- Nur die Hälfte meldepflichtiger Rechenzentren hat 2025 Daten geliefert
- Bundesregierung plant Wasserkapitel in aktualisierter Rechenzentrumsstrategie
- Zwei Bundesrechenzentren im Effizienzregister erfasst, Gesamtbild fehlt
Hintergrund
Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Nationalen Rechenzentrumsstrategie das Ziel, die Rechenkapazitäten in Deutschland bis 2030 zu verdoppeln und KI- sowie Hochleistungsrechenkapazitäten zu vervierfachen. Mit dem Ausbau steigt auch der Bedarf an Energie, Fläche und Kühlkapazitäten — und damit an Wasser. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Rechenzentren ab einer bestimmten Leistungsschwelle zur Meldung von Wasserverbrauchsdaten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für das Berichtsjahr 2025 hatten bis zum 6. Juli 2026 jedoch lediglich etwa die Hälfte der meldepflichtigen Betreiber ihre Daten übermittelt.
- ca. 50 % — Nur etwa die Hälfte der meldepflichtigen Rechenzentren hat für das Berichtsjahr 2025 bis zum 6. Juli 2026 Wasserverbrauchsdaten übermittelt.
- 2 Meldungen — Im RZReg sind lediglich zwei Rechenzentren erfasst, die nach Betreiberangaben für die Bundesverwaltung betrieben werden.
- ab 300 kW (EnEfG-Novelle: ab 500 kW) — Ab dieser IT-Anschlussleistung sind Rechenzentren zur Meldung von Wasserverbrauch und WUE an das BAFA verpflichtet.
- Meldejahre 2023, 2024 und 2025 — Für diese drei Jahre liegen laut Bundesregierung Gesamtwasserverbrauchsdaten im RZReg vor.
Im Detail
Die rechtlichen Regelungen und einschlägigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sichern hohe Schutzstandards.
— Antwort der Bundesregierung auf Frage 17, BT-Drs. 21/8564
Der rasante Ausbau von KI-Rechenzentren in Deutschland wirft eine zunehmend drängende Ressourcenfrage auf: Wie viel Wasser verbrauchen diese Anlagen — und reicht das regional verfügbare Wasser überhaupt aus? Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8564, 13. Oktober 2026) zeigt: Vollständige, belastbare Daten zur gesamten Wassernutzung von Rechenzentren in Deutschland liegen nicht vor.
Datenlage zur Wassernutzung von KI-Rechenzentren
Im nationalen Effizienzregister für Rechenzentren (RZReg) sind Daten zum Gesamtwasserverbrauch, zur Trinkwassernutzung und zu nichtindustriell wiederverwendetem Wasser für die Meldejahre 2023, 2024 und 2025 hinterlegt. Allerdings haben für das Berichtsjahr 2025 bis zum 6. Juli 2026 lediglich etwa die Hälfte der meldepflichtigen Betreiber ihre Angaben übermittelt. Das aktuelle Energieeffizienzgesetz (EnEfG) lässt keine Stichprobenkontrollen zu, sodass die Bundesregierung nicht einmal feststellen kann, wie viele Betreiber ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Ein Regierungsentwurf zur EnEfG-Novelle sieht deshalb zusätzliche Kontrollmöglichkeiten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor. Die ab 300 kW — laut EnEfG-Novelle künftig ab 500 kW — geltende Meldepflicht erfasst zudem nur Anlagen oberhalb dieser Leistungsschwelle; geheim oder eingestufte Rechenzentren wurden für die Beantwortung vollständig ausgeschlossen.
Was gilt aktuell bei der Wassernutzung von KI-Rechenzentren?
Bundesrechtlich gibt es keine spezifischen Vorgaben, die beim Neubau oder der Erweiterung von Rechenzentren besonders wassersparende Kühl- und Betriebskonzepte vorschreiben. Betreiber müssen lediglich die allgemeinen wasserrechtlichen Anforderungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur sparsamen Wasserverwendung nach § 5 Absatz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Spezifische Regelungen für Rechenzentren als eigenen Vorhabentyp im Wasserhaushalts- oder Baurecht plant die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht. Der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegenüber gewerblicher Kühlwassernutzung ist nach Auffassung der Bundesregierung durch bestehende Rechtsnormen ausreichend gesichert.
Für bundeseigene Rechenzentren ist das Bild besonders lückenhaft: Im RZReg sind lediglich zwei Meldungen für Anlagen hinterlegt, die nach Betreiberangaben für die Bundesverwaltung betrieben werden. Eine vollständige Aufschlüsselung, welche weiteren Rechenzentren im Auftrag des Bundes betrieben werden, liegt laut Bundesregierung nicht vor. Das ITZBund — der zentrale IT-Dienstleister des Bundes — erhebt zwar im Rahmen seiner jährlichen Umwelterklärung allgemeine Wasserverbräuche. Für die Kühlung der eigenen Master-Rechenzentren wurde demnach kein Wasser verbraucht, da geschlossene Kühlkreisläufe eingesetzt werden.
KI-Rechenzentren und die Rechenzentrumsstrategie 2030
Die Nationale Rechenzentrumsstrategie sieht vor, die Rechenkapazitäten bis 2030 zu verdoppeln und KI-Kapazitäten zu vervierfachen. Wie sich dieser Ausbau auf den regionalen Wasserbedarf auswirkt, kann die Bundesregierung derzeit nicht beziffern — unter anderem, weil der Wasserbedarf stark von der verwendeten Kühltechnologie abhängt. Rechenzentren mit geschlossenen Wasserkreisläufen verbrauchen laufend kein Frischwasser; offene Verdunstungskühlung kann hingegen erhebliche Mengen beanspruchen. Im Rahmen der angekündigten Aktualisierung der Rechenzentrumsstrategie plant die Bundesregierung, das Thema Wasser stärker zu adressieren. Ob und wann konkrete Zielwerte oder Transparenzanforderungen folgen, lässt die Antwort offen. Über Datenlücken bei klimabedingten Infrastrukturbelastungen hat der Bundestag bereits in einem anderen Kontext debattiert.
Auf die Frage, ob Nutzungskonflikte zwischen Rechenzentren und kommunaler Wasserversorgung, Landwirtschaft oder Industrie bereits aufgetreten sind, erklärt die Bundesregierung, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor — Planungs- und Genehmigungsverfahren zu Einzelprojekten erfolgen auf kommunaler oder Landesebene. Bei der Ausschreibung zu den AI Gigafactories hingegen ist die Wasserverfügbarkeit im Rahmen der Bewerbung nachzuweisen und die Wassernutzungseffizienz fließt als Unterkriterium in die Gesamtbewertung ein. Das zeigt, dass das Thema auf EU-Ebene weiter vorangeschritten ist als in der nationalen Regulierung. Auch bei der Förderung von KI-nahen Technologien zeigt sich, dass der Bund bislang vor allem auf Wachstum setzt und Ressourcenfragen nachrangig behandelt.
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Betroffen sind vor allem Kommunen und Haushalte in Regionen, in denen Rechenzentren angesiedelt werden oder entstehen sollen — insbesondere dort, wo Wasserressourcen begrenzt sind. Auch Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie können in Nutzungskonflikte mit Rechenzentren geraten. Bundesbehörden und IT-Dienstleister des Bundes sind durch die Meldepflichten des EnEfG direkt betroffen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen sachlich, verweist jedoch bei Fragen zu Sicherheitsrisiken und standortbezogenen Veröffentlichungen (Fragen 14 und 15) pauschal auf gesetzliche Vorgaben, ohne konkrete Risiken zu benennen. Bei Frage 17 zur Ressourcenplanung fällt die Antwort sehr knapp aus.
Die Anfrage ist mit der Antwort vom 13. Oktober 2026 abgeschlossen. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Thema Wasser im Rahmen der geplanten Aktualisierung der Nationalen Rechenzentrumsstrategie stärker zu adressieren. Ein Regierungsentwurf zur EnEfG-Novelle sieht zudem erweiterte Stichprobenkontrollen durch das BAFA vor, um den Vollzug der Meldepflichten zu verbessern.
- WUE (Water Usage Effectiveness)
- Kennzahl für die Wassereffizienz eines Rechenzentrums, angegeben in m³ pro MWh oder Liter pro kWh verbrauchter IT-Energie.
- RZReg (Effizienzregister für Rechenzentren)
- Nationales Register, in dem Betreiber von Rechenzentren Energieverbrauchs- und Wasserdaten nach dem Energieeffizienzgesetz melden.
- EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Bundesgesetz, das unter anderem Rechenzentren ab einer Mindestleistung zur jährlichen Meldung von Effizienz- und Verbrauchsdaten an das BAFA verpflichtet.
Wie viel Wasser verbrauchen deutsche Rechenzentren insgesamt?
Laut Bundesregierung liegen im Effizienzregister für Rechenzentren (RZReg) Daten für die Meldejahre 2023, 2024 und 2025 vor, aber nicht alle meldepflichtigen Betreiber haben ihre Daten übermittelt, sodass keine belastbare Gesamtzahl vorliegt.
Warum melden nicht alle Rechenzentren ihre Wasserverbrauchsdaten?
Das aktuelle Energieeffizienzgesetz lässt keine Stichprobenkontrollen zu. Ein Regierungsentwurf für eine Gesetzesänderung sieht zusätzliche Kontrollmöglichkeiten durch das BAFA vor.
Hat der Bund Vorrang bei der Trinkwasserversorgung gegenüber Rechenzentren?
Ja. Die Bundesregierung bestätigt, dass der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber gewerblicher Kühlwassernutzung sachgerecht ist, da Trinkwasser zur Daseinsvorsorge gehört.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8564 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































