- 56 Petitionen in 9 Beschlussgruppen zusammengefasst
- Bürgergeld, Kindergeld und Inklusion unter den Themen
- Abschluss empfohlen für Verfahren zu Artenschutz und Notarrecht
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist das zentrale Organ zur Bearbeitung von Bürgeranliegen nach Artikel 17 des Grundgesetzes. Er prüft eingehende Petitionen und empfiehlt dem Bundestag, wie mit ihnen zu verfahren ist. Die Sammelübersicht 353 (BT-Drs. 21/8953) fasst Beschlüsse vom 4. November 2026 zusammen, die unter Vorsitz von Dr. Hülya Düber im Protokoll Nr. 21/42 festgehalten wurden. Die Themenbreite der 56 Petitionen spiegelt das Spektrum der Bürgeranliegen wider, das von Sozialleistungen über Verbraucherschutz bis zu Umweltfragen reicht.
- 56 Petitionen — in der Sammelübersicht 353 zusammengefasst und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt
- 9 Beschlussgruppen — mit unterschiedlichen Empfehlungen: Überweisung, Abschluss wegen teilweiser oder vollständiger Erfüllung, sowie einfacher Abschluss
- 4. November 2026 — Datum der Ausschussbeschlüsse (Protokoll Nr. 21/42)
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8953, Petitionsausschuss, 4. November 2026
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 die Sammelübersicht 353 beschlossen. Die Drucksache 21/8953 enthält Beschlussempfehlungen zu insgesamt 56 Petitionen aus der Bevölkerung, die der Bundestag nun annehmen soll. Die Themen reichen von Bürgergeld und Kindergeld über Inklusion und Arbeitsschutz bis hin zu Artenschutz und Notarrecht.
Petitionsausschuss: Welche Verfahren werden wohin geleitet?
Die 9 Beschlussgruppen unterscheiden sich nach Art der Empfehlung. In der ersten Gruppe empfiehlt der Ausschuss, eine Petition zur Inklusion und Teilhabe dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen. Bei Petitionen zum Recht der Schuldverhältnisse – konkret zur Einführung einer Bestätigungslösung für fernmündlich geschlossene Verträge – sollen die Anliegen sowohl dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zugehen als auch den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis gegeben werden; die übrigen Verfahren dieser Gruppe werden abgeschlossen. Beim Thema Kindergeld und Familienleistungsausgleich empfiehlt der Ausschuss, die Petition zum antragslosen Kindergeld nach der Geburt als Material an das Bundesministerium der Finanzen zu überweisen, während der Rest des Verfahrens abgeschlossen wird.
Zwei weitere Beschlussgruppen sehen die direkte Überweisung von Petitionen zu Bürgergeld (SGB II) an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie von Petitionen zur Digitalisierung der Verwaltung an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vor. Damit erhalten die jeweiligen Ministerien einen gebündelten Hinweis auf die Bürgeranliegen in diesen Bereichen.
Verfahrensabschlüsse mit unterschiedlicher Begründung
Ein erheblicher Teil der Sammelübersicht betrifft Petitionen, die der Ausschuss zum Abschluss empfiehlt. Die Gründe variieren: Bei neun Petitionen zu Themen wie Klimaschutz, Strafprozessordnung und Arbeitsschutz wurde den Anliegen teilweise entsprochen. Eine Petition zu Verfahren in Familiensachen schließt der Ausschuss ab, weil dem Anliegen vollständig entsprochen wurde. Lediglich eine Petition zu Rechtsmitteln gegen strafgerichtliche Entscheidungen wird beendet, weil dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.
Den größten Block bildet die neunte Beschlussgruppe mit 36 Petitionen, die schlicht abzuschließen sind. Darunter befinden sich Eingaben zu Notarrecht, Artenschutz, Petitionsrecht, Beihilfevorschriften des Bundes, Eherecht, Trinkwasserversorgung und weiteren Themen. Diese Gruppe enthält auch Petitionen, die das Petitionsrecht selbst zum Gegenstand haben – ein Hinweis darauf, dass Bürgerinnen und Bürger mitunter auch das Verfahren beim Petitionsausschuss selbst kritisieren.
Was gilt aktuell?
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen vorgelegt, jedoch hat der Bundestag noch nicht im Plenum abgestimmt. Erst nach der Zustimmung des Plenums werden die Beschlüsse wirksam. Das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert jeder Person das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden – eine Garantie auf Bearbeitung und Antwort, nicht auf inhaltliche Erfüllung. Thematisch ähnliche Verfahren werden in Sammelübersichten gebündelt, um den parlamentarischen Prozess zu straffen. Weitere Informationen zum parlamentarischen Verfahren bei Bürgeranliegen finden sich im Bericht zur Menschenrechtspolitik des Bundestages.
Betroffen sind die Petentinnen und Petenten selbst, deren Verfahren nun einer Entscheidung entgegengehen. Inhaltlich berühren die Empfehlungen unter anderem Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (SGB II), Familien mit Fragen zum Kindergeld sowie Beschäftigte mit Interesse an Arbeitsschutzregelungen. Darüber hinaus sind Naturschutzinteressierte durch Petitionen zum Artenschutz und Verbraucherinnen und Verbraucher durch Fragen zum Recht der Schuldverhältnisse und zu Fernabsatzverträgen betroffen.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen am 4. November 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung des Deutschen Bundestages über die Annahme der Sammelübersicht 353 steht noch bevor. Erst nach dieser Plenumsentscheidung werden die einzelnen Beschlüsse wirksam, also beispielsweise die Weiterleitung von Petitionen an die zuständigen Bundesministerien oder der förmliche Abschluss der Verfahren.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gebündelt abstimmt.
- Als Material überweisen
- Das zuständige Bundesministerium erhält die Petition zur Kenntnis und als Anregung, ohne dass eine Handlungspflicht besteht.
- Petitionsrecht
- Das in Artikel 17 Grundgesetz verankerte Recht jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst mehrere Petitionen thematisch zusammen und legt dem Bundestag gebündelte Beschlussempfehlungen vor. Der Bundestag stimmt dann über die gesamte Sammelübersicht ab.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Bundesministerium als Hinweis für die weitere Arbeit zugeleitet, ohne dass eine gesetzliche Handlungspflicht entsteht.
Welche Themen deckt die Sammelübersicht 353 ab?
Die 56 Petitionen betreffen unter anderem Inklusion und Teilhabe, Bürgergeld, Kindergeld, Digitalisierung der Verwaltung, Arbeitsschutz, Artenschutz, Notarrecht und das Petitionsrecht selbst.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8953 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































