Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8213 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Investitionsbedarf Stromnetze bis 2045: bis zu 600 Mrd. Euro
- Keine Förderkredite für Stadtwerke bis August 2026 zugesagt
- Private Investment Pool noch in Konzeptphase, Konzeption nicht abgeschlossen
Hintergrund
Der Deutschlandfonds wurde im Dezember 2025 gestartet und soll Investitionen in Infrastruktur, Energie und Wohnungsbau erleichtern. Im August 2026 sind zwei neue Programmbausteine für kommunale und gewerbliche Energieversorgungsunternehmen hinzugekommen, die Investitionen in Stromverteilnetze, Geothermieanlagen sowie Wärme- und Kältespeicher fördern sollen. Die KfW setzt die Programme im Auftrag des Bundes um. Parallel dazu hatte die siebte Energieministerkonferenz (EnMK) den Bund aufgefordert, bis zum 31. August 2026 schriftlich über Fortschritte bei der Eigenkapitalstärkung von Stadtwerken zu berichten.
- bis zu 600 Mrd. Euro — geschätzter Gesamtinvestitionsbedarf in Stromnetze bis 2045 (392 Mrd. Übertragungsnetz, 207 Mrd. Verteilnetze)
- 1,3 Mrd. Euro Barmittel + 5,9 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen — bereitgestellte Mittel für Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) im Haushalt 2026 bzw. für 2027–2036
- 4,96 Mrd. Euro — bisher bewilligte BEW-Fördermittel für rund 4.100 Anträge
- 0 Zusagen — keine Kredit- oder Investitionszusagen im neuen Energieversorgungsprogramm bis 31. August 2026
- bis zu 200 Mrd. Euro — gesamtwirtschaftlicher Verlust bei privater Eigenkapitalfinanzierung des Stromnetzausbaus bis 2045, laut Studie Kaczmarczyk/Krebs (Hans-Böckler-Stiftung)
Im Detail
Angesichts des enormen Investitionsbedarfs für die Energiewende ist die Mobilisierung privaten Kapitals zentral zur Erreichung der energiepolitischen Ziele.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8213, Frage 6j
Der Ausbau der deutschen Energieinfrastruktur bis 2045 erfordert nach Schätzungen der Bundesregierung Investitionen von bis zu 600 Milliarden Euro allein in die Stromnetze — 392 Milliarden Euro im Übertragungsnetz und 207 Milliarden Euro in den Verteilnetzen. Wie diese Summe finanziert werden soll und welche Rolle private Kapitalanleger dabei spielen, ist Gegenstand der BT-Drucksache 21/8213 vom 24. September 2026. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat damit die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7831) beantwortet.
Deutschlandfonds: Neue Programme gestartet, noch keine Zusagen
Im August 2026 sind im Rahmen des Deutschlandfonds zwei neue Förderbausteine für Energieversorgungsunternehmen gestartet: der Investitionskredit Energieversorgung und der Konsortialkredit Energieversorgung, beide mit Fokus auf Stromverteil- und Wärmenetze. Dennoch hat die Bundesregierung bis zum Stichtag 31. August 2026 keine einzige Kredit- oder Investitionszusage im neuen Programm erteilt. Auch im Bereich Geothermie liegen zwar Projektanfragen vor, Zusagen wurden jedoch noch nicht vergeben.
Parallel prüft die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Einführung eines sogenannten Mezzanin-Instruments über die KfW und die Landesförderinstitute (LFI). Dabei sollen die Landesförderinstitute Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen oder Genussscheine an Energieversorgungsunternehmen vergeben. Die Ausgestaltung obliegt den einzelnen Ländern; diese können optional private Investoren einbinden. Für das Wohnungsbaumodul des Deutschlandfonds — der sogenannte „Affordable & Sustainable Housing Fund“ — sind nach Angaben der Bundesregierung keine Belastungen des Bundeshaushalts vorgesehen; weitere Details sollen später veröffentlicht werden.
Private Investment Pool: Konzept liegt vor, Abschluss offen
Ein zentrales Element des Deutschlandfonds ist der geplante Private Investment Pool (PIP). Er soll private Investoren und Energieversorgungsunternehmen über sogenannte Projektermöglichungsgesellschaften (PEG) zusammenbringen, die mehrere Projekte bündeln und für institutionelle Anleger zugänglich machen. Der KfW liegen nach Angaben der Bundesregierung bereits Konzepte vor; die Konzeption ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Finanzstaatssekretär Steffen Meyer hatte zur Jahresmitte 2026 mehr Klarheit in Aussicht gestellt — konkrete Beschlüsse stehen weiterhin aus.
Auf die Frage nach verbindlichen sozialen und ökologischen Leitlinien für private Beteiligungen an kommunalen Energieversorgern antwortet die Bundesregierung, die Entscheidung über Konditionen obliege den jeweiligen Stadtwerken und Unternehmen. Konkrete bundesweite Vorgaben sind demnach nicht geplant.
Was gilt aktuell?
Die Finanzierung der Energieinfrastruktur in Deutschland erfolgt derzeit überwiegend durch die Netzbetreiber selbst sowie durch klassische KfW-Förderkredite. Die Bundesnetzagentur legt die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für Netzbetreiber regulatorisch fest; die Bundesregierung betont deren Unabhängigkeit dabei ausdrücklich. Bisherige Fördergelder im Bereich Wärmenetze belaufen sich auf knapp 5 Milliarden Euro für rund 4.100 bewilligte Anträge im BEW-Programm. Für 2026 stehen zusätzlich 1,3 Milliarden Euro Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen von 5,9 Milliarden Euro für den Zeitraum 2027 bis 2036 bereit.
Studie: Private Finanzierung könnte bis zu 200 Mrd. Euro kosten
Die Fraktion Die Linke bezieht sich in der Anfrage auf eine Studie von Patrick Kaczmarczyk und Tom Krebs im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass eine private Eigenkapitalfinanzierung des Stromnetzausbaus bis 2037 einen gesamtwirtschaftlichen Verlust von rund 110 Milliarden Euro, bis 2045 von bis zu 200 Milliarden Euro verursachen könnte. Begründet wird dies damit, dass Stromnetze natürliche Monopole sind — ein Wettbewerb, der Preise diszipliniert, fehlt. Hohe Renditeerwartungen privater Investoren schlagen sich laut Studie direkt in höheren Netzentgelten nieder. Die Bundesregierung teilt mit, diese Studie zur Kenntnis genommen zu haben und Auswirkungen alternativer Finanzierungslösungen bei der Bewertung von Instrumenten zu berücksichtigen — ohne sich die Schlussfolgerungen der Studie zu eigen zu machen.
Kontakte zwischen Bundesministerien und großen Finanzinvestoren dokumentiert die Drucksache: Zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 fanden drei protokollierte Treffen mit Vertretern von KKR statt — beim Bundesministerium der Finanzen sowie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Treffen mit BlackRock und CVC Capital Partners werden in der Antwort nicht aufgeführt. Austausche mit Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder Zivilgesellschaft zum Deutschlandfonds-Energiebereich hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben in dem erfragten Zeitraum nicht geführt.
Zum Mandat des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen, Martin Blessing, teilt die Bundesregierung mit, er erhalte kein Gehalt, sondern nur Reisekostenerstattung. Seine Berufung stütze sich auf Art. 65 Grundgesetz.
Die Debatte über die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur betrifft nicht nur die Energieversorgung, sondern auch andere Bereiche der Daseinsvorsorge. Hintergründe zu weiteren laufenden parlamentarischen Anfragen finden sich auch in den Schriftlichen Fragen KW 22/2026.
Weiterlesen:
- Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken: DDG-Reform 2026
- Schriftliche Fragen KW 19/2026: 183 Antworten der Bundesregierung
Betroffen sind in erster Linie kommunale Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke, die Kapital für den Ausbau von Strom- und Wärmenetzen benötigen. Mittelbar sind alle Stromverbraucher betroffen, da die Finanzierungsstruktur — ob öffentlich oder privat — die künftigen Netzentgelte und damit die Höhe der Stromrechnung beeinflusst.
Bei mehreren Fragen zu konkreten Renditezielwerten und Eigenkapitalrenditen einzelner Netzbetreiber verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur oder erklärt, keine vollständigen Daten zu besitzen. Fragen zu verbindlichen sozialen und ökologischen Leitlinien werden mit dem Hinweis auf Entscheidungsfreiheit der Unternehmen beantwortet, ohne konkrete Regelungen zu nennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Deutschlandfonds: Privatkapital für Stadtwerke und Energieinfrastruktur →
- Mezzanin-Instrument
- Finanzierungsform zwischen Eigen- und Fremdkapital, z. B. Nachrangdarlehen oder stille Beteiligungen, die das Eigenkapital eines Unternehmens stärken sollen.
- Private Investment Pool (PIP)
- Geplantes Vehikel im Deutschlandfonds, das private Investoren und Energieversorgungsunternehmen über sogenannte Projektermöglichungsgesellschaften zusammenbringen soll.
- Netzentgelte
- Gebühren, die Stromkunden für die Nutzung der Strom-Leitungsnetze zahlen; werden von der Bundesnetzagentur regulatorisch festgelegt.
Wie hoch ist der Investitionsbedarf für Deutschlands Stromnetze?
Laut Bundesregierung werden bis 2045 insgesamt bis zu 600 Milliarden Euro benötigt: 392 Mrd. Euro im Übertragungsnetz und 207 Mrd. Euro in den Verteilnetzen.
Was ist der Private Investment Pool (PIP)?
Der PIP soll private Investoren und Energieversorgungsunternehmen zusammenbringen. Sogenannte Projektermöglichungsgesellschaften (PEG) sollen mehrere Projekte bündeln und so für private Investoren zugänglich machen. Die Konzeption ist noch nicht abgeschlossen.
Wurden bereits Förderkredite aus dem Deutschlandfonds an Stadtwerke ausgezahlt?
Nein. Bis zum 31. August 2026 wurden weder zinsverbilligte Förderkredite noch Investitions- oder Konsortialkredite an Energieversorgungsunternehmen zugesagt.





































































