- NGF-Teilprojekt des FCAS ist beendet, Verhandlungen laufen
- FCAS-Gesamtsystem soll ab 2040 einsatzbereit sein
- Kosten und Vertragsdetails bleiben vorerst geheim
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7887 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Future Combat Air System (FCAS) ist das größte europäische Rüstungskooperationsprojekt der Gegenwart. Deutschland, Frankreich und Spanien arbeiten seit 2017 daran, ein vernetztes Luftkampfsystem der sechsten Generation zu entwickeln. Das Herzstück war der New Generation Fighter — ein gemeinsamer Kampfjet, der Eurofighter und Rafale langfristig ablösen sollte. Unterschiedliche militärische Anforderungen (Frankreich benötigt einen trägerbasierten, nuklearfähigen Jet; Deutschland fokussiert auf Bündnisverteidigung mit großer Reichweite) sowie industriepolitische Konflikte führten zum Scheitern dieses Teilprojekts. Die verbliebenen Programmteile — unbemannte Systeme (Remote Carrier), Vernetzung (Air Combat Cloud) — werden weiterverfolgt.
Im Detail
Eine Fähigkeitslücke ist durch das Auslaufen des Next Generation Weapon System-Programms nicht entstanden. Die bestehenden Systeme sind integraler Bestandteil eines FCAS und werden entsprechend ihrer Kompatibilität in das Gesamtsystem integriert.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7887, Antwort zu Fragen 5–5d
Das europäische Kampfjet-Programm FCAS hat seinen wichtigsten Baustein verloren: Das Teilprojekt New Generation Fighter (NGF), der gemeinsame Kampfjet von Deutschland, Frankreich und Spanien, ist gescheitert. Die Bundesregierung hat am 7. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7603) in der Drucksache 21/7887 geantwortet — und dabei zahlreiche Kernfragen zu Kosten, Vertragsfolgen und strategischen Alternativen offen gelassen.
FCAS-Teilprojekt NGF: Was ist bekannt?
Das Next Generation Weapon System-Programm (NGWS), zu dem der NGF gehörte, läuft laut Bundesregierung vertraglich aus. Ein vorzeitiger Abschluss des NGF-Anteils werde derzeit verhandelt. Konkrete Angaben zu bereits aufgewendeten Mitteln, zu Nutzerrechten an Komponenten, Daten, Software und Lizenzen sowie zu vertraglichen Konsequenzen macht die Bundesregierung nicht. Sie begründet dies mit dem laufenden Verhandlungsprozess und dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbar sei.
Was gilt aktuell für die Bundeswehr-Luftverteidigung?
Die Bundesregierung erklärt ausdrücklich, dass durch das Auslaufen des NGWS-Programms keine Fähigkeitslücke entstanden sei. Die bestehenden Systeme — darunter der Eurofighter und die F-35A — seien integraler Bestandteil eines künftigen FCAS-Gesamtsystems und würden entsprechend ihrer Kompatibilität integriert. Risiken bei Daten-, Lizenz- und Softwarenutzungen sowie Interoperabilitätsrisiken zwischen F-35A und unbemannten Systemen werden nach Angaben der Regierung fortlaufend analysiert, seien derzeit aber nicht quantifizierbar.
Zeithorizont: FCAS-Nutzung ab 2040 geplant
Trotz des NGF-Scheiterns hält die Bundesregierung am Gesamtprogramm FCAS fest. Bei FCAS handele es sich um ein stufenweise aufwachsendes Gesamtsystem, das fortlaufend durch weitere Komponenten ergänzt werde. Eine Nutzung ab 2040 sei vorgesehen. Fortgeführt werden laut Drucksache insbesondere die unbemannten Remote Carrier, die Vernetzungsarchitektur Air Combat Cloud sowie das New Generation Weapon System als übergeordneter Rahmen.
MGCS und Spanien: Verweise statt Antworten
Zu Fragen über das parallele Landprojekt Main Ground Combat System (MGCS) teilt die Bundesregierung mit, dass Frankreich weiterhin aktiver Partner sei. Deutschland und Frankreich hätten zuletzt im Rahmen des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrats am 17. Juli 2026 ihren Willen zur Fortentwicklung des MGCS bekräftigt. Zum Inhalt vertraulicher Gespräche mit Spanien nach dem NGF-Scheitern äußert sich die Bundesregierung nicht — die Vertraulichkeit diplomatischer Gespräche auf hoher politischer Ebene sei für den Schutz der auswärtigen Beziehungen entscheidend.
Nationaler Forschungspfad: Combat Fighter System Nucleus
Als komplementären Ansatz zu den internationalen Aktivitäten verfolgt Deutschland das nationale Forschungsprogramm Combat Fighter System Nucleus (CFSN). Ziel ist die Bereitstellung von unbemannten Experimentalplattformen (Unmanned Combat Aerial Vehicle), die Teilfähigkeiten für das FCAS liefern sollen. Details zu Stufen und Tiefe des Programms nennt die Bundesregierung nicht.
Exportfähigkeit und Parallelentwicklungen
Auf die Frage, ob ein multinationales Rüstungsprojekt langfristig exportfähig sei, antwortet die Bundesregierung, dass Exportrahmenbedingungen stets einzelfallabhängig seien und abstrakt nicht beantwortet werden könnten. Die parallel existierenden europäischen Kampfflugzeuglinien — etwa Eurofighter, Rafale und künftig GCAP — bewertet die Bundesregierung als komplementär: Sie bedienten unterschiedliche Anforderungen, entscheidend sei die Interoperabilität im Einsatz.
Die Drucksache 21/7887 macht deutlich, dass zentrale Fragen zur strategischen Neuausrichtung der deutschen Luftverteidigung nach dem NGF-Aus parlamentarisch derzeit kaum zu beantworten sind — solange die Verhandlungen über die Programm-Abwicklung andauern. Beobachter der europäischen Verteidigungspolitik verfolgen parallel, ob Deutschland Anschluss an das britisch-japanisch-italienische Programm GCAP oder andere Kooperationsformate sucht.
Weiterlesen:
- Agentische KI in der Bundesverwaltung: 3,4 Mio. Euro investiert
- Business Scouts for Development: 62 Mio. Euro mit Mängeln
Betroffen sind in erster Linie die deutsche Rüstungsindustrie (insbesondere Airbus und seine Partner), die Bundeswehr als künftiger Nutzer sowie die europäische Verteidigungskooperation insgesamt. Mittelbar sind alle Steuerzahler berührt, da erhebliche öffentliche Mittel in das NGF-Teilprojekt geflossen sind — deren genaue Höhe die Bundesregierung in dieser Drucksache nicht beziffert.
Die Bundesregierung weicht bei den zentralen Fragen zu Kosten, Vertragsfolgen, Nutzerrechten und Gesprächsinhalten mit Spanien unter Berufung auf laufende Verhandlungen sowie den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung aus. Nur einzelne Sachfragen — etwa zur Fähigkeitslücke, zum CFSN und zum Zeithorizont 2040 — werden inhaltlich beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. FCAS nach NGF-Scheitern: Deutschlands Optionen →
- FCAS (Future Combat Air System)
- Europäisches Rüstungsprogramm von Deutschland, Frankreich und Spanien zur Entwicklung eines vernetzten Luftkampfsystems der sechsten Generation, bestehend aus bemannten und unbemannten Komponenten.
- New Generation Fighter (NGF)
- Geplanter neuer Kampfjet als Kernelement des FCAS; das Teilprojekt wurde beendet, da sich Deutschland und Frankreich nicht auf gemeinsame militärische Anforderungen einigen konnten.
- Remote Carrier
- Unbemannte Flugsysteme, die zusammen mit bemannten Kampfjets im FCAS-Verbund operieren sollen und weiterhin entwickelt werden.
Was ist der New Generation Fighter (NGF)?
Der NGF war der geplante neue Kampfjet im Rahmen des FCAS-Programms von Deutschland, Frankreich und Spanien. Das Teilprojekt ist beendet; ein vorzeitiger Vertragsabschluss wird verhandelt.
Was passiert jetzt mit dem FCAS-Programm insgesamt?
Laut Bundesregierung läuft das übergeordnete FCAS-Programm weiter. Komponenten wie Remote Carrier, Air Combat Cloud und das New Generation Weapon System werden fortgeführt. Eine Nutzung ab 2040 ist vorgesehen.
Warum beantwortet die Bundesregierung viele Fragen nicht?
Die Regierung beruft sich auf laufende Verhandlungen, den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie den Schutz vertraulicher diplomatischer Gespräche.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7887 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































