- 36 Petitionen zu Stromsteuer, GKV und Verkehr empfohlen
- 7 Beschlussempfehlungen an verschiedene Bundesministerien
- Petitionsausschuss tagt am 4. November 2026 — Protokoll Nr. 21/42
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit Anliegen, Beschwerden oder Verbesserungsvorschlägen an den Bundestag wenden. Die Sammelübersichten fassen mehrere Petitionen mit ähnlichen Themen zusammen und bilden die Grundlage für Beschlussempfehlungen an den Bundestag. Die vorliegende Sammelübersicht 367 wurde am 4. November 2026 im Rahmen des Protokolls Nr. 21/42 beschlossen.
- 36 Petitionen — insgesamt in der Sammelübersicht 367 erfasst und mit Beschlussempfehlungen versehen
- 7 Beschlussempfehlungen — mit unterschiedlichen Behandlungsformen von Weiterleitung bis Abschluss
- 16 Petitionen — zu GKV-Beiträgen; teilweise an das Bundesministerium für Gesundheit überwiesen, teilweise abgeschlossen
- 7 Petitionen — zur Stromsteuer, weitergeleitet an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie Bundesministerium der Finanzen
- 8 Petitionen — zur Qualitätssicherung im medizinischen Bereich, Verfahren wegen teilweiser Entsprechung abgeschlossen
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8967, Deckblatt Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 seine Sammelübersicht 367 (BT-Drs. 21/8967) vorgelegt. Sie enthält 7 Beschlussempfehlungen zu insgesamt 36 Bürgerpetitionen aus der laufenden 21. Wahlperiode. Die Themen reichen von der Stromsteuer über GKV-Beiträge bis hin zu Verkehrssicherheit und Migrationspolitik.
Petitionen zur Stromsteuer und Einkommensteuer
Die größte Gruppe mit 7 Einzelpetitionen betrifft die Stromsteuer. Der Ausschuss empfiehlt, diese Petitionen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen. Eine weitere Petition aus Hildesheim zur Einkommensteuer soll ebenfalls dem Bundesministerium der Finanzen als Material zugeleitet werden. Das bedeutet, die Ministerien erhalten die Eingaben als politischen Hinweis, ohne rechtlich zur Reaktion verpflichtet zu sein.
GKV-Beiträge: 16 Petitionen aus ganz Deutschland
Mit 16 Petitionen bildet das Thema GKV-Beiträge den zahlenmäßig stärksten Block der Sammelübersicht. Die Einsender kommen aus Städten wie Ulm, Erfurt, Frankfurt am Main, Baden-Baden und Velbert. Der Ausschuss schlägt eine zweigeteilte Behandlung vor: Soweit die Petitionen auf die grundsätzliche Frage hinweisen, wie private Altersvorsorge attraktiv bleibt und gleichzeitig die Finanzierungsbasis der GKV gesichert werden kann, sollen sie dem Bundesministerium für Gesundheit als Material überwiesen werden. Die übrigen Petitionsverfahren sollen abgeschlossen werden. Das Thema GKV-Beiträge steht im Kontext der laufenden Debatten über die Pflegereform PNOG und die Finanzierbarkeit des Sozialversicherungssystems.
Sozialrecht, Verkehr und Migrationspolitik
Einzelne Petitionen betreffen das soziale Entschädigungsrecht (Berlin) sowie die Sicherheit im Straßenverkehr (Itzstedt). Beide sollen den zuständigen Bundesministerien — Arbeit und Soziales bzw. Verkehr — zur weiteren Prüfung überwiesen werden. Zwei Petitionen zur Migrationspolitik aus Ansbach und Hamburg werden hingegen nicht an Bundesministerien, sondern an die Landesvolksvertretungen zugeleitet, da die betreffenden Sachverhalte in der Zuständigkeit der Länder liegen.
Teilweise entsprochen: Arbeitsförderung und medizinische Qualitätssicherung
Für acht Petitionen zur Qualitätssicherung im medizinischen Bereich sowie eine Petition zur Arbeitsförderung empfiehlt der Ausschuss den Abschluss des Verfahrens, weil den Anliegen bereits teilweise entsprochen worden ist. Die Petenten aus Städten wie Koblenz, Kiel, Berlin und Hockenheim haben damit zumindest eine partielle Berücksichtigung ihrer Eingaben erreicht.
Die Sammelübersicht 367 spiegelt die Bandbreite gesellschaftlicher Anliegen wider, die Bürgerinnen und Bürger an den Bundestag herantragen. Das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes ermöglicht es jeder Person, Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu richten — unabhängig von Parteizugehörigkeit oder politischem Einfluss. Die Abstimmung über die Beschlussempfehlungen im Bundestags-Plenum steht noch aus.
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Regionen Deutschlands, die Petitionen zu steuerlichen Fragen (Stromsteuer, Einkommensteuer), GKV-Beiträgen, sozialem Entschädigungsrecht, Verkehrssicherheit, Migrationspolitik, Arbeitsförderung und medizinischer Qualitätssicherung eingereicht haben. Die Petenten kommen unter anderem aus Murr, Datteln, Dagebüll, Karlsruhe, Duisburg, Alsdorf, Neu-Anspach, Hildesheim, Ulm, Erfurt, Frankfurt am Main, Koblenz, Kiel und Berlin.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 4. November 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über die Sammelübersicht 367 steht im Bundestag noch aus. Nach Annahme durch das Plenum werden die jeweiligen Petitionen entsprechend der Empfehlungen an die zuständigen Ministerien weitergeleitet, an Landesvolksvertretungen zugeleitet oder formal abgeschlossen.
- Als Material überweisen
- Eine Petition wird einem Ministerium als Hinweis auf einen politischen Sachverhalt zugeleitet, ohne rechtliche Bindungswirkung.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer thematisch oder verfahrensmäßig ähnlicher Petitionen in einem Beratungsdokument des Petitionsausschusses.
- Petitionsverfahren abschließen
- Das parlamentarische Verfahren zu einer Petition wird beendet, etwa weil dem Anliegen bereits entsprochen wurde oder keine weitere Behandlung erforderlich ist.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium als Hinweis auf politischen Handlungsbedarf zugeleitet, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Reaktion besteht.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Das Verfahren wird beendet, weil dem Anliegen bereits teilweise entsprochen wurde oder keine weitere parlamentarische Behandlung vorgesehen ist.
Was passiert mit den Petitionen zur Migrationspolitik?
Diese Petitionen werden den Landesvolksvertretungen zugeleitet, da Migrationspolitik teils in Länderzuständigkeit fällt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8967 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































