- 1.564 Habilitierungen 2024 – Durchschnittsalter 42 Jahre
- Viele Privatdozenten unterrichten unentgeltlich, ohne Sozialschutz
- Ab Januar 2028 greift Versicherungspflicht für Lehrbeauftragte
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7848 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Oktober 2025 veröffentlichte das Netzwerk ‚PD Prekär‘, ein Zusammenschluss von mehr als 60 Privatdozentinnen und Privatdozenten, einen offenen Brief an die Wissenschaftsministerkonferenz, den über 3.000 Personen unterzeichneten. Darin forderten sie eine strukturelle Reform der Rahmenbedingungen für habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Laut Statistischem Bundesamt habilitierten sich im Jahr 2024 insgesamt 1.564 Personen an deutschen Hochschulen, ihr Durchschnittsalter lag bei rund 42 Jahren. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) sieht Höchstbefristungsdauern vor, die für viele Privatdozenten nach der Habilitation bereits ausgeschöpft sind, sodass weitere befristete Beschäftigungen im Regelfall ausgeschlossen sind.
- 1.564 — Habilitierungen an deutschen Hochschulen im Jahr 2024 (Statistisches Bundesamt)
- ca. 42 Jahre — Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Habilitation
- 60+ — Mitglieder des Netzwerks ‚PD Prekär‘, das strukturelle Reformen fordert
- 3.000+ — Unterzeichnende des offenen Briefs an die Wissenschaftsministerkonferenz (Oktober 2025)
- 1. Januar 2028 — Datum, ab dem die neue Versicherungspflicht für Lehrbeauftragte greift
Im Detail
Um den Titel der bzw. des PD führen zu dürfen, müssen sie im Regelfall Lehre ohne Vergütung („Titellehre“) erbringen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7848, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tausende hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterrichten an deutschen Universitäten ohne Bezahlung – und das als Pflichtleistung, um ihren akademischen Titel nicht zu verlieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7848 vom 7. September 2026 diese strukturelle Prekarität der Privatdozentinnen und Privatdozenten (PD) in Deutschland und stellt der Bundesregierung 23 detaillierte Fragen.
Privatdozenten: Wer ist betroffen?
Im Jahr 2024 habilitierten sich laut Statistischem Bundesamt 1.564 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Hochschulen. Ihr Durchschnittsalter bei der Habilitation lag bei rund 42 Jahren. Die Habilitation gilt traditionell als höchste Hochschulprüfung und weist die Befähigung zu selbstständiger Forschung und Lehre nach. Wer sie erfolgreich abschließt, darf den Titel Privatdozentin oder Privatdozent führen – doch dieser Titel ist mit erheblichen Pflichten verbunden: Um die sogenannte venia legendi, die Lehrbefugnis, aufrechtzuerhalten, müssen Privatdozenten im Regelfall regelmäßig Lehrveranstaltungen anbieten – ohne dafür vergütet zu werden. Diese Titellehre ist unentgeltlich und trägt gleichzeitig zur regulären Lehrversorgung an Hochschulen bei.
Befristung, Lücken und fehlende Sozialversicherung
Die Situation wird durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) verschärft. Viele Privatdozenten haben nach ihrer Habilitation die gesetzlichen Höchstbefristungsdauern bereits ausgeschöpft. Eine erneute befristete Anstellung an einer Hochschule ist dann im Regelfall ausgeschlossen. Wer eine Vertretungsprofessur übernimmt, arbeitet laut Drucksache in einem „Dienstverhältnis eigener Art“ – weder nach Tarifvertrag noch mit Personalratsvertretung. Sind Privatdozenten als Akademische Räte beschäftigt, so befinden sie sich auf Beamtenstellen auf Zeit, nach deren Ablauf keine soziale Absicherung besteht. In Beschäftigungslücken zwischen befristeten Stellen sind viele Privatdozenten nach Einschätzung der Fragesteller weder in der gesetzlichen Renten-, Kranken- noch Arbeitslosenversicherung abgesichert. Die Anfrage fragt die Bundesregierung explizit, in welchem Umfang diese Versicherungslücken bestehen.
Zusätzliche Brisanz gewinnt das Thema durch die ab 1. Januar 2028 greifende Versicherungspflicht für Lehrbeauftragte sowie die Übergangsregelung in § 127 SGB IV. Die Anfrage fragt, wie die Bundesregierung die Reichweite dieser Regelungen für Privatdozenten mit Titellehre bewertet – also für jene, die ohne Entgelt unterrichten und damit womöglich keinen klaren sozialversicherungsrechtlichen Status haben.
Chancengleichheit und Mobilitätshürden
Ein weiterer Schwerpunkt der Kleinen Anfrage betrifft die Chancengleichheit. Laut Drucksache benachteiligt die Pflicht zur unentgeltlichen Titellehre besonders Personen mit Sorgepflichten oder ohne finanzielle Rücklagen. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann sich kostenlose Lehrverpflichtungen kaum leisten. Hinzu kommen Mobilitätshürden: Privatdozenten sind mit durchschnittlich 42 Jahren deutlich älter als Wissenschaftler in früheren Karrierephasen – was einen Ortswechsel für befristete Anschlussstellen durch familiäre Bindungen oft erschwert. Die Grünen fragen, ob bestehende Förderprogramme von DFG und DAAD diese besonderen Lebensumstände berücksichtigen. Auch sogenannte Hausberufungsverbote, die einen Verbleib an der eigenen Universität untersagen, stehen auf dem Prüfstand der Anfrage.
Drittmittelzugang und die Postdoc-Habil-Lücke
Die Fraktion beleuchtet auch die eingeschränkten Möglichkeiten habilitierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, eigenständig Forschungsmittel einzuwerben. Die Förderinstrumente der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind laut Anfrage überwiegend auf frühe Karrierephasen ausgerichtet. Privatdozenten ohne feste Hochschulstelle haben dadurch strukturelle Nachteile bei der Beantragung einer „Eigenen Stelle“. Die Anfrage erkundigt sich nach der Zahl der DFG-Einzelförderanträge in den letzten fünf Jahren von Antragstellenden mit Habilitation, aber ohne Professur, sowie nach der jeweiligen Bewilligungsquote. Darüber hinaus fragt sie, ob die Bundesregierung Bedarf sieht, spezifische Förderinstrumente für die sogenannte „Postdoc-Habil-Lücke“ zu schaffen – also die Phase zwischen Habilitation und erster Berufung auf eine Professur. Vergleichbare Fragen zu Rahmenbedingungen für Forschung thematisiert auch der Antrag zur grundlegenden Verbesserung der Forschungsrahmenbedingungen.
Netzwerk PD Prekär und politische Forderungen
Hintergrund der Anfrage ist auch der Druck aus der Wissenschaftsgemeinschaft selbst: Das Netzwerk „PD Prekär“, ein Zusammenschluss von mehr als 60 Privatdozentinnen und Privatdozenten, richtete im Oktober 2025 einen offenen Brief an die Wissenschaftsministerkonferenz, den über 3.000 Personen unterzeichneten. Darin forderten sie eine Reform der Rahmenbedingungen für habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Anfrage fragt die Bundesregierung, ob sie Kenntnis von diesem Brief hat, welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht und ob bereits Gespräche mit dem Netzwerk stattgefunden haben. Ähnliche Debatten über den Verlust von Fachkräften aus der deutschen Wissenschaft beleuchtet auch der Beitrag zu Brain Drain und Rückkehrprogrammen für Wissenschaftler.
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Unmittelbar betroffen sind die rund 1.564 jährlich neu Habilitierten sowie alle bestehenden Privatdozentinnen und Privatdozenten an deutschen Hochschulen. Besonders benachteiligt sind laut Anfrage Personen mit Sorgepflichten, etwa für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne finanzielle Rücklagen, die auf die unvergütete Titellehre angewiesen sind. Mittelbar sind auch Studierende betroffen, da Titellehre zur regulären Lehrversorgung an Hochschulen beiträgt.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7848) ist am 7. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zu beantworten; eine gesetzlich festgelegte Frist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt ist vorgesehen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Habilitation
- Die Habilitation ist die höchste Hochschulprüfung in Deutschland und weist die Befähigung zu selbstständiger Forschung und Lehre nach. Sie berechtigt zur Führung des Titels Privatdozentin bzw. Privatdozent.
- WissZeitVG
- Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt die Befristung von Arbeitsverträgen im Hochschul- und Forschungsbereich und legt Höchstbefristungsdauern für Qualifizierungsphasen fest.
- Venia legendi
- Die Lehrbefugnis (venia legendi) ist das Recht, an einer Hochschule selbstständig Lehrveranstaltungen abzuhalten. Privatdozenten müssen sie durch regelmäßige Lehre aufrechterhalten.
Was ist Titellehre?
Titellehre bezeichnet Lehrveranstaltungen, die Privatdozenten unentgeltlich halten müssen, um ihre Lehrbefugnis (venia legendi) und damit ihren Titel aufrechtzuerhalten.
Warum haben Privatdozenten oft keine Sozialversicherung?
Da viele Privatdozenten die Höchstbefristungsdauer des WissZeitVG ausgeschöpft haben, können sie keine neue befristete Stelle mehr antreten. In Phasen ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind sie nicht in der Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Was ändert sich ab Januar 2028 für Lehrbeauftragte?
Ab dem 1. Januar 2028 greift eine gesetzliche Versicherungspflicht für Lehrbeauftragte, deren Reichweite für Privatdozenten mit Titellehre die Anfrage ausdrücklich thematisiert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7848 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































