- Investitionsstau bei Sportstätten beträgt rund 31 Milliarden Euro
- Bundesprogramm zur Sportstättensanierung war zuletzt 21-fach überzeichnet
- Antrag fordert neue Gemeinschaftsaufgabe und dauerhaftes Bundesprogramm
Hintergrund
Der bundesweite Investitionsstau bei kommunalen Sportstätten wird seit Jahren dokumentiert: Eine Kurzexpertise des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds bezifferte den Sanierungsbedarf bereits 2018 auf rund 31 Milliarden Euro. Das bestehende Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten reicht bei Weitem nicht aus – der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) meldete im Januar 2026 eine mehr als 21-fache Überzeichnung. Gleichzeitig wächst der Bedarf durch den schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der Nutzungskonkurrenzen zwischen Schulen und Sportvereinen verschärft.
- 31 Milliarden Euro — Geschätzter Investitionsstau bei kommunalen Sportstätten in Deutschland (Städtetag/Städte- und Gemeindebund, 2018)
- Mehr als 21-fach überzeichnet — Das Bundesprogramm zur Sportstättensanierung kann den tatsächlichen Förderbedarf bei Weitem nicht decken (DOSB, Januar 2026)
- Zweistellige Milliardenbeträge jährlich — Volkswirtschaftliche Kosten durch körperliche Inaktivität im deutschen Gesundheitssystem laut internationaler Lancet-Studie
Im Detail
Das Programm war zuletzt mehr als 21‑fach überzeichnet, tausende Anträge konnten nicht berücksichtigt werden.
— BT-Drs. 21/8985, S. 1, unter Verweis auf DOSB-Mitteilung vom 22. Januar 2026
Marode Sporthallen, geschlossene Schwimmbäder und überfüllte Sportplätze: Der Zustand der kommunalen Sportinfrastruktur in Deutschland ist nach Einschätzung der Fraktion Die Linke alarmierend. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/8985 vom 5. November 2026 fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Sportinfrastruktur als neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern gesetzlich zu verankern und dauerhaft zu finanzieren.
Sportinfrastruktur: 31 Milliarden Euro Investitionsstau
Der Kern des Problems ist seit Jahren beziffert: Eine Kurzexpertise des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds schätzte den bundesweiten Sanierungsbedarf bereits 2018 auf rund 31 Milliarden Euro. Seitdem hat sich die Lage nicht grundlegend verbessert. Das bestehende Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten ist hoffnungslos unterfinanziert: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) meldete im Januar 2026, das Programm sei zuletzt mehr als 21-fach überzeichnet gewesen – tausende Kommunen erhielten trotz gestellter Anträge keine Mittel. Die Sportinfrastruktur umfasst laut Antrag Sporthallen und -plätze, Schwimmbäder, vereinseigene Anlagen, Schul- und Kitasporträume sowie niedrigschwellige Bewegungsräume im öffentlichen Raum.
Was gilt aktuell?
Die Zuständigkeit für Sportförderung liegt grundsätzlich bei den Ländern; der Bund fördert bislang vor allem den Spitzensport mit gesamtstaatlicher Bedeutung. Breiten-, Schul- und Vereinssport sowie kommunale Sportstätten fallen weitgehend in die Verantwortung von Ländern und Kommunen. Eine gesetzliche Gemeinschaftsaufgabe Sport – vergleichbar mit Gemeinschaftsaufgaben in der Agrarstruktur oder dem Hochschulbau – existiert bisher nicht. Das vorhandene Bundesprogramm zur Sportstättensanierung läuft projektbezogen und ohne langfristige Planungssicherheit für die Kommunen.
Sieben Forderungen für eine neue Sportinfrastruktur-Politik
Der Antrag enthält sieben konkrete Forderungen an die Bundesregierung: Erstens soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der Sportinfrastruktur als neue Gemeinschaftsaufgabe verankert. Zweitens soll ein dauerhaftes, dynamisiertes Bundesprogramm zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten aufgelegt werden, das überjährige Planungssicherheit bietet. Drittens fordert der Antrag transparente und bundesweit einheitliche Vergabekriterien, die regionale Ausgewogenheit und soziale Lage berücksichtigen. Viertens sollen Bundesprogramme stärker an Zielen wie Gesundheitsförderung, sozialem Zusammenhalt und Inklusion ausgerichtet werden. Fünftens soll im Kontext einer möglichen Olympia-Bewerbung Deutschlands sichergestellt werden, dass Spitzensport-Investitionen mit der Breitensportförderung verzahnt werden. Sechstens sollen Kofinanzierungsmodelle mit Ländern und Kommunen ausgebaut werden. Siebtens soll die Bundesregierung dem Bundestag mindestens alle zwei Jahre über den Zustand der Sportinfrastruktur und die Wirkung der Förderprogramme berichten.
Gesundheits- und Gesellschaftspolitische Dimension
Die Fraktion begründet den Antrag auch gesundheitspolitisch: Körperliche Inaktivität trage wesentlich zu Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und muskuloskelettalen Beschwerden bei und verursache jährlich zweistellige Milliardenbeträge im Gesundheitssystem. Insbesondere Kinder und Jugendliche erreichen die Empfehlungen zur täglichen körperlichen Aktivität vielfach nicht. Der wohnortnahe, barrierefreie Zugang zu Sportstätten wird daher als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und gesundes Aufwachsen beschrieben. Zugleich verweist der Antrag auf den schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der Nutzungskonkurrenzen zwischen Schulen und Sportvereinen verschärfen kann.
Als Vorbild für eine stärkere Bundesbeteiligung nennt die Fraktion den DigitalPakt Schule, der trotz grundsätzlicher Länderzuständigkeit für Bildung eine substanzielle Bundesfinanzierung ermöglicht hat.
Betroffen sind vor allem Kinder und Jugendliche, die auf wohnortnahe Sportstätten für Schulsport und Vereinssport angewiesen sind, sowie die rund 90.000 Sportvereine in Deutschland. Kommunen stehen vor der Herausforderung, Sanierungsbedarfe aus eigenen Haushaltsmitteln nicht stemmen zu können. Mittelbar sind auch Krankenkassen und das Gesundheitssystem betroffen, da körperliche Inaktivität als Mitursache von Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes jährlich zweistellige Milliardenbeträge verursacht.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8985) wurde am 5. November 2026 eingebracht. Als nächster Schritt steht die Zuweisung in die zuständigen Bundestagsausschüsse sowie deren Beratung an. Anschließend entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung.
- Gemeinschaftsaufgabe
- Aufgabe, bei der Bund und Länder gemeinsam Verantwortung und Finanzierung tragen, gesetzlich geregelt im Grundgesetz (Art. 91a/91b GG). Beispiele sind Hochschulbau und Agrarstruktur.
- Investitionsstau
- Aufgelaufener, bisher nicht behobener Sanierungsbedarf bei öffentlicher Infrastruktur aufgrund unzureichender Investitionen über mehrere Jahre.
- Überzeichnung (Förderprogramm)
- Wenn die Summe aller gestellten Förderanträge das verfügbare Budget deutlich übersteigt, spricht man von Überzeichnung; viele Antragsteller gehen dann leer aus.
Was ist der Investitionsstau bei Sportstätten?
Laut einer Kurzexpertise des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds aus dem Jahr 2018 beträgt der bundesweite Sanierungsbedarf bei kommunalen Sportstätten rund 31 Milliarden Euro.
Warum ist das Bundesprogramm zur Sportstättensanierung überzeichnet?
Nach Angaben des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) von Januar 2026 übersteigt die Nachfrage der Kommunen die verfügbaren Fördermittel um mehr als das 21-Fache; tausende Anträge blieben unberücksichtigt.
Was genau fordert der Antrag der Linken?
Der Antrag fordert unter anderem einen Gesetzentwurf zur neuen Gemeinschaftsaufgabe Sport, ein dauerhaftes Bundesprogramm, transparente Vergabekriterien sowie eine zweijährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8985 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































