- Bis 2040 wachsen Güterzüge zwischen Aachen und Köln auf 475 täglich
- Burtscheider Viadukt seit 2019 als überlastet eingestuft
- Drittes Gleis soll in Bundesbedarfsplan als Vordringlicher Bedarf aufgenommen werden
Hintergrund
Die Deutsche Bahn stufte den Abschnitt Stolberg–Aachen-West bereits 2019 als überlastet ein. Eine 2025 von Industrie- und Handelskammern des Rheinlandes sowie der Stadt Aachen und weiteren Partnern beauftragte Studie belegt, dass zwischen Aachen und Köln schon 2019 je Richtung zehn Güterzüge täglich mehr fuhren, als der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 für das Jahr 2030 prognostiziert hatte. Der Bahnknoten liegt an zwei transeuropäischen Schienenkorridoren und ist Drehscheibe für den Güterumschlag mit den ZARA-Häfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam. Das Oberverwaltungsgericht Münster beanstandete am 23. April 2026 (7 D 79/23.NE) die kommunale Flächensicherung für das Projekt, weil eine verbindliche Realisierungsperspektive fehlte.
- 475 Züge pro Tag — prognostiziertes Schienengüterverkehrsaufkommen zwischen Aachen und Köln bis 2040 laut Studie 2025.
- +10 Güterzüge je Richtung täglich (2019) — bereits 2019 überstieg die tatsächliche Belastung die BVWP-2030-Prognose für 2030.
- Leistungsphase 2 bis 2030 — frühester Abschluss der laufenden Planungsphase durch DB InfraGO AG; danach ist noch Zustimmung des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums erforderlich.
- 23. April 2026 — Urteil des OVG Münster (7 D 79/23.NE), das kommunale Flächensicherung wegen fehlender Realisierungsperspektive beanstandet.
Im Detail
Bis 2040 wächst der Schienengüterverkehr dort auf 475 Züge pro Tag; selbst nach Umsetzung aller Maßnahmen des BVWP 2030 reicht die Kapazität nicht aus.
— BT-Drs. 21/8941, Feststellungsteil I
Der Bahnknoten Aachen gilt als einer der kapazitätskritischsten Punkte im deutschen Schienennetz. Im Herzstück dieses Knotens liegt das zweigleisige Burtscheider Viadukt zwischen Aachen Hauptbahnhof und dem Stadtteil Rothe Erde — ein Nadelöhr, durch das täglich Hochgeschwindigkeitszüge, Regionalzüge und schwere Güterzüge gemeinsam fahren müssen. Eine 2025 im Auftrag der Industrie- und Handelskammern des Rheinlandes, der Stadt Aachen und weiterer Partner erstellte Studie belegt: Schon 2019 übertrafen die realen Güterverkehrsmengen die Prognosen des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 je Richtung um zehn Züge täglich. Bis 2040 erwartet die Studie dort 475 Güterzüge pro Tag — eine Last, die selbst nach vollständiger Umsetzung aller BVWP-Maßnahmen nicht mehr abgewickelt werden kann.
Burtscheider Viadukt als Engpass mit europäischer Bedeutung
Der Bahnknoten Aachen liegt an den transeuropäischen Schienenkorridoren North Sea–Rhine–Mediterranean und North Sea–Baltic und ist die zentrale Drehscheibe für den Güterverkehr zwischen dem Rheinland und den ZARA-Häfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam. Die Deutsche Bahn stufte den Abschnitt Stolberg–Aachen-West bereits 2019 als überlastet ein. Kleine Verspätungen am Burtscheider Viadukt lösen laut Antrag Kettenreaktionen im deutschen und europäischen Netz aus. Der Ausbau der ZARA-Häfen, neue Logistikstandorte wie der Euregio Railport in Stolberg und die seit dem 1. Juli 2026 geltende niederländische Lkw-Maut dürften den Druck auf die Schiene weiter erhöhen. Bleibt die Kapazität unverändert, drohen der Euregiobahn Haltausfälle und Fahrzeitverluste sowie Verlagerungen auf Straßen, die durch marode Brücken ihrerseits eingeschränkt sind.
Was gilt aktuell?
Das Burtscheider Viadukt verfügt derzeit über zwei Gleise. § 21 Absatz 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) stellt für den dreigleisigen Ausbau Aachen–Düren einschließlich des Viadukts zwar Bedarf und Nutzen fest, doch wegen der Überzeichnung des NRW-Budgets für Schienenausbauten ist die Finanzierung aus diesem Topf nicht gesichert. Eine verbindliche Realisierungsperspektive fehlt: Die DB InfraGO AG rechnet erst 2030 mit dem Abschluss der Leistungsphase 2, danach muss das Bund-Länder-Koordinierungsgremium die Fortführung billigen. Das Oberverwaltungsgericht Münster beanstandete am 23. April 2026 (7 D 79/23.NE) die kommunale Flächensicherung genau deshalb, ohne die Notwendigkeit des Projekts in Frage zu stellen.
Militärische Mobilität als neues Argument für den Burtscheider Viadukt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen argumentiert in der Drucksache 21/8941, dass die veränderte sicherheitspolitische Lage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine den Kapazitätsbedarf am Bahnknoten Aachen zusätzlich verschärft. Die Nationale Sicherheitsstrategie und die EU-Initiative zur militärischen Mobilität verlangen grenzüberschreitende Schienenwege, die kurzfristig Truppentransporte und Nachschub tragen können. Über Aachen bestehen dafür laut Antrag nur wenige, ebenfalls stark ausgelastete Ausweichrouten. Dieser Bedarf war bei Aufstellung des BVWP 2030 nicht absehbar und fällt nach Einschätzung der Fraktion unter den Begriff des unvorhergesehenen Verkehrsbedarfs im Sinne des § 6 BSWAG — was eine Aufnahme in die Ausbaupläne vor der nächsten regulären Bedarfsplanüberprüfung rechtfertigen würde.
Fünf Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag verlangt von der Bundesregierung fünf konkrete Schritte: erstens die förmliche Feststellung des unvorhergesehenen Verkehrsbedarfs nach § 6 BSWAG und die unverzügliche Aufnahme des Viadukts in die Bundesausbaupläne; zweitens die parallele Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Aufnahme des dritten Gleises als Vordringlichen Bedarf in den Bedarfsplan für Bundesschienenwege; drittens den Abschluss einer verbindlichen Finanzierungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG mit klaren Meilensteinen — auch außerhalb des überzeichneten InvKG; viertens die Aktualisierung der Verkehrsprognosen im Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040 (BVMP 2040) unter Berücksichtigung von Güterverkehrswachstum und militärischer Mobilität; und fünftens die Einstufung des Bahnknotens Aachen als kritische Infrastruktur mit ausdrücklicher Priorität bei künftigen Finanzierungsentscheidungen. Die Aufnahme in den Bedarfsplan als Vordringlicher Bedarf würde zugleich der Stadt Aachen eine belastbarere Grundlage für eine erneute kommunale Flächensicherung liefern, ohne die städtebauliche Abwägung zu ersetzen.
Weiterlesen:
Betroffen sind Pendler und Fahrgäste der Euregiobahn zwischen Aachen und der Region, die bei weiter steigendem Güterverkehr mit Haltausfällen und Fahrzeitverlängerungen rechnen müssen. Darüber hinaus sind Logistikunternehmen und Häfen betroffen, die den Bahnknoten Aachen als Zubringer zu den ZARA-Häfen nutzen. Kommunen und die StädteRegion Aachen sind als Flächeneigentümer und Planungsträger direkt in die Problematik eingebunden.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8941) vom 4. November 2026 ist beim Deutschen Bundestag eingegangen und wird zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach Abschluss der Ausschussberatungen entscheidet das Plenum über Annahme oder Ablehnung. Parallel fordert der Antrag die Bundesregierung auf, unverzüglich einen eigenen Gesetzentwurf zur Aufnahme des dritten Gleises in den Bedarfsplan für Bundesschienenwege vorzulegen.
- BSWAG
- Bundesschienenwegeausbaugesetz — regelt die Planung und Finanzierung des Ausbaus von Bundesschienenwegen einschließlich der Aufnahme in den Bedarfsplan.
- BVWP 2030
- Bundesverkehrswegeplan 2030 — das zentrale Planungsinstrument des Bundes für Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße bis zum Jahr 2030.
- Vordringlicher Bedarf
- Höchste Dringlichkeitsstufe im Bedarfsplan für Bundesschienenwege; Projekte dieser Kategorie gelten als im überragenden öffentlichen Interesse und werden vorrangig finanziert.
Was ist das Burtscheider Viadukt?
Es ist ein zweigleisiges Eisenbahnviadukt zwischen Aachen Hauptbahnhof und dem Stadtteil Rothe Erde, das Hochgeschwindigkeits-, Regional- und Güterzüge gemeinsam nutzen und das einen Engpass im transeuropäischen Schienennetz darstellt.
Warum reicht der aktuelle Bundesbedarfsplan nicht?
Der BVWP 2030 unterschätzt laut einer Studie von 2025 die tatsächlichen Güterverkehrsmengen erheblich und sieht auch nach vollständiger Umsetzung keine ausreichende Kapazität für das prognostizierte Wachstum bis 2040 vor.
Was bedeutet § 6 BSWAG für das Projekt?
§ 6 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ermöglicht die Aufnahme eines Vorhabens in die Ausbaupläne des Bundes, wenn ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf durch eine Änderung der Verkehrsstruktur entsteht — ohne die nächste reguläre Bedarfsplanüberprüfung abwarten zu müssen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8941 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































