- 1,3 Mio. Euro Bundesmittel für GIZ-Berater im Vučić-Umfeld
- Partnerschaft seit August 2020, zuletzt im Januar 2025 verlängert
- 23 Fragen zu Compliance, Lithiumprojekt Jadar und Interessenkonflikten
Hintergrund
Der Spiegel berichtete am 19. Juni 2026 und das Balkan Investigative Reporting Network (BIRN) zeitnah darüber, dass ein deutscher Staatsbürger als Langzeitberater im Umfeld des serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić tätig ist und diese Tätigkeit über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) aus Bundesmitteln finanziert wird. Grundlage soll eine institutionelle Partnerschaft sein, die auf einer Vereinbarung vom 25. August 2020 zwischen dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der serbischen Präsidentschaft basiert. Die Partnerschaft wurde nach Angaben der Fragesteller im Januar 2025 verlängert und soll ein Gesamtbudget von rund 1,3 Millionen Euro umfassen. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht auch die mögliche Rolle des Beraters beim Lithiumprojekt Jadar, an dem der Bergbaukonzern Rio Tinto beteiligt ist.
Im Detail
„Die Personalie sowie die Rolle dieser Tätigkeit bei der Anbahnung von Rohstoffprojekten (insbesondere im Bereich Lithium, Lagerstätte ‚Jadar') werfen nach Auffassung der Antragssteller Fragen hinsichtlich der Einhaltung (der sogenannten Compliance), der Transparenz bei der Mittelverwendung sowie der politischen Zielsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8746
Rund 1,3 Millionen Euro aus dem deutschen Bundeshaushalt sollen seit 2020 in eine GIZ-Partnerschaft mit der serbischen Präsidentschaft geflossen sein, durch die ein deutscher Staatsbürger als Langzeitberater im direkten Umfeld von Präsident Aleksandar Vučić tätig ist. Diese Summe und die Umstände der Tätigkeit stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/8746), die Abgeordnete der AfD-Fraktion am 21. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag eingebracht haben.
GIZ-Partnerschaft: Was steckt hinter der Vereinbarung?
Grundlage der Kooperation ist laut Drucksache eine institutionelle Partnerschaft, die auf einer Vereinbarung vom 25. August 2020 zwischen dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi, heute BMWK) und der serbischen Präsidentschaft beruht. Nach Angaben der Fragesteller wurde die Vereinbarung im Januar 2025 verlängert. Die GIZ finanziert demnach die Tätigkeit des Beraters, dessen Namen Medienberichte des Spiegel und des Balkan Investigative Reporting Network (BIRN) vom Juni 2026 öffentlich gemacht hatten. Dem Spiegel-Bericht vom 19. Juni 2026 zufolge tritt der Berater in Serbien unter der Bezeichnung „Savetnik predsednika Republike“ — also als Berater des Präsidenten der Republik — auf und soll Büroinfrastruktur der Präsidentschaft nutzen.
Lithiumprojekt Jadar und Rohstoffinteressen
Besonderes Gewicht in der GIZ-Partnerschaft erhält das Thema durch den Bezug zum Lithiumprojekt Jadar. An der Lagerstätte im westlichen Serbien ist der Bergbaukonzern Rio Tinto beteiligt. Die Anfrage erkundigt sich konkret, welche Rolle der Berater bei der Anbahnung und Verhandlung dieses Projekts gespielt hat, welche Kontakte zu Wirtschaftsverbänden wie dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft bestanden und ob er Treffen zwischen Rio-Tinto-Vertretern und der serbischen Staatsspitze vorbereitet oder begleitet hat. Zudem fragen die Abgeordneten, ob der Berater in die Vorbereitung des Besuchs von Bundeskanzler Olaf Scholz in Belgrad im Juli 2024 eingebunden war, bei dem eine strategische Partnerschaft zwischen Serbien und der EU vereinbart wurde. Das Lithiumprojekt Jadar ist in Serbien umstritten: Umweltschutzgruppen und Bürgerinnen sowie Bürger protestierten wiederholt gegen das Vorhaben. Deutschland hingegen hat ein starkes wirtschaftliches Interesse an Lithium als Schlüsselrohstoff für die Elektromobilität — ein Zusammenhang, der die Frage nach der politischen Zielsetzung der Entwicklungszusammenarbeit aufwirft.
Compliance und mögliche Interessenkonflikte
Die Anfrage umfasst insgesamt 23 Fragen und deckt ein breites Themenspektrum ab: von der genauen Mittelverwendung aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren über die haushaltsrechtlichen Finanzierungsquellen bis hin zu möglichen privaten Nebentätigkeiten des Beraters. Konkret fragen die Abgeordneten nach einer möglichen Beteiligung an dem serbischen Agrarunternehmen „Happy Hazelnuts“ sowie nach dem Erwerb einer Immobilie im Großprojekt „Belgrade on the Water“. In beiden Fällen interessiert den Bundestag, ob diese Vorgänge im Rahmen interner Compliance-Prüfungen der GIZ erfasst wurden. Die Frage nach einer juristischen Bewertung der möglichen Doppelfunktion — ein durch deutsche Steuermittel finanzierter Berater als Funktionsträger einer ausländischen Regierung — rundet das Bild ab. Für die Bundesregierung bedeutet die Anfrage eine öffentliche Aufforderung zur Rechenschaft über ein bislang wenig bekanntes Instrument der Außenwirtschaftspolitik.
Was gilt aktuell?
Institutionelle Partnerschaften der GIZ sind ein etabliertes Instrument der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Sie ermöglichen direkte Kooperationen mit staatlichen Stellen in Partnerländern, etwa zum Aufbau von Verwaltungskapazitäten. Die konkrete Vereinbarung mit der serbischen Präsidentschaft läuft nach Angaben der Fragesteller seit August 2020 und wurde mindestens einmal verlängert. Über Laufzeit, Aufgabenprofil und Berichtspflichten des Beraters gegenüber deutschen Stellen ist öffentlich bislang wenig bekannt — genau das will die Drucksache 21/8746 ändern. Der Bundestag fragt zudem, ob die Bundesregierung Konsequenzen aus den Medienberichten vom Juni 2026 zieht und ob eine unabhängige Untersuchung der Mittelverwendung eingeleitet wird.
Die Anfrage berührt auch grundsätzliche Fragen: Unter welchen Bedingungen darf Deutschland Entwicklungsgelder zur personellen Unterstützung von Regierungen einsetzen, an deren Rechtsstaatlichkeit internationale Organisationen Kritik üben? Und wie transparent muss dabei die Mittelverwendung sein? Diese Debatte ist nicht neu — sie berührt ähnliche Grundsatzfragen wie die Diskussion um internationale Finanzarchitekturen und den Einsatz staatlicher Mittel in geopolitisch sensiblen Regionen.
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Direkt betroffen sind deutsche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Mittel über den Bundeshaushalt in die GIZ-Partnerschaft fließen. Indirekt berührt sind die Glaubwürdigkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie zivilgesellschaftliche Gruppen in Serbien, die gegen das Lithiumprojekt Jadar protestiert haben.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8746) ist am 21. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die 23 Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit)
- Bundeseigene GmbH, die im Auftrag der Bundesregierung und anderer Auftraggeber Projekte der internationalen Entwicklungszusammenarbeit durchführt.
- Institutionelle Partnerschaft
- Vertragsform der GIZ, bei der eine Kooperation direkt mit einer staatlichen Institution eines Partnerlandes vereinbart wird, hier mit der serbischen Präsidentschaft.
- Compliance
- Einhaltung gesetzlicher und interner Vorschriften sowie ethischer Regeln in einer Organisation; umfasst Vermeidung von Interessenkonflikten und Korruptionsprävention.
Was ist die GIZ-Institutionelle Partnerschaft mit Serbien?
Laut Anfrage handelt es sich um eine Vereinbarung vom 25. August 2020 zwischen dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der serbischen Präsidentschaft, die die Finanzierung eines deutschen Langzeitberaters im Umfeld von Präsident Vučić durch die GIZ vorsieht.
Wie viel Geld fließt in diese Partnerschaft?
Nach Angaben der Fragesteller umfasst die Partnerschaft ein Budget von rund 1,3 Millionen Euro aus Bundesmitteln.
Was ist das Lithiumprojekt Jadar?
Jadar ist eine Lithium-Lagerstätte in Serbien, die vom Bergbaukonzern Rio Tinto erschlossen werden soll. Die Anfrage erkundigt sich, ob der GIZ-Berater bei der Anbahnung dieses Projekts eine Rolle gespielt hat.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8746 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































