- 80 Prozent der Fernwärmekunden sind Mieterhaushalte ohne Anbieterwahl
- BEW-Förderung soll auf 3,5 Mrd. Euro jährlich aufgestockt werden
- Preisaufsicht und Schlichtungsstelle für Fernwärme gefordert
Hintergrund
Fernwärme wird in Deutschland vor allem in dicht besiedelten Städten und in Ostdeutschland genutzt, wo historisch gewachsene Netze bestehen. Die geltende AVBFernwärme-Verordnung gilt als veraltet und nicht auf klimaneutrale Versorgung ausgerichtet. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde eine zügige Modernisierung angekündigt; Ende August 2026 beschloss das Kabinett Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket, einen verbindlichen gesetzlichen Zeitplan gibt es laut Antragstellern jedoch noch nicht. Die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) soll im Haushaltsentwurf für 2027 auf 1,86 Mrd. Euro aufgestockt werden, bleibt damit aber nach Einschätzung der Versorgungsunternehmen hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück.
- 80 % — Anteil der Mieterhaushalte unter allen Fernwärmekunden, häufig mit Niedrigeinkommen.
- 3,5 Mrd. Euro jährlich — Geforderte Mindestausstattung der BEW-Förderung laut Antrag; geplant sind bisher 1,86 Mrd. Euro für 2027.
- 3,5 Mrd. Euro bis 2039 — Bisherige Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsentwurf, die laut Versorger deutlich hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleiben.
- 50 ct/m² monatlich — Geplante maximale Mehrbelastung für Mieter bei Umstellung auf Fernwärme laut Regierungs-Eckpunkten; die Grünen lehnen dies ab.
- 70 % / 30 % — Häufiges Verhältnis von Kosten- zu Marktelement in Fernwärme-Preisformeln; der Antrag fordert eine 50/50-Aufteilung.
Im Detail
Fernwärme ist im Heizkostenvergleich aktuell die teuerste Heizart.
— Begründung BT-Drs. 21/8938
Fernwärme ist für Millionen Mieterhaushalte in Deutschland die einzige Heizalternative – und laut einer im Antrag zitierten Auswertung aktuell die teuerste Heizart im Vergleich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 4. November 2026 mit BT-Drs. 21/8938 einen umfangreichen Antrag eingebracht, der den Rechtsrahmen für Fernwärme grundlegend reformieren soll. Im Mittelpunkt stehen Verbraucherschutz, eine verlässliche Förderung und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Fernwärme: Warum der Reformdruck wächst
Rund drei Viertel der privaten Haushalte heizen in Deutschland noch immer mit Gas und Öl. Der Fernwärmeausbau gilt als wichtiger Baustein der Wärmewende, insbesondere in dicht besiedelten Städten und in Ostdeutschland, wo historisch gewachsene Netze vorhanden sind. Die geltenden Regeln stammen aus einer Zeit, die auf klimaneutrale Versorgung noch nicht ausgerichtet war. Zwar wurden mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz Grundlagen geschaffen, doch die aktuelle Bundesregierung hat nach Einschätzung der Grünen den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wieder ermöglicht – was den Fernwärmeausbau hemme.
Was gilt aktuell?
Die AVBFernwärme-Verordnung regelt die Vertragsbedingungen zwischen Versorgern und Kunden, lässt aber bei zentralen Fragen – etwa der genauen Gewichtung von Kosten- und Marktelement in Preisformeln – erheblichen Spielraum. In der Praxis dominiert häufig ein Verhältnis von 70 Prozent Kostenelement zu 30 Prozent Marktelement, in Einzelfällen sogar 90 zu 10. Das Prinzip der Kostenneutralität nach § 556c BGB schützt Mieter bisher davor, durch eine Umstellung auf Fernwärme höhere Heizkosten zu tragen. Laut Antrag plant die Bundesregierung in ihren Eckpunkten zum Wärmenetzpaket, eine monatliche Mehrbelastung von bis zu 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche zuzulassen.
Fernwärme-Förderung: 1,86 Mrd. versus 3,5 Mrd. Euro
Die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Instrument zur Finanzierung des Netzausbaus. Im Haushaltsentwurf für 2027 soll die BEW auf 1,86 Mrd. Euro aufgestockt werden. Der Antrag hält dies für unzureichend: Versorger benötigten mindestens 3,5 Mrd. Euro jährlich, auch die Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 3,5 Mrd. Euro bis 2039 blieben laut Fraktion deutlich hinter dem eigentlichen Bedarf zurück. Zusätzlich soll privates Kapital über öffentliche Bürgschaften mobilisiert werden, um die Finanzierungskosten zu senken.
Elf Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag listet elf konkrete Maßnahmen auf. Neben der Aufstockung der BEW-Förderung sollen eine bundesweite Preisaufsicht und eine Schlichtungsstelle für Fernwärmekunden eingeführt werden. Eine staatliche Preistransparenzplattform soll Höhe und Zusammensetzung der Fernwärmepreise öffentlich vergleichbar machen. Fernwärmeverträge sollen künftig ähnlich wie Strom- und Gasverträge vorab über geplante Preisänderungen informieren. Die Preisformeln sollen durch eine verpflichtende 50/50-Gewichtung von Kosten- und Marktelement fairer werden. Außerdem soll der Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamts als neutrales Marktpreiselement verankert werden, damit Versorger Kostensteigerungen nicht unbegrenzt weitergeben können. Die Fraktion fordert zudem, die Gründung von Wärmenetzgenossenschaften zu fördern und die kommunale Wärmeplanung als verbindliches Steuerungsinstrument zu stärken.
Der Antrag betont den besonderen Transformationsbedarf in Ostdeutschland, wo historische Fernwärmenetze besonders verbreitet sind und besonders intensiv auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Als mögliche Technologien nennt die Drucksache Geothermie, Solarthermie und kalte Nahwärmenetze (Geogrids).
Weitere Hintergründe zu Bürgeranliegen rund um Energie und Verbraucherschutz finden sich bei Führerschein-Reform: Grüne fordern Qualität statt Kostensenkung.
Laut Antrag sind 80 Prozent der Fernwärmekunden Mieterhaushalte, häufig mit Niedrigeinkommen und in verdichteten Wohngebieten. Diese Gruppe hat keinen Einfluss auf die Wahl des Heizungssystems und ist steigenden Fernwärmepreisen direkt ausgeliefert. Betroffen sind außerdem Stadtwerke und kommunale Versorger, die auf verlässliche Förderung für die Dekarbonisierung ihrer Netze angewiesen sind.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8938) ist am 4. November 2026 eingebracht worden und wird zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach den Ausschussberatungen steht die Abstimmung im Bundestagsplenum aus.
- AVBFernwärme-Verordnung
- Allgemeine Versorgungsbedingungen für Fernwärme – die rechtliche Grundlage für Fernwärmeverträge zwischen Versorgern und Kunden in Deutschland. Sie regelt unter anderem Preisanpassungen und Informationspflichten.
- Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW)
- Staatliches Förderprogramm für den Ausbau und die ökologische Umrüstung von Nah- und Fernwärmenetzen auf erneuerbare Energien.
- Kostenneutralität (§ 556c BGB)
- Rechtlicher Grundsatz, der sicherstellt, dass Mieter nach einer Umstellung auf Wärmelieferung (z. B. Fernwärme) nicht mehr zahlen als zuvor für die eigenständige Heizversorgung.
Warum sind Fernwärmemieter besonders schutzlos?
Mieter haben keine Möglichkeit, ihren Fernwärmeanbieter zu wechseln, da die Versorgung leitungsgebunden ist. Sie sind damit einem lokalen Monopol ausgeliefert und können bei Preiserhöhungen kaum reagieren.
Was ist die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW)?
Die BEW ist ein Förderprogramm des Bundes für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Laut Antrag ist sie im Haushaltsentwurf 2027 auf 1,86 Mrd. Euro aufgestockt – die Grünen fordern mindestens 3,5 Mrd. Euro jährlich.
Was ändert sich bei der Preisformel für Fernwärme?
Der Antrag fordert eine 50/50-Gewichtung von Kosten- und Marktelement in der Preisformel. Derzeit ist das Verhältnis oft 70 zu 30 oder sogar 90 zu 10, was Verbrauchern kaum Schutz vor Kostenweitergaben bietet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8938 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































