- THC-Grenzwert für Nutzhanf steigt von 0,3 auf 1 Prozent
- Indoor-Anbau von Nutzhanf wird erstmals erlaubt
- Tabaksteuermehreinnahmen von 2,5 Mio. Euro jährlich erwartet
Hintergrund
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 27. März 2024 in Kraft und schuf einen Rechtsrahmen für den Umgang mit Cannabis in Deutschland. Die Regelungen zu Nutzhanf wurden dabei weitgehend aus dem vorherigen Betäubungsmittelgesetz übernommen, einschließlich der Missbrauchsklausel. Diese hatte in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu geführt, dass selbst der Handel mit THC-grenzwertkonformem Nutzhanftee oder CBD-Blüten unter Strafverfolgungsrisiko stand. Die Anbaufläche von Nutzhanf in Deutschland stagniert trotz wachsendem Marktinteresse und hat sich zuletzt sogar verringert, was der Gesetzentwurf auch auf diese rechtliche Unsicherheit zurückführt.
- 1 Prozent THC — neuer Grenzwert für Nutzhanf, der nicht für die Lebensmittelproduktion bestimmt ist (bisher 0,3 Prozent)
- 2.544.000 Euro/Jahr — erwartete Tabaksteuermehreinnahmen des Bundes ab Inkrafttreten
- 1.509.000 Euro einmalig — Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft durch neue Tabaksteuerpflicht
- 686.000 Euro/Jahr — laufende Haushaltsausgaben der Zollverwaltung ab 2027
- 10.250 Euro/Jahr — zusätzlicher Verwaltungsaufwand der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für Indoor-Anbaukontrolle
Im Detail
Das Vorhaben sieht vor, die sogenannte Missbrauchsklausel zu streichen. Diese legt fest, dass der Verkehr mit Nutzhanf nur dann zulässig sein soll, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.
— Begründung BT-Drs. 21/8942, Abschnitt II
Nutzhanf gilt als nachhaltiger Rohstoff mit breitem Verwendungsspektrum: von Lebensmitteln über Textilien bis hin zu Dämmstoffen. Trotz wachsenden Interesses blieb der Anbau in Deutschland ein Nischengeschäft — zuletzt schrumpften die Anbauflächen sogar. Rechtliche Unsicherheiten sind laut dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/8942 vom 4. November 2026) ein wesentlicher Grund dafür. Das geplante Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes setzt an drei zentralen Stellen an: der sogenannten Missbrauchsklausel, dem THC-Grenzwert und dem Indoor-Anbau.
Was gilt aktuell?
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das am 27. März 2024 in Kraft trat, übernahm die Nutzhanf-Regelungen weitgehend unverändert aus dem früheren Betäubungsmittelgesetz. Dazu gehörte die sogenannte Missbrauchsklausel: Der Verkehr mit Nutzhanf ist danach nur erlaubt, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Der Bundesgerichtshof hatte diese Klausel sehr restriktiv ausgelegt — mit der Folge, dass selbst der Handel mit Nutzhanftee oder CBD-Blüten, die den THC-Grenzwert von 0,3 Prozent einhalten, strafrechtlich riskant war. Außerdem ist der Indoor-Anbau bislang nicht explizit zugelassen, und der THC-Grenzwert liegt generell bei 0,3 Prozent.
Nutzhanf-Reform: Die drei Kernänderungen
Der Gesetzentwurf sieht erstens die Streichung der Missbrauchsklausel aus § 1 Nummer 9 KCanG vor. Die Begründung: Mit dem legal gewordenen Zugang zu berauschenden Cannabisprodukten über das KCanG sei ein Missbrauch von THC-armem Nutzhanf zu Rauschzwecken praktisch ausgeschlossen. Die einschlägigen Lebensmittel- und Gesundheitsschutzvorschriften böten ausreichenden Schutz für vulnerable Gruppen wie Kinder und Schwangere.
Zweitens soll der THC-Grenzwert für Nutzhanf, der nicht für die Lebensmittelproduktion bestimmt ist, von 0,3 auf 1 Prozent angehoben werden. Damit soll verhindert werden, dass Landwirte nach schwierigen Wetterbedingungen — die den THC-Gehalt der Pflanze beeinflussen können — nachträglich den Nutzhanfstatus ihrer Ernte verlieren und hohe finanzielle Schäden erleiden. Der neue Grenzwert entspricht dem derzeit liberalsten europäischen Vergleichswert in der Tschechischen Republik. Für Nutzhanf, der der Lebensmittelproduktion dient, bleibt der bisherige Grenzwert von 0,3 Prozent vorerst bestehen, da auf EU-Ebene noch keine harmonisierten THC-Grenzwerte für alle Lebensmittelgruppen festgelegt wurden.
Drittens soll der Indoor-Anbau von Nutzhanf erstmals ausdrücklich zugelassen werden. Bisher war der Anbau auf Unternehmen beschränkt, die EU-Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten. Künftig können auch andere Landwirtschaftsunternehmen — etwa in der Forstwirtschaft, dem Garten- und Weinbau oder der Imkerei — Nutzhanf unter Dach produzieren. Indoor-Anlagen ermöglichen zudem eine präzise Steuerung der Wirkstoffgehalte, was den Anbau besonders für die Produktion von CBD-haltigen Produkten wie CBD-Öl attraktiv macht.
Tierschutz und Steuerrecht
Flankierend sieht der Entwurf ein ausdrückliches Verbot der Verfütterung von Blättern und Blüten des Nutzhanfs an Tiere vor (neuer § 32a KCanG). Hintergrund ist der Schutz von Wiederkäuern vor der Aufnahme wirksamer THC- und CBD-Mengen. Erlaubt bleibt die Verfütterung von Presskuchen aus der Hanfölproduktion, da die Samen kein THC enthalten.
Ein fiskalischer Nebeneffekt der Reform: Nutzhanf, der als Tabakersatzprodukt in Form von getrockneten und zerkleinerten Pflanzenteilen verwendet wird, unterliegt künftig der Tabaksteuer. Der Bund erwartet dadurch Tabaksteuermehreinnahmen von jährlich rund 2,544 Millionen Euro. Dem stehen einmalige Sachkosten für die Wirtschaft von rund 1,5 Millionen Euro sowie laufende Verwaltungskosten beim Zoll von jährlich rund 316.000 Euro gegenüber. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die für die Kontrolle des Indoor-Anbaus zuständig sein soll, rechnet mit einem zusätzlichen jährlichen Aufwand von rund 10.250 Euro.
Das Gesetz soll laut Entwurf am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten — um, wie die Begründung festhält, möglichst frühzeitig weitere Strafverfahren aufgrund der Missbrauchsklausel zu vermeiden. Weitere Entwicklungen zur Cannabisregulierung sind auch im Kontext des Führerschein-Reformdebatts der Grünen-Fraktion zu verfolgen.
Betroffen sind vor allem landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen, die Nutzhanf anbauen oder verarbeiten, sowie Händler von Nutzhanfprodukten wie CBD-Ölen, Hanftextilien oder Lebensmitteln. Mittelbar profitieren auch Verbraucher von einem klareren Rechtsrahmen für legale Nutzhanfprodukte. Die Zollverwaltung und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erhalten neue Kontrollaufgaben.
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/8942) wurde am 4. November 2026 eingebracht. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an die zuständigen Ausschüsse sowie die erste Lesung im Bundestag an. Nach Abschluss der Ausschussberatungen entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung. Das Gesetz soll laut Entwurf am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
- Missbrauchsklausel
- Eine Regelung im Konsumcannabisgesetz, die den Verkehr mit Nutzhanf nur erlaubt, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Sie wird im Entwurf als Hemmnis für den Nutzhanfsektor bezeichnet.
- THC-Grenzwert
- Der maximal zulässige Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) in Nutzhanf. Bisher 0,3 Prozent, soll für nicht lebensmittelbezogene Nutzungen auf 1 Prozent steigen.
- Konsumcannabisgesetz (KCanG)
- Das am 27. März 2024 in Kraft getretene deutsche Bundesgesetz, das den Rahmen für den Umgang mit Cannabis – einschließlich Nutzhanf – regelt.
Was ist die Missbrauchsklausel beim Nutzhanf?
Die Missbrauchsklausel im Konsumcannabisgesetz schreibt vor, dass der Verkehr mit Nutzhanf nur erlaubt ist, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Laut Gesetzentwurf führte dies in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit und Strafverfolgungsrisiken für Händler legaler Nutzhanfprodukte.
Was ändert sich beim THC-Grenzwert für Nutzhanf?
Der zulässige THC-Gehalt für Nutzhanf, der nicht für Lebensmittel gedacht ist, soll von bisher 0,3 auf 1 Prozent steigen. Für Nutzhanf zur Lebensmittelproduktion bleibt der alte Grenzwert von 0,3 Prozent erhalten.
Dürfen künftig alle Betriebe Nutzhanf im Innenraum anbauen?
Ja, laut Gesetzentwurf soll der Indoor-Anbau für alle Unternehmen der Landwirtschaft zugelassen werden. Bislang war der Anbau auf Betriebe beschränkt, die EU-Direktzahlungen erhalten. Indoor-Anbau ist besonders für die CBD-Produktion attraktiv.
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