Im Bundestag eingereicht
- Grüne wollen Gebäudemodernisierungsgesetz stoppen
- 18.000 Euro Mehrkosten durch Gasheizungen befürchtet
- Besserer Mieterschutz vor Heizkostenfalle gefordert
Heizkostenfalle: Grüne fordern Stopp von Gebäudemodernisierungsgesetz
Hintergrund
Die Bundesregierung plant mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Abschaffung der 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz. Diese besagt, dass neue Heizungen seit Januar 2024 überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen. Zudem soll das Verbot fossiler Brennstoffe in Heizungen ab 2045 gestrichen werden.
Die Bundesregierung schafft das effektivste Klimaschutzinstrument im Gebäudesektor ab und treibt so Millionen Menschen, insbesondere Mieter*innen, in eine fossile Heizkostenfalle.
— Antragsbegründung BT-Drs. 21/6006
Die Grünen-Fraktion hat am 19. Mai 2026 einen Antrag im Bundestag eingereicht. Ziel: das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der Bundesregierung stoppen. Die Fraktion um Hanna Steinmüller sieht eine „fossile Heizkostenfalle“ für Millionen Deutsche, insbesondere Mieter.
18.000 Euro Mehrkosten befürchtet
Neue Gasheizungen verursachen laut dem Antrag (BT-Drs. 21/6006) im Vergleich zu Wärmepumpen über 19 Jahre mehr als 18.000 Euro höhere Heizkosten. Dies ist bemerkenswert, da die Grünen sich dagegen wenden, dass die Bundesregierung die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz abschaffen will. Nach dieser Regel müssen neue Heizungen seit Januar 2024 überwiegend erneuerbare Energien nutzen.
Die geplante „Biotreppe“ bewerten die Grünen als unzureichend. Diese schreibt selbst für 2040 nur 60 Prozent „grüne“ Gase vor. Eine Wärmeversorgung, die 2040 noch zu 40 Prozent auf fossilen Energieträgern basiert, ist nach Ansicht der Fraktion mit der Klimaneutralität 2045 nicht vereinbar.
Mieterschutz im Fokus
Umfassenden Schutz für Mieter fordert der Antrag. Hintergrund ist, dass diese nicht beeinflussen können, welche Heizung eingebaut wird. Die Mehrkosten unwirtschaftlicher Technologieentscheidungen müssen Vermieter vollständig tragen, so der Vorschlag der Grünen. Ein Heizkostendeckel für Öl- und Gasheizungen soll Mieter vor hohen Heizkosten schützen.
Zusätzlich fordern die Grünen, den CO₂-Preis vollständig den Vermietern zuzuordnen. Dies würde die Kostenbelastung der Mieter reduzieren und Vermieter zu nachhaltigeren Investitionsentscheidungen bewegen.
Förderung und Abwrackprämie
Um den Umstieg auf erneuerbare Heizungen zu beschleunigen, schlägt die Fraktion eine stärkere soziale Staffelung der Heizungsförderung vor. Eine kurzfristig wirkende Abwrackprämie soll zusätzlich 10 Prozent Förderung im ersten Jahr ermöglichen. Im zweiten Jahr: 5 Prozent. Die Gesamtförderung kann so auf bis zu 80 Prozent ansteigen.
Auch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie im geplanten Gesetz bewerten die Grünen als unzureichend. Bestandteile wie Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude und Solarpflicht werden nach ihrer Einschätzung nicht ausreichend umgesetzt.
Die Grünen wollen verhindern, dass Vermieter wieder neue Gasheizungen einbauen dürfen, weil diese für Mieter deutlich teurer sind als Wärmepumpen.
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Auch andere Parteien beschäftigen sich mit Energie- und Klimathemen: Die AfD kämpft um ein 84-Megawatt-Kraftwerk in Lubmin und will Rote Gebiete nach BGH-Urteil neu eingrenzen.
Betroffen sind vor allem Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizungsauswahl haben, aber höhere Kosten tragen müssen. Auch Hausbesitzer und Vermieter sind von den geplanten Regelungsänderungen betroffen.
Der Antrag wurde am 19. Mai 2026 im Bundestag eingereicht und muss nun den parlamentarischen Beratungsprozess durchlaufen. Eine Ausschusszuweisung und erste Lesung stehen noch aus.
- 65-Prozent-Regel
- Vorschrift, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen.
- Biotreppe
- Geplante stufenweise Erhöhung des Anteils 'grüner' Gase bei fossilen Heizungen bis 2040.
- CO₂-Preis
- Abgabe auf fossile Brennstoffe zur Finanzierung des Klimaschutzes.
Was kostet eine neue Gasheizung mehr als eine Wärmepumpe?
Laut Grünen-Berechnung entstehen über 19 Jahre mehr als 18.000 Euro höhere Heizkosten.
Was ist die 65-Prozent-Regel?
Seit Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.























































