- Bundesregierung soll Kosten für Influencer-Kooperationen offenlegen
- 16 Fragen zu Social-Media-Ausgaben auf Instagram, TikTok und YouTube
- Vergleich der Öffentlichkeitsarbeit: 20. gegen 21. Wahlperiode gefordert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7741 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) veröffentlicht halbjährliche Berichte über die Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung. Laut Drucksache 21/7741 weisen diese Berichte jedoch weder die Kosten einzelner Maßnahmen noch die beauftragten externen Dienstleister aus — im Bericht für das 2. Halbjahr 2024 etwa fehlen Angaben zu Honorarhöhe, Auswahlkriterien und Vertragslaufzeiten bei Influencer-Kooperationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Juni 2020 (2 BvE 1/19) klargestellt, dass staatliche Öffentlichkeitsarbeit dort endet, wo Werbung für oder gegen im politischen Wettbewerb stehende Parteien beginnt.
Im Detail
Eine hinreichende Transparenz über Umfang, Kosten und beteiligte Akteure der Öffentlichkeitsmaßnahmen ist dabei nicht nur Voraussetzung für deren parlamentarische und öffentliche Kontrolle, sondern folgt auch unmittelbar aus dem Budgetrecht des Parlaments (Artikel 110 GG).
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7741
Wie viel gibt die Bundesregierung für ihre Öffentlichkeitsarbeit aus — und was fließt dabei an Influencer und Werbeagenturen? Diese Frage stellt die Fraktion Die Linke mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7741, eingereicht am 26. August 2026. Die 16 Fragen richten sich an alle Bundesministerien, das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) und verlangen eine detaillierte Aufschlüsselung der Kommunikationsausgaben seit dem Start der 21. Wahlperiode am 25. März 2025.
Öffentlichkeitsarbeit: Kosten und Plattformen im Fokus
Im Kern verlangt die Anfrage Auskunft darüber, welche Beträge das Bundeskanzleramt und die einzelnen Ressorts seit März 2025 für klassische Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Auftritte aufgewendet haben — aufgeschlüsselt nach Medium, Format und Plattform. Konkret fragt Die Linke nach Ausgaben für Print, Hörfunk, Fernsehen, Kino, Außenwerbung, Online-Display-Werbung und Veranstaltungen (Frage 2) sowie nach den Kosten je Social-Media-Plattform: Instagram, TikTok, YouTube, X/Twitter, Facebook und LinkedIn (Frage 3). Zum Vergleich sollen entsprechende Daten aus der gesamten 20. Wahlperiode (Oktober 2021 bis März 2025) vorgelegt werden.
Influencer auf Ministeriumsreisen
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf den Einsatz von Influencerinnen, Influencern und Content Creatorn. Die Fragesteller wollen wissen, bei wie vielen Dienstreisen von Bundesministerinnen und Bundesministern solche Personen mitreisten, welche Kosten dabei entstanden und ob sie über die bloße Reisekostenerstattung hinaus vergütet wurden (Fragen 10 bis 12). Zusätzlich wird nach den Vergabeverfahren für Influencer-Kooperationen gefragt: ob Ausschreibungen stattfanden, welche Stellen innerhalb der Ressorts entscheiden und wie Verträge dokumentiert werden (Frage 7).
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Kennzeichnungspflicht bezahlter Kooperationen: Frage 9 erkundigt sich, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass Rezipientinnen und Rezipienten bezahlte Inhalte als Werbung erkennen können, und welche internen Vorgaben dafür existieren. Auch die Auswahlkriterien für Influencer — etwa Reichweite, Zielgruppe, politische Unabhängigkeit — sind Gegenstand der Anfrage (Frage 8).
Was gilt aktuell?
Das BPA berichtet halbjährlich über die Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung. Der letzte veröffentlichte Bericht betrifft das zweite Halbjahr 2025. Laut Drucksache 21/7741 weist dieser Bericht jedoch weder die Kosten einzelner Maßnahmen noch die beauftragten externen Dienstleister aus. So führte der entsprechende Bericht für das 2. Halbjahr 2024 zwar eine „Influencer-Kooperation (bezahlt/unbezahlt)“ auf, ließ aber Honorarhöhe, Auswahlkriterien und Vertragslaufzeit offen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Juni 2020 (Az. 2 BvE 1/19) klargestellt, dass staatliche Öffentlichkeitsarbeit dort endet, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt.
Agenturen, Kampagnen und Erfolgskontrolle
Die Anfrage thematisiert auch die Ausgaben für Werbe- und Kommunikationsagenturen, inklusive Foto-, Video- und Publikationsgestaltungsagenturen, seit 2021 — je Ministerium, Bundeskanzleramt und BPA (Frage 14). Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sollen einzelne Kampagnen mit ihren jeweiligen Gesamtkosten und Auftragnehmern benannt werden; für 2027 fragt Die Linke nach geplanten Projekten (Frage 13). Frage 15 zielt auf die Erfolgskontrolle: Wie viel Prozent der Maßnahmen werden evaluiert, und welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung seit 2025 daraus? Schließlich fragt Frage 16 nach der Entwicklung des Aufwands für Tagungen und Kongresse seit 2021 und deren Finanzierungsquellen. Der politische Hintergrund: Aus Sicht der Fragesteller entsteht ein besonderer Erklärungsbedarf, wenn Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit steigen, während gleichzeitig bei der Transparenz staatlicher Kommunikation Lücken bestehen.
Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Solange die Antwort aussteht, bleiben Umfang und Kosten der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit in der 21. Wahlperiode öffentlich nicht nachvollziehbar. Auch der Bericht über die Transparenz von Ausgaben in Bundesbehörden zeigt, dass parlamentarische Kontrolle über Detailanfragen systematisch eingefordert wird.
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Betroffen sind zunächst alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die Kosten für staatliche Kommunikation aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Darüber hinaus berührt die Anfrage Influencer und Content Creator, die mit Bundesministerien zusammenarbeiten, sowie Werbe- und Kommunikationsagenturen, die im Auftrag der Bundesregierung tätig sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7741) ist am 26. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
- Behörde, die die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung koordiniert, Pressemitteilungen herausgibt und Kommunikationskampagnen steuert.
- Content Creator
- Personen, die redaktionelle Inhalte für digitale Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube produzieren und dabei oft auch bezahlt mit Unternehmen oder staatlichen Stellen kooperieren.
- Budgetrecht des Parlaments
- Das in Artikel 110 GG verankerte Recht des Bundestages, über alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes durch den Haushaltsplan zu entscheiden und so die Regierung finanziell zu kontrollieren.
Was ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)?
Das BPA koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung und berichtet halbjährlich über deren Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich Social-Media-Aktivitäten.
Darf die Bundesregierung Influencer für Kampagnen bezahlen?
Grundsätzlich ja, sofern die Kooperationen als Werbung gekennzeichnet sind und keine Wahlwerbung für Parteien darstellen — das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2020 klargestellt.
Wie lange hat die Bundesregierung Zeit zu antworten?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7741 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































