- 72 Petitionsverfahren vom Ausschuss zum Abschluss empfohlen
- 9 Bürgeranliegen erfolgreich erfüllt, 63 abgelehnt
- Themen reichen von Rente über Führerschein bis Bürgergeld
Hintergrund
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gibt jeder Person das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss bearbeitet diese Eingaben, holt Stellungnahmen bei Ministerien und Behörden ein und legt dem Plenum regelmäßig Sammelübersichten mit seinen Beschlussempfehlungen vor. Die vorliegende Sammelübersicht 352 fasst Beschlüsse vom 4. November 2026 zusammen (Protokoll Nr. 21/42).
- 72 — Petitionsverfahren insgesamt in der Sammelübersicht 352
- 9 — Petitionen erfolgreich abgeschlossen (Beschlussempfehlung 1)
- 63 — Petitionen ohne Erfolg abgeschlossen (Beschlussempfehlung 2)
- 4. November 2026 — Datum der Ausschussbeschlüsse (Protokoll Nr. 21/42)
Im Detail
Rente, Führerschein, Bürgergeld, Energie: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 insgesamt 72 Petitionsverfahren behandelt und dem Plenum deren Abschluss empfohlen (BT-Drs. 21/8952, Sammelübersicht 352). Bei 9 der 72 Eingaben konnten die Anliegen der Einsender erfüllt werden; bei 63 Petitionen war dies nicht möglich.
Petitionsrecht: Was gilt aktuell?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert. Jede Person — unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz — kann sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben, holt Stellungnahmen bei zuständigen Ministerien und Behörden ein und legt dem Plenum gebündelt Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen vor. Die Abstimmung im Bundestag über diese Sammelübersicht steht noch aus.
Welche Themen dominierten die Sammelübersicht 352?
Besonders häufig vertreten waren Eingaben zum Führerscheinwesen (mindestens sieben Petitionen), zur gesetzlichen Krankenversicherung (Mitgliedschaft und Beiträge), zum Bürgergeld nach SGB II sowie zu Fragen der Rentenversicherung — darunter zwei Petitionen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten, denen der Ausschuss entsprechen konnte. Weitere Themen umfassten Energiegesetze und Energieversorgung, Umsatzsteuer, Beamtenrecht sowie Patientenrechte und Qualitätssicherung im medizinischen Bereich.
Geografisch reichen die 72 Eingaben von Hamburg über Stuttgart und München bis nach Hoyerswerda und Blankenburg im Harz. Zwei Petitionen stammen aus dem Ausland — eine aus Österreich, eine aus den Vereinigten Staaten von Amerika, letztere zum Thema Auslandsvertretungen.
Erfolgreich abgeschlossene Petitionen
Von den neun erfolgreich abgeschlossenen Petitionsverfahren betrafen zwei die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung — ein Thema, das vor allem Mütter und Väter älterer Jahrgänge betrifft, deren Erziehungszeiten bislang nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden. Weitere erfolgreiche Eingaben bezogen sich auf Förderanträge im energetischen Bereich, das Führerscheinwesen (vier Fälle), Pflegeversicherungsleistungen sowie konsularische Dienste in Auslandsvertretungen.
Nicht entsprochen: breites Themenspektrum
Die 63 abgelehnten Petitionen zeigen die Bandbreite gesellschaftlicher Konfliktfelder: Neben Führerschein- und Verkehrsthemen wurden Eingaben zu Sanktionen und Rückforderungen im Sozialrecht, zur Energiepolitik, zum Steuerrecht (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Energiesteuer) sowie zu Fragen des Beamtenrechts und der Versorgung von Bundesbediensteten abgelehnt. Auch Petitionen zum Wahlrecht, zu Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete und zur öffentlichen Sicherheit gehören zur Gruppe der nicht erfüllten Anliegen.
Das Petitionsrecht bleibt ein wichtiges Instrument der demokratischen Teilhabe — auch wenn die Mehrheit der eingereichten Anliegen nicht im Sinne der Petenten abgeschlossen werden kann. Für weitere parlamentarische Vorgänge rund um Bürgerrechte und soziale Sicherung siehe auch den Beitrag zur Pflegereform PNOG sowie zur Kommunalfinanzreform der Grünen.
Betroffen sind die 72 Bürgerinnen und Bürger, die Petitionen aus ganz Deutschland eingereicht haben — darunter Rentenempfänger, Führerscheininhaber, Krankenversicherte, Bürgergeld-Bezieher und Energieverbraucher. Eine Petition stammt aus Österreich, eine weitere aus den Vereinigten Staaten von Amerika.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen am 4. November 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über die Sammelübersicht 352 im Bundestag steht noch aus. Erst mit dem Bundestagsbeschluss werden die Verfahren formell abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gebündelt abstimmt.
- Petitionsverfahren
- Das parlamentarische Prüfverfahren, in dem der Petitionsausschuss eine eingereichte Bürgeranfrage bearbeitet und dem Bundestag eine Empfehlung vorlegt.
- Beschlussempfehlung
- Formelle Empfehlung eines Ausschusses an das Bundestagsplenum, wie über einen Vorgang abgestimmt werden soll.
Was ist eine Petition beim Bundestag?
Jeder Mensch kann dem Bundestag eine Petition einreichen, um auf Missstände hinzuweisen oder Gesetzesänderungen zu fordern. Der Petitionsausschuss prüft das Anliegen und empfiehlt dem Bundestag, wie damit verfahren werden soll.
Was bedeutet 'Anliegen entsprochen'?
Der Ausschuss hat dem Anliegen der Petentin oder des Petenten entsprochen, wenn die zuständige Behörde oder das Gesetz im Sinne der Eingabe tätig wurde oder eine Änderung erreicht werden konnte.
Was passiert mit abgelehnten Petitionen?
Wenn den Anliegen nicht entsprochen werden kann, schließt der Ausschuss das Verfahren ab, ohne dass eine Änderung erfolgt. Die Einreicher werden über die Entscheidung informiert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8952 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































