- Nur 232 von 4.000 Schlachthöfen sollen laut Regierung überwacht werden
- Grüne fordern Videoüberwachung und KI-Auswertung für alle Betriebe
- Täglich über 2 Millionen Tiere betroffen — CO₂-Betäubung soll enden
Hintergrund
Der Entschließungsantrag bezieht sich auf die dritte Beratung des Regierungsentwurfs zur Fünften Änderung des Tierschutzgesetzes (BT-Drs. 21/6809, 21/8974). Der Europäische Rechnungshof hat bereits 2018 in seinem Sonderbericht 31/2018 zahlreiche Schwachstellen im EU-weiten Tierschutz bei der Schlachtung dokumentiert. Das vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geförderte TIGER-Projekt hat laut Drucksache nachgewiesen, dass inerte Gase wie Argon unter kommerziellen Bedingungen tierschutzgerechter als CO₂ sind und dabei die Fleischqualität erhalten bleibt.
- 4.000 — So viele Schlachteinrichtungen existieren laut Drucksache in Deutschland insgesamt.
- 232 (5,8 %) — Nur diese Zahl der Betriebe soll nach dem Regierungsentwurf zur Videoüberwachung verpflichtet werden.
- über 2 Millionen — So viele Tiere werden in Deutschland durchschnittlich täglich geschlachtet.
- 60 Tage — Diese Speicherdauer für Videoaufzeichnungen fordern die Grünen für alle tierbezogenen Aufnahmen.
Im Detail
Nur eine ausnahmslose Verpflichtung zur Videoüberwachung für Schlachteinrichtungen jeglicher Größe kann ein Instrument zur Aufdeckung von Missständen sein, unter der Voraussetzung, dass eine adäquate Kontrolle des Videomaterials gewährleistet wird.
— BT-Drs. 21/8976, Feststellungsteil I
Täglich werden in Deutschland mehr als zwei Millionen Tiere geschlachtet — doch nur ein Bruchteil der Betriebe, in denen das geschieht, soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig per Video überwacht werden. Genau daran entzündet sich der politische Streit um die Fünfte Änderung des Tierschutzgesetzes, der mit BT-Drs. 21/8976 eine neue Dimension erreicht hat.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 4. November 2026 einen Entschließungsantrag eingebracht, der den Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6809, 21/8974) in seiner aktuellen Fassung ausdrücklich ablehnt. Der Kern der Kritik: Von rund 4.000 Schlachteinrichtungen in Deutschland sollen laut Regierungsplanung lediglich 232 — also etwa 5,8 Prozent — zur Aufzeichnung tierschutzsensibler Vorgänge verpflichtet werden. Die Grünen fordern stattdessen eine lückenlose Videoüberwachung für alle Schlachthöfe, unabhängig von ihrer Größe.
Tierschutzgesetz: Was gilt aktuell?
Das geltende Tierschutzgesetz sieht keine generelle Pflicht zur Videoüberwachung in Schlachtbetrieben vor. Der vorliegende Regierungsentwurf zur fünften Änderung des Tierschutzgesetzes würde erstmals eine Aufzeichnungspflicht einführen — allerdings beschränkt auf die größten Betriebe. Strukturelle Faktoren, die zu Tierschutzverstößen führen, wie Akkordarbeit oder tierschutzkritische Betäubungsverfahren, werden im Regierungsentwurf nach Auffassung der Grünen nicht ausreichend adressiert.
CO₂-Betäubung: Wissenschaftlich belastete Praxis
Ein zweiter Schwerpunkt des Entschließungsantrags betrifft die Betäubungsverfahren. Die CO₂-Betäubung von Schweinen steht seit Jahren in der Kritik: Die Tiere zeigen laut wissenschaftlichen Studien — unter anderem aus dem Jahr 2004, veröffentlicht im EFSA Journal — über mehrere Sekunden bis Minuten ausgeprägte Belastungsreaktionen wie Atemnot, Panik und Erstickungsempfinden. Das vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geförderte TIGER-Projekt hat gezeigt, dass inerte Gase wie Argon unter kommerziellen Bedingungen eingesetzt werden können und im Vergleich zu CO₂ deutliche Tierschutzvorteile bei gleichbleibender Fleischqualität bieten. Die Grünen fordern deshalb den gesetzlich verbindlichen Ausstieg aus der CO₂-Betäubung von Schweinen sowie der Wasserbadbetäubung von Geflügel.
Acht Forderungen an die Bundesregierung
Der Entschließungsantrag enthält acht konkrete Forderungen. Neben der ausgeweiteten Videoüberwachung mit KI-gestützter Auswertung — ohne biometrische Gesichtserkennung von Beschäftigten — und einer Speicherdauer von 60 Tagen für alle tierbezogenen Aufzeichnungen verlangen die Grünen ein Verbot von Akkordarbeit und Stückprämien in Schlachtbetrieben. Strukturell begründen sie diese Forderung damit, dass Zeitdruck eine anerkannte Ursache für Tierschutzverstöße ist. Weitere Punkte betreffen das Verbot der Schlachtung hochträchtiger Schafe und Ziegen, die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Einhufer sowie substanziell höhere Strafrahmen und Bußgelder. Zudem sollen alle Betäubungsgeräte einer verpflichtenden Zulassung und regelmäßigen unabhängigen Prüfung unterliegen.
Die Grünen wollen, dass alle 4.000 Schlachthöfe in Deutschland überwacht werden — nicht nur die größten 5,8 Prozent.
Hinter dem Tierschutzgesetz-Streit steht ein grundlegender Zielkonflikt: Wie weit soll der Staat in die Betriebsorganisation privater Schlachtunternehmen eingreifen, um Tierleid nachweisbar zu reduzieren? Die Grünen argumentieren, dass ein ausschließlich auf Videoüberwachung fokussierter Ansatz strukturelle Probleme nicht löst. Der Ansatz, gesetzliche Pflichten mit technologischen Lösungen zu verbinden, findet sich auch in anderen Politikfeldern — etwa beim Wasserstoffhochlauf, wo die Grünen ebenfalls regulatorische Flankierung fordern.
Ob der Entschließungsantrag im Plenum eine Mehrheit findet, hängt vom Ausgang der Abstimmung über den Gesetzentwurf ab. Die Grünen haben ihren Antrag bewusst zur dritten Lesung eingereicht — dem Moment, in dem der Bundestag abschließend über Gesetzentwürfe abstimmt.
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Betroffen sind die Betreiber der rund 4.000 Schlachteinrichtungen in Deutschland, die bei einer Ausweitung der Überwachungspflicht investieren müssten. Mittelbar betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die Fleisch aus deutschen Betrieben kaufen, sowie die landwirtschaftlich gehaltenen Tiere selbst — täglich mehr als zwei Millionen allein im Schlachtbereich.
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/8976) wurde am 4. November 2026 eingebracht und bezieht sich auf die dritte Beratung des Regierungsentwurfs. Die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum über den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag steht noch aus. Entschließungsanträge werden in der Regel zusammen mit dem zugehörigen Gesetzentwurf abgestimmt.
- CO₂-Betäubung
- Verfahren zur Bewusstlosigkeit von Schlachtschweinen durch Einleitung von Kohlendioxid. Laut wissenschaftlichen Studien zeigen die Tiere dabei ausgeprägte Belastungsreaktionen wie Atemnot und Panik.
- VTN-Betriebe
- Betriebe, die Verarbeitungsnebenprodukte tierischen Ursprungs behandeln. Der Antrag fordert, behördliche Tierschutzkontrollen auch in diesen Einrichtungen zu ermöglichen.
- Entschließungsantrag
- Parlamentarisches Instrument, mit dem der Bundestag die Bundesregierung zu einem bestimmten Handeln auffordern kann — in der Regel begleitend zu einem Gesetzentwurf.
Warum lehnen die Grünen den Regierungsentwurf ab?
Laut Drucksache 21/8976 sieht der Regierungsentwurf nur für 232 der rund 4.000 Schlachteinrichtungen eine Videoüberwachungspflicht vor — das entspricht etwa 5,8 Prozent. Die Grünen halten das für unzureichend.
Was ist die CO₂-Betäubung und warum ist sie umstritten?
Bei der CO₂-Betäubung von Schweinen zeigen die Tiere über mehrere Sekunden bis Minuten ausgeprägte Belastungsreaktionen wie Atemnot und Panik. Die Drucksache verweist auf wissenschaftliche Belege sowie auf das TIGER-Projekt, das Argon als tierschutzgerechtere Alternative nachgewiesen hat.
Was fordern die Grünen konkret zur Videoüberwachung?
Die Grünen verlangen Videoüberwachung in allen Schlachthöfen unabhängig von der Größe, den verpflichtenden Einsatz KI-gestützter Auswertungssysteme ohne biometrische Gesichtserkennung sowie eine Speicherdauer von 60 Tagen für alle tierbezogenen Aufzeichnungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8976 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































