- Antisemitische Straftaten in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau
- Linke fragt seit 2008 quartalsmäßig Fallzahlen und Tatverdächtige ab
- Anfrage umfasst Q2 2026: Taten, Verletzte und Polizeioperationen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7941 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke erkundigt sich seit dem Jahr 2008 quartalsweise nach den aktuellen Fallzahlen antisemitischer Straftaten in Deutschland. Die Drucksache 21/7941 setzt diese parlamentarische Praxis mit dem zweiten Quartal 2026 fort. Als Hintergrund nennen die Fragesteller die anhaltend hohen Fallzahlen sowie wissenschaftliche Studien, darunter die Mitte-Studie 2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung und die Leipziger Autoritarismus-Studie 2024, die auf eine gesellschaftlich breite Verbreitung antisemitischer Einstellungen hinweisen.
Im Detail
Antisemitische Straftaten bedrohen jüdische Menschen in Deutschland und stellen einen Angriff auf unsere Demokratie dar.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7941, Fraktion Die Linke
Antisemitische Straftaten in Deutschland sind weiterhin ein dauerhaftes Problem. Zum zweiten Quartal 2026 — dem Zeitraum von April bis Juni 2026 — hat die Fraktion Die Linke mit BT-Drs. 21/7941 vom 9. September 2026 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Anfrage verlangt detaillierte Daten zu Anzahl, Art, Motivation und regionaler Verteilung antisemitischer Straftaten, zu Tatverdächtigen sowie zu körperlichen Opfern.
Antisemitische Straftaten: Was die Anfrage konkret erfasst
Die fünf Fragen der Drucksache decken unterschiedliche Aspekte ab. Erstens sollen Anzahl, Datum, Art und Motivation der antisemitischen Straftaten im zweiten Quartal 2026 nach Bundesländern und Ort aufgeschlüsselt werden. Zweitens fragen die Abgeordneten nach der Zahl der Tatverdächtigen, die festgenommen wurden, ebenfalls nach Bundesland und Tatmotivation differenziert. Drittens sollen Opferzahlen mit einer Unterscheidung nach leicht Verletzten, schwer Verletzten und Getöteten gemeldet werden. Viertens werden Nachmeldungen für das gesamte Jahr 2026 verlangt, um die statistische Basis für alle bisherigen Quartale zu vervollständigen. Fünftens erkundigt sich die Anfrage nach gezielten bundesweiten Polizeioperationen gegen überregionale antisemitische Straftaten und deren Ergebnissen.
Seit 2008: parlamentarische Dauerbeobachtung antisemitischer Straftaten
Die Fraktion Die Linke stellt diese Anfrage in gleichbleibender Struktur seit dem Jahr 2008. Damit gehört die quartalsmäßige Abfrage antisemitischer Straftaten zu den ältesten und konsistentesten Monitoring-Instrumenten im Deutschen Bundestag auf diesem Gebiet. Die regelmäßig veröffentlichten Antworten der Bundesregierung erlauben einen Längsschnittvergleich und machen Entwicklungen im Zeitverlauf sichtbar. Ein vergleichbarer Vorgang zu einem früheren Quartal ist der Artikel Rechtsrock-Konzerte 2026: Linke fragt Bundesregierung — auch dort geht es um die parlamentarische Beobachtung rechtsextremistischer Phänomene.
Politischer Kontext: Wo der Antisemitismus verortet wird
Nach Einschätzung der Fragesteller ist der übergroße Anteil antisemitischer Straftaten dem Rechtsextremismus zuzuordnen. Gleichzeitig weisen sie auf wissenschaftliche Studien hin, darunter die Mitte-Studie 2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung und die Leipziger Autoritarismus-Studie 2024. Diese Studien stellen laut Fragesteller fest, dass antisemitische Einstellungen in der gesamten Gesellschaft verbreitet sind — also nicht nur in offen rechtsextremistischen Milieus. Dieser Befund steht im Kontext einer breiter geführten gesellschaftlichen Debatte darüber, ob antisemitische Straftaten im Rahmen der bestehenden Polizeistatistik vollständig und zutreffend erfasst werden.
Was gilt aktuell?
Antisemitische Straftaten werden in Deutschland im Rahmen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfasst. Für die statistische Auswertung sind die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt zuständig. Die Bundesregierung fasst die gemeldeten Zahlen der Länder zusammen und beantwortet entsprechende parlamentarische Anfragen. Nachmeldungen können die zunächst veröffentlichten Quartalszahlen noch im Nachhinein verändern, weshalb Die Linke regelmäßig auch rückwirkende Korrekturen abfragt. Das Thema Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland berührt auch die Arbeit von Beauftragten gegen Antisemitismus auf Bundes- und Landesebene sowie Maßnahmen des Verfassungsschutzes.
Die Anfrage ist am 9. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Zum parlamentarischen Umgang mit ähnlichen Sicherheitsthemen siehe auch Bundestag 10.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind jüdische Menschen in Deutschland, die antisemitischen Übergriffen, Beleidigungen und Gewalt ausgesetzt sind. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da antisemitische Straftaten als Angriff auf die demokratische Grundordnung eingestuft werden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7941) ist am 9. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 GO-BT sieht die Geschäftsordnung grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
- Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
- Staatliche Erfassungskategorie für Straftaten, bei denen eine politische Motivation der Tatverdächtigen angenommen wird, darunter auch antisemitische Taten.
- Nachmeldungen
- Straftaten, die erst nach Abschluss eines Berichtszeitraums statistisch erfasst und einem früheren Quartal zugeordnet werden.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete die Bundesregierung schriftlich zu einem bestimmten Thema befragen können.
Wie oft fragt Die Linke antisemitische Straftaten ab?
Die Fraktion Die Linke stellt laut Drucksache seit 2008 jedes Quartal eine entsprechende Kleine Anfrage an die Bundesregierung.
Welchem politischen Spektrum werden die meisten Taten zugeordnet?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller ist der übergroße Anteil antisemitischer Straftaten dem Rechtsextremismus zuzuordnen.
Was wird konkret von der Bundesregierung verlangt?
Die Anfrage umfasst Daten zu Anzahl, Art und Motivation der Taten, zu Tatverdächtigen, zu Verletzten und Getöteten sowie zu bundesweiten Polizeioperationen im zweiten Quartal 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7941 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































