Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8261 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 650.000 ME/CFS-Erkrankte tragen Behandlungskosten oft selbst
- G-BA ließ im April 2026 nur vier Off-Label-Wirkstoffe zu
- 14 Fragen zur Auswahl der Medikamente und Patientenbeteiligung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im April 2026 vier Wirkstoffe für den Off-Label-Use zur Behandlung von Long/Post-COVID als verordnungsfähig eingestuft. Für ME/CFS-Erkrankte ohne COVID-Vorgeschichte gilt laut Drucksache davon lediglich eines der vier Medikamente. Die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS und das Charité Fatigue Centrum empfehlen in einem Praxisleitfaden eine deutlich breitere Palette an Medikamenten, darunter Low Dose Naltrexon und Pyridostigmin. Ein zugelassenes spezifisches Arzneimittel oder eine anerkannte Therapie für ME/CFS existiert in Deutschland bisher nicht.
- 650.000 — geschätzte Zahl der ME/CFS-Erkrankten in Deutschland laut Drucksache.
- 4 — Wirkstoffe, die der G-BA im April 2026 für Long/Post-COVID im Off-Label-Use verordnungsfähig gemacht hat.
- 1 — dieser vier Wirkstoffe gilt laut Drucksache auch für ME/CFS-Erkrankte ohne COVID-Vorgeschichte.
- 22 — Medikamente auf der österreichischen Off-Label-Liste der MedUni Wien, die von den dortigen Krankenkassen erstattet werden.
- 14 — Fragen, die die Fraktion Die Linke der Bundesregierung in BT-Drs. 21/8261 stellt.
Im Detail
Der G‑BA unterscheidet ohne nachvollziehbare Begründung zwischen Long-/Post-COVID und ME/CFS, sodass Patientinnen und Patienten, die bereits vor der COVID‑19-Pandemie infolge anderer Erreger an ME/CFS erkrankt sind, weitgehend von einer Behandlung ausgeschlossen werden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8261
Rund 650.000 Menschen in Deutschland leiden an Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) — viele davon als Folge einer COVID-19-Infektion. Weil es kein spezifisch zugelassenes Medikament gegen ME/CFS gibt, greifen Ärztinnen, Ärzte und Betroffene auf Präparate im Off-Label-Use zurück: Mittel, die für andere Indikationen zugelassen sind, aber im Einzelfall auch bei ME/CFS eingesetzt werden. Die Crux dabei ist die Finanzierung — solange die Krankenkassen ein Medikament nicht erstatten, bleibt die Rechnung bei den Patientinnen und Patienten.
Off-Label-Medikamente und die Frage der Kassenerstattung
Im April 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vier Wirkstoffe für Long/Post-COVID im Off-Label-Use als verordnungsfähig eingestuft. Damit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen erstmals die Kosten für diese Mittel — allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Nur eines der vier Medikamente gilt laut Drucksache 21/8261 auch für ME/CFS-Erkrankte, die nicht infolge von COVID-19, sondern durch andere Erreger erkrankt sind. Zu den vier Wirkstoffen gehören auch die Antidepressiva Agomelatin und Vortioxetin, die nach Angaben der Fragesteller im Vergleich zu anderen Off-Label-Präparaten bislang seltener bei ME/CFS eingesetzt wurden.
Medikamente wie Low Dose Naltrexon (LDN), Pyridostigmin oder Low Dose Aripiprazol (LDA), die laut Praxisleitfaden der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS und des Charité Fatigue Centrums empfohlen werden und die in anderen EU-Staaten bereits verbreitet eingesetzt werden, fehlen hingegen auf der G-BA-Liste. Aus Sicht der Patientenorganisation Bundesverband ME/CFS Fatigatio e.V. deckt die veröffentlichte Liste die Bedürfnisse der Erkrankten nicht ausreichend ab.
Kritik an der Trennung von Long/Post-COVID und ME/CFS
Ein zentraler Streitpunkt in der parlamentarischen Anfrage ist die Unterscheidung, die der G-BA zwischen Long-/Post-COVID und ME/CFS vornimmt. Die Fraktion Die Linke lehnt diese Trennung laut Drucksache ab und behandelt beide Erkrankungsbilder in der Anfrage als ein Thema. Aus Sicht der Fragesteller schließt die aktuelle G-BA-Entscheidung Menschen, die bereits vor der COVID-19-Pandemie an ME/CFS erkrankten, weitgehend von der Kassenerstattung aus — ohne dass hierfür eine nachvollziehbare medizinische Begründung gegeben werde.
Betroffene und Verbände verweisen in diesem Zusammenhang häufig auf Österreich: Dort gibt es eine von der MedUni Wien und den österreichischen Krankenkassen anerkannte Off-Label-Liste mit 22 Medikamenten, deren Kosten vollständig erstattet werden. Zum Vergleich: In Deutschland sind es vier.
14 Fragen an die Bundesregierung
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8261, eingereicht am 29. September 2026 von Abgeordneten der Fraktion Die Linke um Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, richtet 14 konkrete Fragen an die Bundesregierung. Darin geht es unter anderem um:
Ziele und Zusammensetzung der Expertengruppe: Mit welchem Ziel wurde die Expertengruppe „Long COVID Off-Label Use“ einberufen? Wurden Patientenorganisationen in den Prozess einbezogen, und wenn ja, welche?
Berücksichtigung von Fachlisten und internationalen Standards: Inwieweit floss die Medikamentenliste des Charité Fatigue Centrums in die Empfehlung ein? Wurden Zulassungspraktiken anderer EU-Staaten wie Österreich beim G-BA-Beschluss berücksichtigt?
Begründung der Medikamentenauswahl: Warum hat sich der G-BA auf genau diese vier Wirkstoffe beschränkt? Weshalb fehlen Mittel wie LDN, Pyridostigmin oder Dexamfetamin, obwohl sie von der Charité empfohlen werden und in anderen EU-Ländern bereits zugelassen sind?
Anerkennung als körperliche Erkrankung: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ME/CFS eine schwere körperliche Krankheit ist? Falls ja, warum werden keine weiteren Medikamente zugelassen, die somatische Kernsymptome adressieren?
Stigmatisierung und weitere Unterstützung: Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um der Wahrnehmung von ME/CFS als rein psychische Erkrankung entgegenzuwirken? Und wie sollen Betroffene und ihre Angehörigen über die Arzneimittelzulassung hinaus entlastet werden?
Was gilt aktuell?
Derzeit sind in Deutschland keine spezifischen Therapien oder Medikamente für ME/CFS zugelassen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Off-Label-Medikamente grundsätzlich nur, wenn der G-BA sie ausdrücklich als verordnungsfähig einstuft. Für Long/Post-COVID gilt seit April 2026 eine begrenzte Liste von vier Wirkstoffen; für ME/CFS im engeren Sinne bleibt die Erstattungssituation weiterhin eingeschränkt. Wer nicht unter die neuen G-BA-Regelungen fällt, muss die Kosten für Off-Label-Präparate selbst tragen — unabhängig von deren klinischer Evidenz.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage steht noch aus. Fragen zur Finanzierung und Versorgung im Gesundheitssystem stehen derzeit auch in anderen Bereichen im Fokus — etwa beim Thema GKV-Selbstverwaltung.
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Direkt betroffen sind schätzungsweise 650.000 Menschen in Deutschland, die an ME/CFS erkrankt sind — ein Großteil infolge einer COVID-19-Infektion. Sie müssen Behandlungskosten für nicht verordnungsfähige Medikamente bislang selbst tragen. Mittelbar betroffen sind auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige der Erkrankten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8261) ist am 29. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde an das Bundeskanzleramt weitergeleitet. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung Zeit zu antworten. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- Off-Label-Use
- Einsatz eines zugelassenen Medikaments außerhalb seiner genehmigten Indikation, zum Beispiel für eine andere Krankheit als ursprünglich zugelassen.
- G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)
- Oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen; er entscheidet unter anderem, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung erstattet.
- ME/CFS
- Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom — eine schwere neuroimmunologische Erkrankung mit extremer Erschöpfung, Muskelschmerzen und kognitiven Einschränkungen, die auch als Folge von COVID-19 auftreten kann.
Was ist Off-Label-Use bei Medikamenten?
Off-Label-Use bezeichnet den Einsatz zugelassener Medikamente außerhalb ihrer offiziellen Zulassung — etwa für eine andere Krankheit als ursprünglich genehmigt. Krankenkassen erstatten solche Mittel in der Regel nur, wenn der G-BA dies ausdrücklich gestattet.
Welche vier Medikamente hat der G-BA im April 2026 zugelassen?
Laut Drucksache wurden vier Wirkstoffe für Long/Post-COVID im Off-Label-Use verordnungsfähig gemacht, darunter die Antidepressiva Agomelatin und Vortioxetin. Welche der vier genau für ME/CFS gilt, wird in der Anfrage nicht einzeln aufgeführt.
Warum kritisiert die Patientenorganisation Fatigatio e.V. die Liste?
Laut Drucksache bemängelt der Bundesverband ME/CFS Fatigatio e.V., dass bewährte Mittel wie Low Dose Naltrexon fehlen und stattdessen weniger gebräuchliche Antidepressiva aufgenommen wurden, was die körperliche Natur der Erkrankung nach Ansicht Betroffener nicht angemessen abbilde.



























































