Leben mit dem Kind oder eine reguläre Adoption wählten. In den Jahren 2019 bis 2023 sank dieses Verhältnis auf nur noch 0,9.
71 Fragen zur vertraulichen Geburt
Die Kleine Anfrage der AfD gliedert sich in mehrere Themenbereiche. Zunächst fragt die Fraktion nach Grundlagendaten: Wie viele vertrauliche Geburten gab es seit 2014, aufgeschlüsselt nach Bundesländern? Welche demografischen Merkmale weisen die betroffenen Frauen auf — Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Bildungsniveau? Und wie hat sich die Nutzung des Hilfetelefons in den verschiedenen Sprachen und Kontaktkanälen (Telefon, Chat, E-Mail) entwickelt?
Ein zweiter Schwerpunkt gilt den Kosten für den Bund. Gefragt wird nach den jährlichen Ausgaben für vertrauliche Geburten seit 2014, den Kosten des Hilfetelefons sowie danach, wie häufig und in welcher Höhe der Bund Kosten zurückgefordert hat, wenn Mütter nach der Geburt ihre Anonymität aufgaben. Auch die Frage, ob fehlende Krankenversicherungen Rückforderungen unmöglich machten, ist Gegenstand der Anfrage.
Einen breiten Raum nehmen Fragen zu den Rechten von Vätern und Kindern ein. Die Fragesteller wollen wissen, ob und wie Vaterdaten bei einer vertraulichen Geburt erfasst werden, welche Rechte der Vater geltend machen kann und ob das Kind ab dem 16. Lebensjahr auch Zugang zur Identität des Vaters erhält. Zudem thematisiert die Anfrage die Empfehlung des Deutschen Ethikrats, Vaterdaten zumindest in den Adoptionsakten zu dokumentieren.
Babyklappen: Rechtliche Grauzone
Die Anfrage thematisiert auch die weiterhin rechtlich ungesicherte Lage der Babyklappen. In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2000 Babyklappen, deren Zahl, Betreiber und Standards bislang nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, ob sich eine Mutter, die ihr Kind in einer Babyklappe ablegt, einer Straftat schuldig macht, ob der Bund jemals Mittel für Errichtung oder Betrieb eingesetzt hat und wie die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zu Mindeststandards umgesetzt wurden. Auch die Frage, ob in Babyklappen gelegentlich nicht nur Neugeborene, sondern auch ältere Säuglinge oder Kinder mit Behinderungen aufgefunden wurden, stellt die Fraktion.
Darüber hinaus fragt die AfD nach der Haltung der Bundesregierung zur Empfehlung des Deutschen Ethikrats von 2017, Babyklappen und andere Angebote zur anonymen Kindesabgabe zu beenden. In der Rechtslehre ist laut Drucksache nicht umstritten, dass die anonyme Kindesabgabe in mehrfacher Hinsicht geltendem Recht widerspricht.
Weitere offene Fragen zu Kindstötungen und Abtreibungen
Die Anfrage enthält auch Fragen zur Zahl der Kindstötungen durch Mutter oder Vater seit dem Jahr 2000 sowie zur Frage, ob die vertrauliche Geburt die Anzahl von Abtreibungen reduzieren könnte. Gefragt wird zudem, ob Schwangere in fortgeschrittenem Stadium die Möglichkeit haben, in Einrichtungen die letzten Wochen vor der Entbindung anonym zu verbringen — und ob die Bundesregierung eine solche Förderung erwägt. Schließlich bittet die Fraktion um Auskunft, für wann eine erneute Evaluation des SchwHiAusbauG geplant ist und ob Gesetzesanpassungen erwogen werden.
Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Bemerkenswert ist die Breite der Anfrage: Sie umfasst statistische, rechtliche, finanzielle und ethische Aspekte eines Themenbereichs, der seit über zwei Jahrzehnten zwischen dem Schutz von Mutter und Kind, dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung und der rechtlichen Unsicherheit für Helfer abgewogen wird. Ähnlich komplexe Fragen zu vulnerablen Gruppen in Deutschland behandelt etwa auch der Beitrag zu FGM/C in Deutschland: 123.000 Betroffene, 35 offene Fragen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Schwangere in Notsituationen, die eine vertrauliche oder anonyme Geburt in Betracht ziehen, sowie die betroffenen Kinder und deren Väter. Mittelbar betroffen sind Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämter, Krankenhäuser, Hebammen sowie die Träger von Babyklappen in allen Bundesländern.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7740) wurde am 14. August 2026 eingereicht und am 26. August 2026 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- SchwHiAusbauG
- Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt trat am 1. Mai 2014 in Kraft und regelt die medizinisch begleitete, aber vertrauliche Entbindung für Schwangere in Notsituationen.
- Babyklappe
- Eine Einrichtung, in der Mütter ihr Neugeborenes anonym abgeben können, ohne Kontakt zu Personal aufnehmen zu müssen. Babyklappen sind bundesrechtlich nicht einheitlich geregelt.
- BAFzA
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben koordiniert u. a. das Hilfetelefon Schwangere in Not und ist mit der Umsetzung des SchwHiAusbauG befasst.
Was ist die vertrauliche Geburt?
Seit dem 1. Mai 2014 können Schwangere in Not ihr Kind medizinisch begleitet und anonym entbinden. Die Identität der Mutter wird nur einer Beraterin offenbart, die dem Schweigen verpflichtet ist. Das Kind kann ab dem 16. Geburtstag Kenntnis über seine Abstammung erlangen.
Was ist der Unterschied zwischen Babyklappe und vertraulicher Geburt?
Die Babyklappe ermöglicht die anonyme Abgabe eines Neugeborenen ohne jeden Kontakt, während die vertrauliche Geburt eine medizinisch begleitete Geburt mit Beratung und dokumentierter Identität der Mutter vorsieht. Babyklappen sind gesetzlich nicht bundesweit geregelt.
Wie viele anonyme Kindesabgaben wurden durch das SchwHiAusbauG verhindert?
Laut einer Datenaktualisierung des Bundesfamilienministeriums soll es zwischen 2014 und 2021 aufgrund des SchwHiAusbauG zu 431 weniger anonymen Kindesabgaben gekommen sein als ohne das Gesetz.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7740 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































