Am 6. Mai 2026 beantwortet
Ist das Digitalministerium nach einem Jahr bereit?
Hintergrund
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wurde im Mai 2025 unter Minister Dr. Karsten Wildberger gegründet. Die Grünen hatten die Einrichtung unterstützt, kritisieren aber den schleppenden Aufbau. Wichtige EU-Verordnungen wie die KI-Verordnung müssen national umgesetzt werden, während die Verwaltungsdigitalisierung trotz Onlinezugangsgesetz stagniert.
Fast ein Jahr nach Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ziehen die Grünen Bilanz. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 21/5504 vom 7. Mai 2026 führt die Bundesregierung Aufbauprobleme auf.
Personalprobleme und Infrastruktur
Zum Stichtag 30. April 2026 waren im BMDS 109 Stellen unbesetzt. Dies ist bemerkenswert, da das Ministerium bereits seit fast einem Jahr besteht. Hauptsächlich gehen die Vakanzen auf die noch laufende Aufbauarbeit zurück. Besonders betroffen sind die Abteilungen Staatsmodernisierung mit 36 unbesetzten Stellen sowie die Hausleitung mit 22 offenen Positionen. Der Umzug in den neuen Dienstsitz in der Berliner Friedrichstraße ist noch nicht abgeschlossen.
Seit Ende März 2026 verfügt das Ministerium über eine eigene IT-Infrastruktur. Hintergrund ist die Einführung des Bundesclient – dem ersten standardisierten Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung mit hohem Schutzbedarf. Bis dahin war das BMDS auf die Unterstützung anderer Häuser angewiesen.
IT-Zustimmungsvorbehalt zeigt Wirkung
Fortschritte verzeichnet das Ministerium beim IT-Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben ab 500.000 Euro jährlich. Bis Ende März 2026 wurden über 200 IT-Vorhaben aller Ressorts geprüft. In mehr als 50 Fällen hat man Hinweise und Auflagen erteilt. Die Anzahl der Prüfvorgänge hat sich im April wegen der Haushaltsaufstellung 2027 verzehnfacht.
Das neue Digitalministerium kontrolliert jetzt die IT-Ausgaben aller anderen Ministerien – ein mächtiges Steuerungsinstrument für die Digitalisierung der Verwaltung.
Grüne sehen mangelnde strategische Führung
Unzureichend bewerten die Grünen das erste Amtsjahr des BMDS unter Minister Dr. Karsten Wildberger. Das Ministerium nimmt nicht die erwartete Rolle als strategischer Motor der digitalen Transformation ein, so ihr Argument. Das erste Amtsjahr zeichnet sich vor allem durch Verzögerungen aus. Dabei stehen wichtige Aufgaben an: Die EU-KI-Verordnung muss national umgesetzt werden. Die Verwaltungsdigitalisierung stagniert trotz Onlinezugangsgesetz.
Digitale Souveränität und Abhängigkeiten
Bei der Analyse digitaler Abhängigkeiten der Bundesverwaltung stützt sich das BMDS auf vorhandene Studien aus den Jahren 2019, 2021 und 2025. Ein ressortübergreifendes Monitoring existiert nicht. Dies ist bemerkenswert, da digitale Souveränität als Ziel ausgegeben wird. Die Bundesverwaltung ist von US-amerikanischen Softwareanbietern und Datenbankprodukten abhängig.
Konkrete Zielwerte für Open-Source-Software hat die Bundesregierung noch nicht festgelegt. Diese sollten erst nach Veröffentlichung der European Open Digital Ecosystem Strategy diskutiert werden.
Alle Bundesbürger sind betroffen, da das Ministerium für die Digitalisierung der Verwaltung und die Umsetzung der EU-KI-Verordnung zuständig ist. Besonders relevant für Unternehmen beim IT-Zustimmungsvorbehalt für Bundesausgaben ab 500.000 Euro jährlich.
Das Ministerium plant den Abschluss der Personalübertragungen bis Sommer 2026. Eine Evaluierung des IT-Zustimmungsvorbehalts ist für 2028 vorgesehen. Die Umsetzung der EU-KI-Verordnung läuft bereits, konkrete Zielwerte für Open-Source-Software werden nach der EU-Strategie festgelegt.
- IT-Zustimmungsvorbehalt
- Instrument des BMDS zur Kontrolle von IT-Ausgaben anderer Ministerien ab 500.000 Euro jährlich oder 3 Mio. Euro Gesamtvolumen.
- Bundesclient
- Standardisierter Computer-Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung mit hohem Schutzbedarf, den das BMDS als erstes Ministerium nutzt.
- AgenticAI Hub
- Pilotprojekt zur Vernetzung und Erprobung agentischer KI-Systeme in der Verwaltung mit 500.000 Euro Budget.























































