Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8223 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Deutschland erhielt nur 104 statt nötiger 127 Stimmen
- Erstmals seit UN-Gründung scheitert Deutschland bei Sicherheitsratswahl
- Nächste Kandidatur erst für 2035/2036 angemeldet
Hintergrund
Deutschland war bisher sechsmal nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats, zuletzt in der Periode 2019/2020. Bei der Wahl am 3. Juni 2026 in der UN-Generalversammlung kandidierten in der Regionalgruppe WEOG (Westeuropäische und andere Staaten) Deutschland, Österreich und Portugal um zwei freie Sitze. Portugal und Österreich erhielten jeweils 134 bzw. 131 Stimmen und überschritten damit die Zweidrittelmehrheit. Deutschland verfehlte mit 104 Stimmen diese Hürde deutlich. Es handelt sich laut Drucksache um das erste Scheitern Deutschlands bei einer Sicherheitsratskandidatur in der Geschichte der Vereinten Nationen.
- 104 Stimmen — Deutschland verfehlte die erforderliche Zweidrittelmehrheit von 127 Stimmen deutlich.
- 134 Stimmen für Portugal, 131 für Österreich — Beide Konkurrenten überschritten die Hürde und erhielten je einen der zwei WEOG-Sitze.
- 6 bisherige Mitgliedschaften — Deutschland war sechsmal nichtständiges Mitglied, zuletzt 2019/2020.
- 2035/2036 und 2043/2044 — Für diese Perioden hat Deutschland am 4. Juni 2026 seine nächsten Kandidaturen angemeldet.
Im Detail
Durch die Nichtmitgliedschaft wird Deutschland 2027 und 2028 nicht an Entscheidungen des VN-Sicherheitsrates mitwirken.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8223, Frage 8
Deutschland ist am 3. Juni 2026 erstmals in seiner Geschichte bei einer Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat gescheitert. Mit lediglich 104 Stimmen blieb die Bundesrepublik weit hinter der erforderlichen Zweidrittelmehrheit von 127 Stimmen zurück. Portugal erhielt 134, Österreich 131 Stimmen — beide sicherten sich damit die beiden verfügbaren Sitze der Regionalgruppe WEOG für die Amtszeit 2027/2028. Die Bundesregierung hat nun auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7983) geantwortet und dabei neun ergänzende Fragen zum Scheitern der deutschen UN-Sicherheitsratskandidatur beantwortet (BT-Drs. 21/8223, 25. September 2026).
UN-Sicherheitsratskandidatur: Was die Regierung offenlegt
Zu den konkreten Stimmzusagen (sogenannte Pledges) vor dem Wahltag macht die Bundesregierung keine Angaben. Sie beruft sich dabei auf den Grundsatz der Wahrung des Wahlgeheimnisses bei geheimen Wahlen in internationalen Organisationen. Auch zur Differenz zwischen zugesagten und tatsächlich erhaltenen Stimmen verweist das Auswärtige Amt auf diesen Grundsatz. Interne Prognosen, die dem Leitungskreis des Auswärtigen Amts vorgelegt wurden, erwähnt die Antwort nur knapp: Der Stand der Wahlkampagne sei fortlaufend evaluiert worden, heißt es — ohne weitere Details.
Die Frage nach einem Zusammenhang zwischen dem Wahlergebnis und deutschen Positionen in geopolitischen Konflikten — etwa zur Nahost-Politik oder zum Ukraine-Krieg — beantwortet die Bundesregierung durch Verweis auf frühere Antworten zu BT-Drs. 21/7490. Ähnlich verfährt sie bei der Frage, ob Themen wie feministische Außenpolitik oder Klimadiplomatie Stimmen aus dem Globalen Süden gekostet hätten: Hierzu lägen keine Erkenntnisse vor, erklärt die Regierung.
Nächste Kandidatur erst 2035
Bemerkenswert konkret fällt die Antwort zur Folgekandidatur aus: Bereits am 4. Juni 2026 — einen Tag nach der Niederlage — meldete die Bundesregierung Deutschlands Kandidaturen für die UN-Sicherheitsratssitze der Perioden 2035/2036 und 2043/2044 an und informierte alle UN-Mitgliedstaaten am 5. Juni schriftlich darüber. Eine kurzfristige Bewerbung für 2028/2029 ist damit ausgeschlossen. Deutschland wird 2027 und 2028 damit nicht an Entscheidungen des UN-Sicherheitsrates mitwirken, wie die Bundesregierung in Antwort auf Frage 8 ausdrücklich bestätigt.
Ständiger Sitz bleibt erklärtes Ziel
Ungeachtet der aktuellen Niederlage hält die Bundesregierung an ihrem langfristigen Ziel eines ständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat fest. Sie begründet das damit, dass die derzeitige Zusammensetzung des Gremiums die geopolitischen Verhältnisse des 21. Jahrhunderts nicht mehr widerspiegele. Gemeinsam mit den G4-Partnern — Japan, Indien und Brasilien — setzt sich Deutschland für eine umfassende Reform des Sicherheitsrats ein. Das Scheitern bei der nichtständigen Kandidatur und die gleichzeitig fortbestehende Ambition auf einen ständigen Sitz stehen nach Einschätzung der Fragesteller in einem Widerspruch, den die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht direkt auflöst.
Was gilt aktuell?
Der UN-Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern: fünf ständigen (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) und zehn nichtständigen, die jeweils für zwei Jahre rotieren. Deutschland war seit seiner Aufnahme in die Vereinten Nationen (1973) sechsmal nichtständiges Mitglied, zuletzt in der Periode 2019/2020. Die aktuelle Niederlage ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass eine solche Kandidatur scheiterte. Für den Deutschlandfonds und die damit verbundenen Investitionsambitionen ist die außenpolitische Reichweite Deutschlands ein relevanter Faktor — auch im Hinblick auf multilaterale Abstimmungen, für die ein Deutschlandfonds im Umfang von 130 Mrd. Euro politischen Rückhalt benötigt.
Die parlamentarische Kontrolle der Wahlkampagne — einschließlich der eingesetzten Haushaltsmittel — bleibt damit vorerst begrenzt. Mehrere Kernfragen der AfD-Fraktion wurden durch Querverweise auf frühere Drucksachen (21/7490, 21/7679) beantwortet, ohne neue Informationen zu liefern. Wie etwa die Ausgaben für die kostspielige Sanierung des Schlosses Bellevue zeigen, unterliegen staatliche Ausgaben regelmäßig parlamentarischer Nachfrage — dies gilt auch für die Kampagnenkosten der UN-Kandidatur, zu denen die Bundesregierung in dieser Drucksache keine Angaben macht.
Weiterlesen:
- Deutschlandfonds: 600 Mrd. Euro Investitionsbedarf für Stromnetze
- Bundestag 06.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Das Scheitern betrifft unmittelbar die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik: Deutschland hat 2027 und 2028 keinen Sitz im UN-Sicherheitsrat und damit keine formale Mitsprache bei dessen Entscheidungen. Betroffen sind damit alle diplomatischen und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik, die im Rahmen des Sicherheitsrats verhandelt werden — von Konfliktprävention über Sanktionen bis hin zu Friedensmissionen.
Bei den zentralen Fragen zu Stimmzusagen (Pledges) und internen Prognosen verweist die Bundesregierung auf das Wahlgeheimnis und frühere Antworten, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Fragen zu geopolitischen Ursachen (Nahost, Ukraine) werden ebenfalls durch Querverweise auf frühere Drucksachen beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. UN-Sicherheitsrat: Deutschland scheitert mit 104 Stimmen →
- Nichtständiger Sitz im UN-Sicherheitsrat
- Der UN-Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder: fünf ständige (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) und zehn rotierende nichtständige, die jeweils für zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt werden.
- Zweidrittelmehrheit
- Für die Wahl in den Sicherheitsrat benötigt ein Kandidat die Stimmen von mindestens zwei Dritteln der anwesenden und abstimmenden UN-Mitgliedstaaten, im konkreten Fall mindestens 127 Stimmen.
- G4
- Gruppe aus Deutschland, Japan, Indien und Brasilien, die gemeinsam eine Reform des UN-Sicherheitsrats und ständige Sitze für ihre Länder anstreben.
Warum scheiterte Deutschland bei der UN-Sicherheitsratswahl?
Deutschland erhielt am 3. Juni 2026 nur 104 Stimmen, benötigt wurden mindestens 127. Die Bundesregierung nennt keine konkreten Ursachen und verweist für Fragen zu geopolitischen Zusammenhängen auf frühere Antworten.
Wann kandidiert Deutschland das nächste Mal für den Sicherheitsrat?
Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2026 Kandidaturen für die Perioden 2035/2036 und 2043/2044 angemeldet.
Hält Deutschland an seinem Ziel eines ständigen Sitzes fest?
Ja. Die Bundesregierung erklärt, gemeinsam mit den G4-Partnern weiterhin eine Reform des UN-Sicherheitsrats anzustreben, da dessen Zusammensetzung die geopolitischen Verhältnisse des 21. Jahrhunderts nicht mehr widerspiegele.





































































