- Sprengstoff-Drohne traf im August 2026 Flugzeug am Flughafen Leipzig
- BKA registrierte 2025 über 1.000 verdächtige Drohnenflüge in Deutschland
- Grüne fordern Bundesgesetz: Drohnenabwehr zur Aufgabe der Bundespolizei machen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7669 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Anfang August 2026 wurde am Flughafen Leipzig/Halle eine mit militärischem Sprengstoff bestückte Drohne nahe einer ukrainischen Antonow-Transportmaschine entdeckt. Die Sensorik des Flughafens hatte das Objekt nicht registriert. DNA-Spuren auf der Drohne sollen laut Medienberichten auch im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf ein DHL-Flugzeug aus dem Jahr 2024 dokumentiert worden sein, der Sicherheitskreisen zufolge Russland zugerechnet wird. Die Bundesregierung erklärte Russland für den Vorfall verantwortlich und kündigte diplomatische Konsequenzen an. Das Bundeskriminalamt registrierte im Jahr 2025 nach Angaben der Antragsteller über 1.000 verdächtige Drohnenflüge; an deutschen Flughäfen stiegen die gemeldeten Flugobjekte im ersten Halbjahr 2026 um 64 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
- Über 1.000 — verdächtige Drohnenflüge registrierte das BKA allein im Jahr 2025 in Deutschland.
- 166 Flugobjekte — wurden im ersten Halbjahr 2026 an deutschen Flughäfen gemeldet, 64 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
- Mehrere Hundert — sicherheitsrelevante Drohnenzwischenfälle verzeichnete die Bundeswehr seit Beginn der russischen Vollinvasion der Ukraine.
- 300 statt 150 — Einsatzkräfte im Drohnenabwehrzentrum hat Bundesinnenminister Dobrindt laut Antrag angekündigt — eine Verdoppelung der ursprünglich geplanten Zahl.
Im Detail
Von unbemannten Flugobjekten (Drohnen) gehen stetig wachsende Gefahren für die innere Sicherheit Deutschlands aus. Entsprechende Erkenntnisse liegen schon seit vielen Jahren vor.
— Feststellungsteil, BT-Drs. 21/7669
Am Flughafen Leipzig/Halle hat sich Anfang August 2026 ein Vorfall ereignet, der die Schwächen der deutschen Drohnenabwehr schlagartig sichtbar macht: Eine mit militärischem Sprengstoff bestückte Drohne schlug auf der Tragfläche einer ukrainischen Antonow-Transportmaschine ein — direkt über den Treibstofftanks. Die am Flughafen installierte Sensorik hatte das Objekt nicht erkannt. Eine Explosion hätte laut BT-Drs. 21/7669 voraussichtlich zu katastrophalen Schäden geführt. Die Bundesregierung machte Russland für den Angriff verantwortlich.
Dieser Vorfall ist der unmittelbare Auslöser des Antrags, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 20. August 2026 in den Bundestag eingebracht hat. Das Dokument mit der Nummer 21/7669 fordert ein umfassendes Bundesgesetz zur Drohnenabwehr und benennt dabei konkrete Defizite: Das Bundeskriminalamt registrierte im Jahr 2025 über 1.000 verdächtige Drohnenflüge. Im ersten Halbjahr 2026 wurden an deutschen Flughäfen 166 Flugobjekte gemeldet — ein Anstieg von 64 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Bundeswehr verzeichnet seit Beginn der russischen Vollinvasion der Ukraine mehrere Hundert sicherheitsrelevante Drohnenzwischenfälle.
Was gilt aktuell bei der Drohnenabwehr?
Die Drohnenabwehr ist in Deutschland derzeit zwischen Bund, Ländern und verschiedenen Behörden aufgeteilt — eine klare Gesamtzuständigkeit fehlt. Das Luftsicherheitsgesetz und das Bundespolizeigesetz enthalten zwar Regelungen, die laut Antrag aber Zuständigkeiten nicht abschließend klären und nur bestimmte Ausnahmekonstellationen erfassen. Ein eigenständiges, umfassendes Bundesgesetz zur Drohnengefahrenabwehr existiert nicht. Betreiber kritischer Infrastruktur dürfen Drohnen gegenwärtig nicht selbst abwehren; die rechtliche Grundlage dafür wird noch geprüft.
Kernforderungen des Antrags
Die Grünen-Fraktion fordert die Bundesregierung in sieben Punkten auf zu handeln. Zentrales Element ist ein Gesetzentwurf, der die Drohnenabwehr umfassend regelt und die Zuständigkeit bei der Bundespolizei bündelt. Verfassungsrechtlich stützt der Antrag dies auf Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG, der dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr zuweist. Drohnen zählen nach herrschender Rechtslage zum Luftverkehr. Daneben soll der Bund ein Echtzeit-Lagebild des unteren Luftraums aufbauen — unter anderem durch ein bundesweites Detektionsnetz, die Prüfung verpflichtender Erkennbarkeitsstandards wie ADS-L und die flächendeckende Einführung sogenannter U-Spaces als digitale Luftraumstrukturen.
Flughäfen, Bundeswehreinrichtungen und weitere Einrichtungen kritischer Infrastruktur sollen bei der technischen Ausrüstung priorisiert werden. Die Bundespolizei soll personell gestärkt werden; Bundesinnenminister Dobrindt hat nach Angaben der Antragsteller bereits angekündigt, die Zahl der Einsatzkräfte im Drohnenabwehrzentrum von 150 auf 300 zu verdoppeln. Die Grünen fordern zudem, dass der Bund die Bundesländer finanziell und technisch beim Aufbau eigener Abwehrfähigkeiten unterstützt.
Drohnenabwehr: Kritik am bisherigen Vorgehen
Der Antrag übt deutliche Kritik am Bundesinnenminister. Laut Drucksache stoße das mit großem Aufwand eingeweihte Drohnenabwehrzentrum selbst bei den beteiligten Behörden auf Skepsis; seine tatsächliche Einsatzfähigkeit sei zweifelhaft. Die Ankündigung eines Technologiezentrums Drohnensicherheit nach dem Leipziger Vorfall bezeichnen die Antragsteller als Symbolpolitik. Diese Wertung ist die Position der antragstellenden Fraktion. Unabhängig davon steht fest: Einen gesetzlichen Rahmen, der Drohnenabwehr als bundeseinheitliche Aufgabe mit klarer Behördenzuständigkeit definiert, gibt es bislang nicht.
Die Fraktion verweist auch auf einen früheren Bundestagsbeschluss (BT-Drs. 21/4322, Ziffer II. 1.), mit dem die Bundesregierung bereits zur Prüfung von Detektions- und Abwehrmöglichkeiten aufgefordert worden war. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Für einen breiteren Koordinierungsrahmen fordert der Antrag einen Drohnengipfel im Kanzleramt, an dem Vertreter von Bundes- und Landespolizeien, Nachrichtendiensten, der Deutschen Flugsicherung und der Privatwirtschaft teilnehmen sollen.
Der Antrag steht im Kontext einer wachsenden sicherheitspolitischen Debatte über hybride Bedrohungen aus Russland. Der Kanzler hatte im Herbst 2025 einen Aktionsplan gegen hybride Kriegsführung angekündigt; auf dem Gebiet der Drohnenabwehr bestehen nach Einschätzung der Antragsteller trotzdem weiterhin zahlreiche Schutzlücken.
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Betroffen sind vor allem Betreiber kritischer Infrastruktur wie Flughäfen, Energieversorger und Bundeswehreinrichtungen. Mittelbar sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, die Flughäfen nutzen oder in der Nähe sicherheitsrelevanter Anlagen leben. Bundespolizei und Landespolizeien stehen vor der praktischen Herausforderung ungeklärter Zuständigkeiten.
Der Antrag (BT-Drs. 21/7669) wurde am 20. August 2026 eingebracht und muss zunächst dem zuständigen Ausschuss — voraussichtlich dem Innenausschuss — überwiesen werden. Dort findet die inhaltliche Beratung statt, bevor der Bundestag im Plenum über Annahme oder Ablehnung abstimmt.
- KRITIS
- Kritische Infrastrukturen sind Anlagen und Systeme, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Folgen für die öffentliche Versorgung hätte, etwa Kraftwerke, Wasserwerke oder Krankenhäuser.
- U-Space
- Digitale Luftraumstruktur für den unteren Luftraum, die eine geregelte und überwachte Nutzung durch Drohnen ermöglichen soll — vergleichbar mit dem Flugsicherungssystem im bemannten Luftverkehr.
- ADS-L
- Automatic Dependent Surveillance – Light: ein elektronisches Erkennbarkeitssystem, mit dem Luftfahrzeuge im unteren Luftraum automatisch ihre Position übermitteln und so für Behörden sichtbar werden.
Was ist am Flughafen Leipzig im August 2026 passiert?
Eine mit militärischem Sprengstoff bestückte Drohne wurde nahe einer ukrainischen Antonow-Transportmaschine entdeckt. Die am Flughafen verbaute Sensorik hatte die Drohne nicht erkannt. Auf der sichergestellten Drohne wurden DNA-Spuren gefunden, die laut Medienberichten mit einem früheren Brandanschlag auf ein DHL-Flugzeug in Verbindung stehen sollen.
Was konkret fordern die Grünen in ihrem Antrag?
Die Fraktion fordert ein Bundesgesetz, das die Drohnenabwehr umfassend regelt und die Zuständigkeit bei der Bundespolizei bündelt. Zusätzlich soll ein Echtzeit-Lagebild des unteren Luftraums aufgebaut, ein Drohnengipfel im Kanzleramt einberufen und das bestehende Drohnenabwehrzentrum voll einsatzfähig gemacht werden.
Wie viele Drohnenvorfälle gab es zuletzt in Deutschland?
Das Bundeskriminalamt hat laut Antrag allein im Jahr 2025 über 1.000 verdächtige Drohnenflüge registriert. Im ersten Halbjahr 2026 wurden an deutschen Flughäfen 166 Flugobjekte gemeldet, was einem Anstieg von 64 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7669 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































