- 16 Zwischenlager-Genehmigungen laufen ab 2034 sukzessive aus
- Betonwände variieren zwischen 20 cm in Gorleben und 180 cm in Lubmin
- Grüne fordern Gesamtkonzept und Reform des Atomgesetzes §6
Hintergrund
Deutschland hat 2023 mit dem endgültigen Atomausstieg die Produktion neuen hochradioaktiven Atommülls beendet. Die strahlenden Hinterlassenschaften aus mehr als 60 Jahren Atomstromproduktion lagern seitdem an 16 Zwischenlagerstandorten im Bundesgebiet. Die ursprünglichen Betriebsgenehmigungen wurden für 40 Jahre erteilt und laufen ab 2034 aus – während ein tiefengeologisches Endlager nach aktuellem Stand frühestens gegen Ende des Jahrhunderts in Betrieb gehen kann. Die zuständige Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) als Antragstellerin und das Bundesamt für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung (BASE) als Genehmigungsbehörde müssen daher bereits jetzt Neugenehmigungsverfahren einleiten, ohne sich auf ein verbindliches Gesamtkonzept stützen zu können.
- 16 Standorte — An insgesamt 16 Zwischenlagerstandorten in Deutschland wird hochradioaktiver Atommüll gelagert.
- Ab 2034 — Sukzessiver Ablauf aller Betriebsgenehmigungen; das zentrale Zwischenlager Gorleben ist als erstes betroffen.
- 40 Jahre — Ursprüngliche Laufzeit der erteilten Betriebsgenehmigungen für alle Standorte.
- 20 cm vs. 180 cm — Spannweite der Betonwandstärken zwischen Gorleben und dem geplanten Lager in Lubmin.
- 2034 bis 2048 — Zeitraum, in dem laut Antrag standortspezifische Neugenehmigungsprozesse ablaufen werden.
Im Detail
Eine solche Genehmigung im Blindflug wird den nuklearen Risiken, die mit der Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll ohnehin einhergehen und, die sich im Lichte immer neuer sicherheitspolitischer Bedrohungen nochmals deutlich erhöht haben, jedoch in keiner Weise gerecht.
— Begründung BT-Drs. 21/8939, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hochradioaktiver Atommüll aus mehr als 60 Jahren Atomstromproduktion lagert an 16 Standorten in Deutschland – und die Betriebsgenehmigungen dieser Zwischenlager laufen ab 2034 sukzessive aus. Ein verbindliches Gesamtkonzept für die Atommüll-Zwischenlagerung bis voraussichtlich Ende des Jahrhunderts fehlt bislang vollständig. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/8939 vom 4. November 2026 fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, dieses Konzept schnellstmöglich nachzuliefern.
Das Problem ist konkret: Das zentrale Zwischenlager in Gorleben verliert als erstes aller deutschen Standorte seine Genehmigung. Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) als zuständige Antragstellerin und das Bundesamt für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung (BASE) als Genehmigungsbehörde müssen deshalb jetzt Neugenehmigungsverfahren einleiten – ohne sich dabei auf ein gemeinsames, verbindliches Gesamtkonzept stützen zu können. Laut Antrag verweist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bei zentralen Fragen wie der Genehmigungsdauer oder baulichen Mindeststandards lediglich auf das Ermessen der BGZ.
Was gilt aktuell zur Atommüll-Zwischenlagerung?
Die ursprünglich für 40 Jahre erteilten Betriebsgenehmigungen der deutschen Zwischenlager wurden erteilt, bevor die tatsächliche Dauer der Lagerung absehbar war. Da ein tiefengeologisches Endlager nach aktuellem Stand frühestens gegen Ende des 21. Jahrhunderts in Betrieb gehen kann, müssten die Zwischenlager faktisch das gesamte restliche Jahrhundert in Betrieb bleiben. Eine gesetzliche Grundlage, die diesen verlängerten Zeitraum ausdrücklich regelt, fehlt. Die Fraktion verweist in ihrer Begründung außerdem auf erhebliche Unterschiede zwischen den Standorten: So variiert allein die Dicke der Betonwände zwischen 20 Zentimetern in Gorleben und 180 Zentimetern am geplanten Ersatztransportbehälterlager in Lubmin. Auch Dauerüberwachungssysteme und Reparaturmöglichkeiten für Behälter sind von Standort zu Standort verschieden.
Sieben Forderungen für sichere Atommüll-Zwischenlagerung
Der Antrag formuliert sieben konkrete Handlungsaufträge an die Bundesregierung. Erstens soll ein Langzeitkonzept erarbeitet werden, das einheitlich hohe Sicherheitsstandards für alle Standorte definiert und Fragen wie Behälteralterung, Gebäudeinfrastruktur und Transportfähigkeit berücksichtigt. Zweitens soll dieses Konzept durch eine Reform des §6 Atomgesetz in eine tragfähige rechtliche Grundlage überführt werden. Drittens ist eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsstandards vorgesehen. Viertens sollen Nachrüstungen oder – wo nötig – Ersatzneubauten von Zwischenlagern geprüft werden.
Fünftens fordert der Antrag, den in der 17. Atomgesetznovelle eingeführten Funktionsvorbehalt zu streichen oder zumindest durch In-camera-Verfahren so zu gestalten, dass atomrechtliche Genehmigungsentscheidungen wieder wirksam gerichtlich überprüft werden können. Sechstens soll der Schutz der Zwischenlagerstandorte im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Kritis-Gesetzgebung verbessert werden – mit Blick auf die seit 2022 verschärfte sicherheitspolitische Lage. Siebtens schließlich sollen Öffentlichkeit und Bundestag stärker beteiligt werden, etwa durch eine jährliche bundesweite Diskussionsplattform und regelmäßige Berichte an den zuständigen Bundestagsausschuss.
Sicherheitspolitische Dimension
Die Fraktion betont in ihrer Begründung, dass die unterschiedlichen Sicherheitsniveaus der Standorte nicht nur im Hinblick auf langfristige Alterungsprozesse, sondern auch bei hybriden Angriffsszenarien potenziell erhebliche Folgen für die betroffene Bevölkerung haben. Die seit 2022 veränderte sicherheitspolitische Lage erfordere aus Sicht der Antragsteller zusätzliche Maßnahmen wie bauliche Ertüchtigungen, erhöhte IT-Sicherheit und partielle Sicherheitsüberprüfungen beim Personal. Wo bauliche Nachrüstungen nicht ausreichten, müssten Ersatzneubauten geprüft werden.
Unmittelbar betroffen sind die Bevölkerungen in den 16 Zwischenlagerstandortregionen in Deutschland, darunter Gorleben, Lubmin und weitere Standorte. Mittelbar betrifft das Thema alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da Kosten für mögliche Nachrüstungen oder Ersatzneubauten von Zwischenlagern durch die öffentliche Hand getragen werden. Auch künftige Generationen sind betroffen, da die Lagerung voraussichtlich das gesamte restliche Jahrhundert andauern wird.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8939) wurde am 4. November 2026 eingebracht und wird zunächst an die zuständigen Bundestagsausschüsse überwiesen. Ausschussberatungen und die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages stehen noch aus.
- BGZ – Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung
- Staatliche Gesellschaft, die für die sichere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland verantwortlich ist und als Antragstellerin für neue Genehmigungen auftritt.
- BASE – Bundesamt für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung
- Zuständige Bundesbehörde, die Genehmigungen für die Zwischenlagerung nuklearer Abfälle erteilt und überwacht.
- Funktionsvorbehalt (17. AtG-Novelle)
- Eine Regelung im Atomgesetz, die bestimmte Sicherheitsentscheidungen – insbesondere zum Terrorschutz – einer wirksamen gerichtlichen Überprüfbarkeit entzieht.
Wann laufen die Zwischenlager-Genehmigungen aus?
Die ursprünglich für 40 Jahre erteilten Genehmigungen aller 16 deutschen Zwischenlagerstandorte laufen ab 2034 sukzessive aus. Als erstes ist das zentrale Zwischenlager in Gorleben betroffen.
Was fehlt laut dem Antrag?
Laut Antrag fehlt ein Gesamtkonzept für die Langzeitzwischenlagerung, das einheitliche Sicherheitsstandards, Genehmigungsgrundlagen und Bürgerbeteiligung für den Zeitraum bis voraussichtlich Ende des 21. Jahrhunderts regelt.
Was sind die größten Sicherheitsunterschiede zwischen den Standorten?
Laut Begründung variiert allein die Dicke der Betonwände zwischen 20 cm in Gorleben und 180 cm am geplanten Ersatztransportbehälterlager in Lubmin. Auch Dauerüberwachungssysteme und Reparaturmöglichkeiten unterscheiden sich erheblich.
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