- 18.982 IFG-Anfragen bei Bundesbehörden allein im Jahr 2025
- Kosten der Antragsbearbeitung statistisch nicht erfasst
- IFG-Reform geplant, Inhalte bleiben intern
Hintergrund
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt in Deutschland seit 2006 jedem das Recht, Einsicht in Akten und Dokumente von Bundesbehörden zu beantragen. Die Zahl der Anfragen ist laut BMI-Jahresstatistik von 16.191 im Jahr 2024 auf 18.982 im Jahr 2025 gestiegen. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist eine Reform des IFG vorgesehen; ein Koalitionsausschuss-Beschluss vom 1. Juli 2026 (Punkt 32 des Programms für Aufschwung und Beschäftigung) konkretisiert diesen Auftrag. Plattformen wie FragDenStaat ermöglichen es, IFG-Anfragen gebündelt und vereinfacht zu stellen, was aus Sicht einiger Behörden zu erhöhtem Bearbeitungsaufwand führt.
- 16.191 — IFG-Anfragen bei Bundesbehörden im Jahr 2024 laut BMI-Jahresstatistik.
- 18.982 — IFG-Anfragen bei Bundesbehörden im Jahr 2025 laut BMI-Jahresstatistik.
- 35.173 — Gesamtzahl der Vorgänge für 2024 und 2025, die für eine händische Missbrauchsprüfung gesichtet werden müssten.
- 17.586 Arbeitsstunden — Geschätzter Aufwand für eine manuelle Auswertung auf Kampagnenanfragen bei 30 Minuten je Vorgang.
Im Detail
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu reformieren (Z. 1894 ff.).
— BT-Drs. 21/8592, Antwort auf Fragen 6–8
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) steht vor einer Reform – doch was sich konkret ändern soll, bleibt offen. Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8289) geantwortet und dabei bei den meisten inhaltlichen Fragen auf laufende interne Beratungen verwiesen. Die Antwort liegt als BT-Drs. 21/8592 vor.
IFG-Reform: Was gilt aktuell?
Das IFG von 2006 garantiert jedermann das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden – ohne Begründungspflicht. Plattformen wie FragDenStaat erleichtern das Einreichen solcher Anfragen erheblich und haben die Fallzahlen in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigen lassen. Laut BMI-Jahresstatistik gingen 2024 insgesamt 16.191 und 2025 insgesamt 18.982 IFG-Anfragen bei Bundesministerien und nachgeordneten Behörden ein. Auf eine vergleichbare Zahl für das erste Halbjahr 2026 verzichtet die Bundesregierung mit dem Hinweis, eine unterjährige Sondererhebung sei unverhältnismäßig.
Kostendaten zur IFG-Bearbeitung nicht vorhanden
Wie viel Personal und Geld die Bearbeitung der Anfragen bindet, kann die Bundesregierung nicht beziffern. Entsprechende Daten werden nach eigenen Angaben statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche händische Prüfung der über 35.173 Vorgänge aus 2024 und 2025 würde nach einer Schätzung der Bundesregierung mehr als 17.586 Arbeitsstunden erfordern – bei einem überschlägigen Zeitaufwand von 30 Minuten je Vorgang. Eine ähnliche Aussage trifft die Antwort zur Frage nach sogenannten Kampagnenanfragen: Wie viele der eingegangenen Anfragen als koordinierte Massenanfragen zu werten sind, ist statistisch nicht erfasst und ließ sich nicht ermitteln.
Auch eine Aufschlüsselung danach, wie viele Anfragen über automatisierte oder halbautomatisierte Plattformen gestellt wurden, hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vorgenommen. Ebenso fehlen Daten darüber, wie oft Behörden Anfragen wegen Rechtsmissbrauchs oder unverhältnismäßiger Belastung abgelehnt haben.
Reform geplant, Inhalt geheim
Im Koalitionsvertrag ist eine IFG-Reform ausdrücklich vorgesehen (Zeile 1894 ff.). Ein Koalitionsausschuss-Beschluss vom 1. Juli 2026 (Punkt 32 des Programms für Aufschwung und Beschäftigung) konkretisiert diesen Auftrag. Zu den inhaltlichen Fragen der Anfrage – etwa zu Gebührenpflichten für Plattformanfragen, einer schärferen Missbrauchsdefinition oder einer Priorisierung der Sacharbeit vor IFG-Bearbeitung – macht die Bundesregierung keine Aussagen. Sie beruft sich auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung: Solange die regierungsinternen Beratungen laufen, besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 78; 137, 185) keine Pflicht zur parlamentarischen Auskunft über laufende Entscheidungsvorbereitungen.
Technische Filter, die Anfragen aus Transparenzportalen an den Eingangsschnittstellen der Bundesministerien identifizieren oder blockieren könnten, sind laut Drucksache ebenfalls nicht geplant. Das IFG sei bewusst so ausgestaltet, dass Informationszugang für jedermann möglichst einfach sein soll. Zu der Frage, ob Transparenzplattformen durch Verknüpfung massenhafter Daten eine Art Schattendatenbank staatlichen Handelns aufbauen könnten, erklärt die Regierung, bisher keine Hinweise auf derartige Strukturen zu haben – will aber im Zuge der IFG-Weiterentwicklung den Schutzbedarf kritischer Bereiche wie Infrastruktur, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung stärker berücksichtigen.
Die Debatte über Reichweite und Grenzen des Informationsfreiheitsrechts ist kein rein deutsches Phänomen. Vergleichbare Auseinandersetzungen über Belastungsgrenzen von Behörden durch Transparenzanfragen beschäftigen auch andere EU-Staaten. Im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung – etwa beim Ausbau digitaler Infrastruktur – stellt sich die Frage, welche Kapazitäten Behörden für IFG-Antworten reservieren müssen, zunehmend praktisch. Auch bei der Einkommensteuerreform 2027 war fehlende Datenerfassung ein wiederkehrendes Thema in Parlamentsanfragen.
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Betroffen sind zunächst alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen, die das IFG nutzen, um staatliche Dokumente einzusehen. Darüber hinaus betrifft eine mögliche Reform Bundesbehörden als Adressaten der Anfragen sowie Transparenzplattformen, die als digitale Vermittler für IFG-Anfragen agieren.
Die Bundesregierung weicht bei einem Großteil der inhaltlichen Fragen aus: Zu Kosten, Kampagnenanfragen und Missbrauchsstatistiken erklärt sie die Datenlage für unzureichend. Zu konkreten Reforminhalten (Fragen 6–8, 11, 14, 15) beruft sie sich auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und laufende interne Beratungen.
Die Anfrage ist mit der Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 12. Oktober 2026 abgeschlossen. Die Erarbeitung des konkreten IFG-Reformentwurfs läuft laut Bundesregierung noch in internen Ressortabstimmungen; ein Gesetzentwurf liegt bisher nicht vor.
- Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- Bundesgesetz von 2006, das jedermann das Recht einräumt, Einsicht in amtliche Dokumente von Bundesbehörden zu verlangen, ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen.
- Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
- Verfassungsrechtlich anerkannter Bereich, in dem die Bundesregierung interne Beratungen und Entscheidungsvorbereitungen auch gegenüber dem Parlament grundsätzlich nicht offenlegen muss.
- FragDenStaat
- Zivilgesellschaftliche Online-Plattform, über die Nutzer vereinfacht IFG-Anfragen an Behörden stellen und die Antworten öffentlich einsehen können.
Wie viele IFG-Anfragen gehen jährlich bei Bundesbehörden ein?
Laut Jahresstatistik des BMI gingen 2024 insgesamt 16.191 und 2025 insgesamt 18.982 IFG-Anfragen bei den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden ein. Daten für das erste Halbjahr 2026 werden nicht gesondert erhoben.
Was kostet die Bearbeitung von IFG-Anfragen den Steuerzahler?
Dazu liegen keine Daten vor. Laut Bundesregierung werden entsprechende Kosten statistisch nicht erfasst; eine nachträgliche Erhebung sei mit zumutbarem Aufwand nicht möglich.
Wann kommt die IFG-Reform und was ändert sich?
Eine Reform ist im Koalitionsvertrag vorgesehen und durch einen Koalitionsausschuss-Beschluss vom 1. Juli 2026 konkretisiert worden. Konkrete Änderungen nennt die Bundesregierung nicht, da die internen Beratungen noch andauern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8592 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































