- 8.617 Kinderärzte in der Kassenversorgung, plus 7 Prozent seit 2020
- Ab 2027: U-Untersuchungen in Gesamtvergütung, Impfungen bleiben ausgenommen
- 21 von 410 Planungsbereichen mit Unterversorgung oder drohender Unterversorgung
Hintergrund
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) sieht vor, bislang extrabudgetär — also ohne Ausgaben- und Mengenbegrenzung — vergütete vertragsärztliche Leistungen ab dem Jahr 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. Davon umfasst sind grundsätzlich auch die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern (U-Untersuchungen). Diese Änderung setzt eine Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit (FKG) um. Im August 2026 hatte der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in NRW, Dr. med. Axel Gerschlauer, in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ vor möglichen Engpässen gewarnt. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung laut vorliegender Antwort nicht.
- 8.617 — Kinderärztinnen und -ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung zum 31. Dezember 2025, plus 7 Prozent seit 2020.
- ca. 0,5 Prozent — Durchschnittlicher jährlicher Ausgabenanstieg für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern in den Jahren 2020 bis 2025.
- 21 von 410 Planungsbereichen — Für 5 davon wurde 2025 eine Unterversorgung, für 16 eine drohende Unterversorgung bei Kinder- und Jugendärzten festgestellt.
- 120,8 Prozent — Bundesweiter durchschnittlicher Versorgungsgrad bei Kinder- und Jugendärzten im Jahr 2025 laut KBV.
- 27 Prozent — Anteil der über 60-jährigen Kinder- und Jugendärzte in der Kassenversorgung im Jahr 2025; Durchschnittsalter: 52,5 Jahre.
Im Detail
Die gesetzlichen Leistungsansprüche der Versicherten werden durch die vergütungsrechtliche Neuregelung nicht eingeschränkt. Medizinisch notwendige und nach dem SGB V vorgesehene Früherkennungsleistungen sind weiterhin zu erbringen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8646, S. 2
Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich die Abrechnung kinderärztlicher Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland grundlegend: Die sogenannten U-Untersuchungen werden aus der bisherigen extrabudgetären — also mengenmäßig ungedeckelten — Vergütung herausgelöst und in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt. Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8290) mit der Drucksache 21/8646 vom 15. Oktober 2026 umfassend Stellung genommen.
Was gilt aktuell bei der pädiatrischen Versorgung?
Derzeit werden Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern extrabudgetär vergütet — Kinderarztpraxen können diese Leistungen also unabhängig von einem gedeckelten Honorartopf abrechnen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ändert dies ab 2027: Die Überführung in die MGV erfolgt auf Basis des im Jahr 2025 erbrachten Leistungsvolumens, erhöht um die vereinbarten Veränderungsraten der Jahre 2026 und 2027. Schutzimpfungen hingegen bleiben vollständig außerhalb der Gesamtvergütung und sind von dieser Änderung nicht betroffen — ein zentraler Punkt, den die Bundesregierung gegenüber den geäußerten Befürchtungen ausdrücklich klarstellt.
Bundesregierung: Keine Gefährdung der Kinderärzte-Versorgung
Die FinanzKommission Gesundheit (FKG), deren Empfehlung das Gesetz umsetzt, erwartet laut Bundesregierung insgesamt höchstens geringe Auswirkungen auf die Versorgung. Als Begründung verweist die Regierung darauf, dass die Ausgaben für Früherkennungsuntersuchungen in den Jahren 2020 bis 2025 im Durchschnitt nur um etwa 0,5 Prozent jährlich gestiegen sind — die reguläre Anhebung der MGV decke diesen Bedarf also voraussichtlich ab. Zusätzlich hat der Bewertungsausschuss nach dem GKV-BStabG die Möglichkeit, einzelne Leistungen wieder extrabudgetär zu vergüten, wenn dies nachweislich die Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit verbessert.
Die gesetzlichen Leistungsansprüche der GKV-Versicherten bleiben laut Bundesregierung unverändert: Vertragsärzte dürfen Versicherten keine Eigenkosten in Rechnung stellen, wenn sie eine Leistung zu Lasten der GKV erbringen. Mehrkosten für Eltern durch die Vergütungsreform sind nach dieser Aussage rechtlich nicht zulässig. Zu einem ähnlichen Thema — Behandlungsterminvergabe für gesetzlich Versicherte — verweist die Regierung ergänzend auf ihre Antwort zur Drucksache 21/1124 vom 1. August 2025.
Kinderärzte 2025: Zahlen und regionale Unterschiede
Zum 31. Dezember 2025 waren laut Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) insgesamt 8.617 Kinderärztinnen und -ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung tätig — ein Anstieg von rund 7 Prozent gegenüber 2020. Im Jahr 2025 beendeten 521 Personen ihre Tätigkeit als Kinder- und Jugendmediziner, während gleichzeitig 648 neue Kinderärzte hinzukamen. Das Durchschnittsalter lag bei 52,5 Jahren; 27 Prozent der Tätigen waren über 60 Jahre alt.
Trotz dieser insgesamt positiven Entwicklung bestehen regionale Unterschiede. Von insgesamt 410 Planungsbereichen wurde für das Jahr 2025 in 5 Bereichen eine Unterversorgung und in 16 Bereichen eine drohende Unterversorgung festgestellt. Um früher reagieren zu können, hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Januar 2025 die Bedarfsplanungs-Richtlinie angepasst: Eine Unterversorgung gilt bei Kinder- und Jugendärzten nun bereits dann als gegeben, wenn der Versorgungsstand den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 25 Prozent unterschreitet — zuvor lag diese Schwelle bei 50 Prozent. Damit können Kassenärztliche Vereinigungen Förderinstrumente wie die Niederlassungsförderung früher einsetzen.
Konkrete Angaben zu Fahrtdistanzen in ländlichen Regionen oder zur Zahl geschlossener Praxen konnte die Bundesregierung nicht liefern, da ihr eigene Daten dazu nicht vorliegen. Sie verweist auf die KBV als zuständige Datenerhebungsstelle sowie auf die Bedarfsplanungsrichtwerte zur Erreichbarkeit. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD plant laut Bundesregierung zudem die Entwicklung eines Reformkonzepts für ein Primärversorgungssystem, das auch die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung einbezieht. Ein konkreter Zeitplan für dieses Reformkonzept geht aus der Drucksache nicht hervor.
Thematisch verwandt ist die Debatte um die Transparenz im Gesundheitssystem, wie sie etwa beim IFG und dem Zugang zu Behördendaten sichtbar wird. Auch das Thema regionale Infrastruktur und Versorgungslücken spiegelt sich in anderen Politikbereichen wider, etwa beim Schienengüterverkehr mit verfehlten Versorgungsprognosen.
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Betroffen sind Familien mit Kindern und Jugendlichen, die gesetzlich krankenversichert sind, sowie niedergelassene Kinder- und Jugendärzte in allen Bundesländern. Besonders ländliche Regionen stehen im Fokus, da dort bereits heute regionale Versorgungsunterschiede bestehen. Ende 2025 waren 8.617 Kinderärztinnen und -ärzte in der Kassenversorgung tätig; 27 Prozent von ihnen waren über 60 Jahre alt.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist bei Frage 7 zu Fahrtdistanzen jedoch darauf, keine eigenen Daten zu besitzen, und verweist auf die KBV und den Gemeinsamen Bundesausschuss. Bei Frage 6 zu Praxisschließungen liegen ebenfalls keine eigenen Regierungsdaten vor; stattdessen werden KBV-Daten zitiert.
Die Anfrage ist mit der Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Oktober 2026 abgeschlossen. Die eigentliche Gesetzesänderung — die Überführung der U-Untersuchungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung — tritt laut GKV-BStabG zum 1. Januar 2027 in Kraft. Der Bewertungsausschuss kann für einzelne Leistungen noch eine extrabudgetäre Vergütung beschließen, sofern nachweisbare Verbesserungen der Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit vorliegen.
- Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV)
- Gedeckeltes Budget, aus dem Kassenärztliche Vereinigungen die Honorare für vertragsärztliche Leistungen bezahlen. Die Höhe richtet sich nach Zahl und Krankheitslast der Versicherten.
- Extrabudgetäre Vergütung
- Vergütung außerhalb des gedeckelten Budgets der Gesamtvergütung — Ärzte erhalten diese Leistungen unbegrenzt nach tatsächlicher Menge vergütet.
- U-Untersuchungen
- Standardisierte Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U1 bis U9 und weitere), die auf Grundlage der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses durchgeführt werden.
Werden Impfungen ab 2027 gedeckelt?
Nein. Schutzimpfungen werden gemäß § 132e SGB V außerhalb der Gesamtvergütung vergütet und sind vom GKV-BStabG nicht betroffen.
Was ändert sich bei den U-Untersuchungen?
Ab 2027 werden die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt, basierend auf dem Leistungsvolumen von 2025 zuzüglich vereinbarter Veränderungsraten.
Gibt es einen Ärztemangel bei Kinderärzten?
Laut Bundesregierung besteht kein flächendeckender Mangel; die Zahl der Kinderärzte stieg von 2020 bis Ende 2025 um rund 7 Prozent auf 8.617. Allerdings gibt es regionale Unterschiede, und für 2025 wurden 21 Planungsbereiche mit Unterversorgung oder drohender Unterversorgung identifiziert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8646 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































