- Bundesregierung hat keine Gesamtdaten zu betroffenen Agrarbetrieben
- Ziel: Neuflächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag
- Ernährungssicherheit erhält keinen Sonderstatus als überragendes Interesse
Hintergrund
Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur vorgelegt, das Kompensationsmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben erleichtern und die ökologische Vernetzung stärken soll. Parallel dazu stuft das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wesentliche Verkehrsinfrastrukturen als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend ein und stärkt die Möglichkeit von Ersatzgeldzahlungen statt realer Ausgleichsmaßnahmen. Die Kombination beider Vorhaben erzeugt nach Einschätzung der anfragenden Fraktion zusätzlichen Flächendruck auf landwirtschaftlich genutzte Böden und wirft Fragen zur Ernährungssicherheit auf.
- 30 Hektar pro Tag — Zielwert für maximale Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis 2030 laut Deutscher Nachhaltigkeitsstrategie.
- Netto-Null bis 2050 — Langfristziel der Bundesregierung für einen ausgeglichenen Flächenverbrauch im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft.
- 31. Dezember 2030 — Frist, bis zu der der Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze nach § 1 TKG im überragenden öffentlichen Interesse liegt.
Im Detail
Der Bundesregierung liegen keine bundesweit konsolidierten Daten zur Gesamtzahl der unmittelbar oder mittelbar betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und der dort Beschäftigten sowie zum hiermit verbundenen Flächenumfang im Sinne der Fragen 1 und 2 vor.
— BT-Drs. 21/8565, Antwort zu Fragen 1 und 2
Landwirtschaftliche Flächen stehen in Deutschland unter wachsendem Druck: Infrastrukturausbau, Energietrassen, Naturschutzmaßnahmen und Siedlungsentwicklung konkurrieren um dieselben Böden. Die Bundestagsdrucksache 21/8565 vom 13. Oktober 2026 dokumentiert die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/8012) zu den Folgen des geplanten Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur für Land- und Forstwirtschaft sowie Ernährungssicherheit.
Flächenkonkurrenz: Keine Gesamtdaten vorhanden
Auf die Kernfrage, wie viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe von laufenden oder geplanten Infrastrukturmaßnahmen betroffen sind, antwortet die Bundesregierung, dass keine bundesweit konsolidierten Daten vorliegen. Eine belastbare gesamthafte Darstellung sei daher nicht möglich. Die konkrete Flächeninanspruchnahme werde vorhabensbezogen ermittelt und hänge vom jeweiligen Planungs- und Genehmigungsstand ab. Ebenso fehlen laut Bundesregierung bundeseinheitliche Szenarien oder Modellrechnungen, welche die quantitativen Auswirkungen auf Agrar- und Forstflächen bis zum Jahr 2045 abbilden. Auf eine bundesweite Modellierung wurde verzichtet, weil das Prognoseergebnis nach Einschätzung der Bundesregierung zu wenig belastbar wäre.
Was gilt aktuell?
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat wesentliche Verkehrsinfrastrukturen bereits in den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ erhoben und ermöglicht für bestimmte Vorhaben, Ersatzgeldzahlungen an Stelle realer Ausgleichsmaßnahmen zu leisten. Das geplante Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur soll darüber hinaus den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertungen decken und die ökologische Vernetzung stärken — befindet sich aber noch im Referentenentwurfsstadium. Eine gesetzliche „grüne“ Infrastruktur mit Sonderstatus existiert bislang nicht.
Die Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zur Flächenschonung: Die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag sinken. Langfristig strebt sie bis 2050 einen Netto-Null-Verbrauch an, also eine vollständige Flächenkreislaufwirtschaft.
Ernährungssicherheit kein Sonderstatus geplant
Die AfD-Fraktion hatte gefragt, ob die Bundesregierung plant, heimische Lebensmittelproduktion ebenfalls als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend einzustufen, um rechtliche Gleichrangigkeit in Planungsverfahren herzustellen. Die Bundesregierung verneint dies. Sie erklärt, die Einstufung mehrerer Belange als überragendes öffentliches Interesse begründe keine abstrakte Rangordnung zwischen ihnen; die Abwägung erfolge im Einzelfall nach den gesetzlichen Vorgaben. Von einer rechtlichen Schwächung der Landwirtschaft könne daher nicht gesprochen werden. Zur Frage, ob die Bundesregierung eine strukturelle Schwächung der Ernährungssicherheit und wachsende Importabhängigkeit in Kauf nehme, verweist sie pauschal auf ihre eigene Vorbemerkung.
Die Bundesregierung betont dabei, dass Ernährungssicherheit resiliente Agrarökosysteme, eine leistungsfähige heimische Landwirtschaft sowie offene Märkte und widerstandsfähige Lieferketten voraussetze. Angesichts geopolitischer Spannungen und fragiler Versorgungsketten komme diesem Thema besondere Bedeutung zu.
Rechenzentren und Telekommunikation: Privatwirtschaft ohne Bundesdaten
Auch für den Flächenverbrauch durch Rechenzentren und Telekommunikationsausbau liegen der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor, da diese Projekte in der Regel privatwirtschaftlich realisiert werden. Sie begrüßt jedoch ausdrücklich die Nutzung von Brachflächen (Brownfields) für Rechenzentrumsansiedlungen, um Neuversiegelungen zu vermeiden. Beim Thema fehlender Datenbasis zeigt sich ein ähnliches Muster: Auch in anderen Bereichen fehlen der Bundesregierung belastbare Gesamtdaten für politische Folgenabschätzungen.
Weiterlesen:
- Bahnhofskriminalität: 98.026 Straftaten im ersten Halbjahr 2026
- RE1 Berlin-Brandenburg: Bausperrungen und 59 Mio. Euro Bahnhof
Betroffen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe in ganz Deutschland, die durch Infrastrukturprojekte (Stromtrassen, Schienen, Straßen) oder naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen Flächen abgeben oder Bewirtschaftungseinschränkungen hinnehmen müssen. Besonders relevant sind hofnahe Flächen, die für Betriebsabläufe, Tierhaltung und Futtergrundlage unersetzbar sind.
Bei zentralen Fragen zu Betriebszahlen und Flächenumfang verweist die Bundesregierung auf fehlende Datenlage und vorhabensbezogene Ermittlung. Zu Frage 7 (Risikobewertung Ernährungssicherheit) verweist sie pauschal auf die eigene Vorbemerkung, ohne eine konkrete Positionierung zu liefern. Die Antworten sind damit teilweise ausweichend.
Die Anfrage ist mit der Antwort vom 13. Oktober 2026 abgeschlossen. Das geplante Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur befindet sich noch im Referentenentwurfsstadium; das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
- Überragendes öffentliches Interesse
- Rechtliche Einstufung, die bestimmten Vorhaben (z. B. Energieinfrastruktur, Schienenwege) in Abwägungsverfahren besonderes Gewicht verleiht und Genehmigungen erleichtern kann.
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
- Rechtliches Instrument, das Eingriffe in Natur und Landschaft durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensationspflichtig macht; alternativ kann eine Ersatzgeldzahlung erfolgen.
- Flächenkreislaufwirtschaft
- Konzept, bei dem neu versiegelte Flächen durch Entsiegelung andernorts ausgeglichen werden, sodass der Netto-Flächenverbrauch langfristig auf null sinkt.
Wie viele Bauernhöfe sind von Infrastrukturprojekten betroffen?
Laut Bundesregierung liegen dazu keine bundesweit konsolidierten Daten vor. Die Betroffenheit wird jeweils vorhabensbezogen ermittelt.
Wird Ernährungssicherheit als überragendes öffentliches Interesse eingestuft?
Nein. Die Bundesregierung sieht keine Pläne für eine solche gesetzliche Einstufung. Belange der Ernährungsvorsorge werden im Einzelfall gegen andere Interessen abgewogen.
Was sieht das geplante Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur vor?
Es soll den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertungen decken, die ökologische Vernetzung stärken und Kompensationsmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben erleichtern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8565 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































