Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8405 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Grundbedarf für Studierende steigt in zwei Stufen auf 563 Euro
- Wohnzuschlag wächst ab April 2027 von 380 auf 440 Euro
- Freibeträge steigen ab 2028 jährlich um 1,5 Prozent
Hintergrund
Nach Angaben der Bundesregierung unterschätzen viele junge Menschen die Reichweite des BAföG, und lange Bearbeitungszeiten in den Ämtern schrecken ab. Der Bundesrat nennt die Entwicklung besorgniserregend: 2025 erhielten 570.000 Personen BAföG, sieben Prozent weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert seit dem Jahr 2000.
- 563 Euro — Grundbedarf für Studierende ab dem 1. April 2029.
- 440 Euro — Wohnzuschlag für auswärts wohnende Studierende ab dem 1. April 2027.
- 355 Millionen Euro — jährliche Mehrausgaben des Bundes beim BAföG im Jahr 2030.
- 1,5 Prozent — jährliche Anhebung der Freibeträge ab dem 1. August 2028.
Im Detail
Die Förderung muss verlässlich sein. Die für die Förderung relevanten Parameter müssen kontinuierlich an sich ändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden.
— Problem und Ziel, BT-Drs. 21/8405
Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende sollen ab 2027 spürbar mehr BAföG erhalten. Die Bundesregierung hat mit der Drucksache 21/8405 vom 7. Oktober 2026 den Entwurf des 30. BAföG-Änderungsgesetzes (30. BAföGÄndG) vorgelegt. Der Grundbedarf für Studierende steigt in zwei Schritten auf 563 Euro, der Wohnzuschlag auf 440 Euro. Die Mehrausgaben des Bundes beim BAföG betragen laut Entwurf 137 Millionen Euro im Jahr 2027 und 355 Millionen Euro im Jahr 2030.
Was gilt aktuell?
Derzeit beträgt der Grundbedarf für Studierende 475 Euro, der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende 380 Euro. Für bei den Eltern wohnende Studierende gilt ein Wohnzuschlag von 59 Euro. Anträge können noch auf Formblättern gestellt werden. Ab dem fünften Fachsemester ist ein Leistungsnachweis erforderlich. Die Freibeträge ändern sich nur, wenn der Gesetzgeber sie neu festsetzt.
Höhere Bedarfssätze und Wohnzuschlag
Der Wohnzuschlag für auswärts wohnende Studierende steigt zum 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro, also um rund 16 Prozent. Die Bedarfssätze für auswärts wohnende Schülerinnen und Schüler steigen proportional. Der Grundbedarf für Studierende klettert zunächst auf 503 Euro (1. August 2027) und dann auf 563 Euro (1. April 2029). Der Wohnzuschlag für bei den Eltern wohnende Studierende sinkt auf 41 Euro und entfällt 2029; laut Entwurf reicht der angehobene Bedarfssatz bei zu Hause Wohnenden aus. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge steigen.
Jährlich steigende Freibeträge
Ab dem 1. August 2028 steigen die Freibeträge jedes Jahr um 1,5 Prozent. Dadurch soll der Kreis der Förderberechtigten dauerhaft erhalten bleiben. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gibt die neuen Beträge spätestens am 31. Mai im Bundesgesetzblatt bekannt. Ab 2030 sollen Bedarfssätze alle zwei Jahre überprüft und per Gesetz neu festgesetzt werden. Dieselben Freibeträge gelten entsprechend für Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld.
Digitaler Antrag statt Formblatt
Der BAföG-Antrag ist künftig grundsätzlich über das Portal „BAföG Digital“ zu stellen. Wer das nicht kann, wird vom zuständigen Amt unterstützt. Der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester entfällt ebenso wie Sonderfälle bei der Altersgrenze von 45 Jahren. Für Bürger sinkt der Erfüllungsaufwand laut Entwurf um 262.373 Stunden pro Jahr, die Verwaltung der Länder spart rund 1,969 Millionen Euro jährlich.
Folgen für andere Leistungen
Die Änderungen wirken auch auf das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz: Die Mehrausgaben steigen von 63 Millionen Euro (2027) auf 152 Millionen Euro (2030), davon trägt der Bund 78 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit Mehrausgaben von 26 Millionen Euro (2027) bis 102 Millionen Euro (2030). Im SGB II entstehen mittelfristig Minderausgaben von 11 Millionen Euro jährlich.
Bundesrat und Gegenäußerung
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 Stellung genommen. Er fordert unter anderem den Erhalt des Wohnzuschlags für bei den Eltern Wohnende, höhere Freibeträge, einen Verwaltungskostenausgleich für die Länder und eine Bundesfinanzierung des AFBG. Die Bundesregierung weist diese Punkte weitgehend zurück, prüft aber eine frühere Bekanntmachung der Freibeträge.
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Betroffen sind Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen. Dazu kommen Teilnehmende der Aufstiegsfortbildung (AFBG), die Ämter für Ausbildungsförderung und die Bundesagentur für Arbeit.
Bundesrat: Er kritisiert, dass Wohnzuschlag und zweite Erhöhung des Grundbedarfs ein Semester später kommen als im Koalitionsvertrag vorgesehen, und fordert, den Wohnzuschlag für bei den Eltern wohnende Studierende nicht zu streichen. Die Bundesregierung stimmt dem nicht zu.
Der Gesetzentwurf ist beim Bundestag eingegangen; der Bundesrat hat bereits am 25. September 2026 Stellung genommen. Als Nächstes folgen die Überweisung an die Ausschüsse, die Beratung und die Abstimmung im Plenum. Das Gesetz soll am 1. April 2027 in Kraft treten, Teile folgen am 1. August 2027 und 1. April 2029.
- Bedarfssatz
- Monatlicher Grundbetrag, den das BAföG für den Lebensunterhalt vorsieht.
- Freibetrag
- Einkommen von Eltern oder Auszubildenden, das nicht auf das BAföG angerechnet wird.
- Leistungsnachweis
- Nachweis über den üblichen Studienstand ab dem fünften Fachsemester, der künftig entfällt.
Wie hoch wird der BAföG-Grundbedarf für Studierende?
Er steigt von 475 Euro in zwei Schritten auf 503 Euro (August 2027) und 563 Euro (April 2029).
Wann steigt der Wohnzuschlag?
Zum 1. April 2027 steigt er für auswärts wohnende Studierende von 380 auf 440 Euro.
Wird der Antrag künftig digital gestellt?
Ja. Der Antrag ist grundsätzlich nur über „BAföG Digital“ zu stellen; für Härtefälle unterstützt das Amt für Ausbildungsförderung.




































































